Freitag, 19. April 2024

Archiv

Bundesverfassungsgericht
Edathy scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die erhobenen Rügen hätten "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg".

29.08.2014
    Sebastian Edathy
    Sebastian Edathy wird vorgeworfen, kinderpornographisches Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben. (Hannibal Hanschke, dpa)
    Die ersten Durchsuchungen am 10. Februar 2014 hätten zwar noch seine Immunität als Abgeordneter verletzt, darauf habe sich Edathy vor Gericht aber nicht berufen, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Ein ausreichender Anfangsverdacht für die Durchsuchungen habe bestanden.
    In dem Ermittlungsverfahren hatten die Behörden die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen. Dagegen wandte sich Edathy an das Landgericht Hannover, hatte aber keinen Erfolg. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein.
    Richter: Anlass für Anfangsverdacht
    Edathy wird vorgeworfen, kinderpornographisches Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Vor diesem Hintergrund hatte er am 7. Februar dem Bundespräsidenten seinen Rücktritt als Bundestagsabgeordneter erklärt. Im Juli erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Politiker.
    Wie nun das Bundesverfassungsgericht betont, wird der Rücktritt aber erst wirksam, wenn der Bundespräsident dies schriftlich bestätigt hat.
    Inhaltlich sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet, entschieden die Richter in Karlsruhe. Zwar seien zuvor Edathy zugeordnete Aufnahmen von Kindern noch nicht als eindeutig kinderpornographisch eingestuft worden. Dennoch hätten sie Anlass für einen ausreichenden Anfangsverdacht gegeben.
    (bor/fwa)