Freitag, 19. April 2024

Archiv

Bundesverfassungsgericht
Lammert für neues Wahlverfahren

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die geltenden Regeln zur Wahl von Verfassungsrichtern kritisiert. Die werden bisher von einem eigenen Ausschuss gewählt. Der CDU-Politiker sagte, es sei "beider Verfassungsorgane unwürdig", wenn der Bundestag nachträglich von der Wahl des Ausschusses informiert werde.

23.05.2014
    Norbert Lammert steht am Präsidentenpult im Bundestag und spricht
    Bundestagspräsident Norbert Lammert drängte im Bundestag auf eine transparente Wahl der Verfassungsrichter. (dpa / Hannibal Hanschke)
    Anlass der Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) war die Wahl von Doris König zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht gestern. Die bisherige Präsidentin der Bucerius Law School in Hamburg folgt auf Gertrude Lübbe-Wolff, deren reguläre zwölfjährige Amtszeit im April zu Ende gegangen war.
    Die Wahl erfolgt geheim, und zwar im Richterwahlausschuss, der je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat berufen wird; die 16 Mitglieder müssen nicht Abgeordnete des Bundestags sein. Anschließend informiert der Ausschuss das Plenum. Lammert missfällt das.
    "Grenzen des Grundgesetzes einhalten"
    Er sagte zu Beginn der Feierstunde am 65. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes im Bundestag, ein neues Wahlverfahren für die Verfassungsrichter sei überfällig. Er bezog sich dabei auch darauf, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs vom ganzen Bundestag gewählt wird - und zwar geheim mit Kanzlermehrheit -, die wichtigeren Ämter am Verfassungsgericht aber nur von einem Ausschuss bestimmt werden.
    Zwar lobte Lammert die Arbeit des obersten deutschen Gerichts, das in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik zur "Machtbalance der Verfassungsorgan" beigetragen habe. Zugleich mahnte er jedoch, dass auch das Gericht die Grenzen des Grundgesetzes in seinen Entscheidungen einhalten müsse, wie es dies von anderen Institutionen verlange.
    (stfr/bor)