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Bundesverfassungsgericht
Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Deutschland umstritten. Beispiel: Vielen passt es nicht, dass man für jede Wohnung 17,50 Euro monatlich berappen muss. Das sei eine versteckte Steuer, lautet der Vorwurf. Auch deshalb befasst sich ab morgen das höchste deutsche Gericht mit dem Rundfunkbeitrag.

Von Christoph Sterz | 15.05.2018
    Auf einem Tisch liegt Münzgeld auf Formularen für Bürgerinnen und Bürger zu den Rundfunkbeiträgen ARD, ZDF und DRadio.
    Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt 17,50 Euro pro Wohnung (dpa / Arno Burgi)
    Bernhard Wietschorke ist ein Doppelzahler, und zwar, weil er Besitzer einer Zweitwohnung ist. Bisher muss Wietschorke für beide Wohnungen jeweils einen Rundfunkbeitrag bezahlen. Das ist ungerecht, findet der Mann aus Frankfurt.
    "Ein Ein-Personen-Haushalt oder auch ein Zwei-Personen-Haushalt kann nur 24 Stunden Fernsehen konsumieren in seiner Erstwohnung. Wenn er eine Zweitwohnung hat, erhöht das nicht den Vorteil. Er kann nicht mehr konsumieren, er kann nicht mehr Sender konsumieren. Insofern ist auch der Zweitwohnungs-Beitrag für mich nicht nachvollziehbar."
    Deshalb lässt Wietschorke den Rundfunkbeitrag nun von höchster Instanz prüfen. Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es außerdem zum Beispiel um die Frage, ob es zulässig ist, dass ein Single-Haushalt genauso viel zahlen muss wie etwa eine große WG. Zudem will das Mietwagen-Unternehmen Sixt unter anderem klären lassen, ob es für jeden einzelnen Mietwagen einen Beitrag zahlen muss.
    Orientierung an der Wohnung – in Wirklichkeit eine Steuer?
    Neben diesen Einzelthemen geht es aber auch ums große Ganze - darum, ob der Rundfunkbeitrag überhaupt zulässig ist. Denn die Kläger argumentieren, dass der Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit eine Steuer und keine Abgabe sei. Die Orientierung an der Wohnung sei unzulässig, meint Rechtsanwalt Thomas Koblenzer. Er vertritt Bernhard Wietschorke und einen weiteren Kläger.
    "Die öffentlich-rechtliche Leistung wird ja wahrscheinlich vielfach woanders wahrgenommen und in Anspruch genommen als in den eigenen vier Wänden. Der nächste Punkt, der dort eine Rolle spielt, ist, dass dort eben das Anknüpfen an die vier Wände eben die Grenze zu einer Allgemeinfinanzierung sehr schnell überschreitet. Denn bis auf die Gruppe der Obdachlosen leben ja alle in vier Wänden. Und man tut sich jedenfalls schwer, eine Differenzierung zu der allgemeinen Finanzierungsform der Steuern festzustellen, wenn hier als Tatbestand ein Tatbestand gewählt wird, den quasi jeder Bürger erfüllt."
    Außerdem stehe im Gesetz, das den Rundfunkbeitrag regelt, nicht unmittelbar, wofür der Gesetzgeber den Beitrag erheben will. Das wäre aber nötig, meint Koblenzer und hält den Rundfunkbeitrag schon alleine aus diesen formalen Gründen für verfassungswidrig.
    Solidarmodell mit Unschärfen
    Das Bundesverwaltungsgericht und andere Gerichte haben das bisherige Finanzierungssystem aber als zulässig eingestuft. Auch deswegen geht der Anwalt der Bundesländer, der Medienrechtler Dieter Dörr, davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht dieser Ansicht anschließt.
    "Es ist deshalb keine verkappte Steuer, weil noch ein genügend enger Bezug zwischen Beitragspflicht und Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht. Ein Beitrag darf ja auch verlangt werden, wenn eine besondere Leistung zur Verfügung gestellt wird. Und der öffentlich rechtliche Rundfunk wird allen Beitragspflichtigen als Möglichkeit zur Verfügung gestellt. Sie können diesen nutzen."
    Der Rundfunkbeitrag sei ein Solidarmodell - und habe zwangsläufig Unschärfen. Es gebe außerdem keine bessere Alternative.
    Das sieht auch Stefan Raue, der Intendant des Deutschlandradios, so.
    "Die Alternative wäre entweder ein System, was über Spenden und über Sponsoren läuft. Da sind Sie abhängig von den Sponsoren, von ökonomischen Interessen. Sie können eine mittelfristige Planung gar nicht machen. Die andere Alternative wäre ein staatsfinanziertes System, also über eine Steuerfinanzierung. Da bin ich sehr skeptisch, weil die Steuerfinanzierung immer nahelegt, dass der Staat dann natürlich sich Gedanken macht, was finanziert er eigentlich. Also die Staatsferne, die zu den Essentials, zu den Grundüberzeugungen unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems gehört, wäre da nicht so gewahrt, wie ich mir das vorstelle. Deswegen glaube ich, dass der Rundfunkbeitrag, dass das das beste System ist."
    Dennoch sei es gut und wichtig, immer wieder über die Öffentlich-Rechtlichen zu diskutieren. Alleine schon, weil ihnen die Bürger pro Jahr mehrere Milliarden Euro zur Verfügung stellten. Ob dieses Geld auch in Zukunft noch über den Rundfunkbeitrag reinkommt oder ob sich die für Rundfunkpolitik zuständigen Bundesländer ein anderes Modell überlegen müssen, das werden alle Prozessbeteiligten mit Spannung verfolgen. Mit einem Urteil der Verfassungsrichter ist vermutlich im Herbst zu rechnen.