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Bundeswehr-Tornados nach Afghanistan

Eher beiläufig gibt Thomas Raabe, der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, am 20. Dezember vor der Presse in Berlin bekannt, dass der stellvertretende NATO-Oberbefehlshaber in Europa, General Sir John Reith, beim Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, militärische Fähigkeiten in der Nachrichtengewinnung sowie bei der Luftaufklärung und der Luftüberwachung in Afghanistan angefragt habe:

Von Wolfgang Labuhn | 27.02.2007
    " Das sind genau die Lücken, die identifiziert worden sind seitens der NATO, und die werden jetzt aufgefüllt, da gibt's Anfragen an die Mitgliedsstaaten, und dann kann man sagen, ob wir diese Fähigkeiten solide ausüben könnten und ob wir Kapazitäten freihaben und ob wir das wollen. Und das wird jetzt geprüft."

    Erst auf Nachfrage teilt Raabe mit, Aufklärungsflugzeuge der Luftwaffe vom Typ Tornado, so genannte "Recce-Tornados", könnten möglicherweise über die angeforderten Fähigkeiten verfügen. Eigentlich wäre es ein Routinefall, denn für das NATO-Engagement in Afghanistan gibt es einen Operationsplan und eine entsprechende Kräftebedarfsforderung, die von allen 26 NATO-Mitgliedern verabschiedet wurde, darunter auch Deutschland. Dass sich die Bundesregierung seit dem Eingang der NATO-Anfrage am 11. Dezember 2006 mit ihrer Prüfung dennoch wochenlang schwertat, hängt mit dem vorgesehenen Einsatzgebiet der Tornado-Flugzeuge und der Verwertung ihrer Aufklärungsergebnisse durch die NATO-Verbündeten zusammen. Denn die Tornados sollen im Rahmen der NATO-geführten ISAF-Mission auch in anderen Teilen Afghanistans als dem Norden des Landes zum Einsatz kommen, für den Deutschland zuständig ist. Und das Bildmaterial, das sie von ihren Einsätzen mitbringen, könnte durchaus auch für den Kampf gegen Taliban- und el-Qa'ida-Kräfte im Rahmen der Antiterror-Operation "Enduring Freedom" verwendet werden, die in Afghanistan unter dem selben NATO-Oberkommando steht wie die ISAF-Kräfte. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hatte sich der Frage zu stellen, ob der Einsatz der Tornado-Aufklärungsflugzeuge als Kampfeinsatz zu bewerten ist oder nicht und ob ein solcher Einsatz durch das bestehende Bundestagsmandat für die Bundeswehr-Beteiligung an der ISAF-Mission abgedeckt ist oder nicht.

    Der Panavia PA 200 Tornado IDS/ECR ist ein zweisitziges Allwetter-Kampfflugzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von rund 2300 Stundenkilometern. Die Maschine ist extrem tiefflugfähig, ein besonderes Geländefolgeradar ermöglicht in hügeligem Gebiet sogar automatisch gesteuerte Überschallflüge in nur 60 Metern Höhe. In der IDS-Ausführung für den Einsatz als Jagdbomber oder Aufklärer ist jeder Tornado-Jet mit zwei Mauser-Bordkanonen vom Kaliber 27 Millimeter ausgerüstet. Die sonstige Ausrüstung hängt vom Auftrag ab. Als Jagdbomber kann der Tornado mit diversen Bombentypen und wärmesuchenden Luft-Luft-Raketen bestückt werden und im NATO-Verteidigungsfall sogar US-Atombomben ins Zielgebiet bringen. Als Aufklärer oder so genannter "Recce"-Tornado, abgeleitet vom englischen Wort für Aufklärung, "Reconnaissance", wird die Maschine mit einem "Recce-Pod" genannten Kamerabehälter versehen, der zwei hochauflösende optische Kameras und eine Infrarot-Kamera enthält. Damit können auch aus großer Flughöhe detailgenaue Bilder gemacht werden. Wegen dieser Fähigkeiten unterstützen Tornados der Luftwaffe gelegentlich die Landespolizeibehörden in Deutschland bei der Suche nach flüchtigen Straftätern oder vermissten Personen in unwegsamem Gelände. Die Luftwaffe verfügt über etwa 35 Tornados in der Aufklärerversion.

    Erst am 7. Februar, fast zwei Monate nach dem Eingang der NATO-Anfrage, teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm vor der Presse in Berlin mit wenigen dürren Worten mit, dass die Bundesregierung der NATO-Bitte nachkommen möchte, sofern der Bundestag zustimmt.

    " Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung die Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen nach Afghanistan beschlossen. Der Deutsche Bundestag wird um konstitutive Zustimmung gebeten. Sowohl der Verteidigungsminister als auch der Außenminister haben dazu heute im Kabinett umfassend vorgetragen."

    Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung, CDU, tat dies am selben Tag auch auf einer Pressekonferenz:

    " Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, ein eigenes Mandat beim Bundestag zu erbitten mit einem Umfang von 500 Soldatinnen und Soldaten und mit einem Zeitrahmen bis zum 13. Oktober, also so lange, wie auch jetzt das Afghanistan-Mandat, das bisher besteht mit einer Obergrenze von 3.000 Soldatinnen und Soldaten, läuft, und mit einem Kostenrahmen von 35 Millionen Euro."

    Die Tornados der Luftwaffe sollen im nordafghanischen Masar-i-Sharif stationiert werden, dem Hauptquartier des deutschen ISAF-Kontingents. Für die ISAF-Mission in Afghanistan sind die Aufklärungsfähigkeiten von Maschinen wie dem Tornado nach Einschätzung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, von entscheidender Bedeutung:

    " Je mehr ISAF über die der afghanischen Regierung und uns feindlich gesonnenen Kräfte weiß, desto eindeutiger und gezielter kann gehandelt werden. Wir tragen ohne Zweifel mit diesen Aufklärungsflugzeugen zu einer Verfeinerung und einer Verbesserung des Lagebildes bei. Dies dient nicht nur dem Schutz unserer und aller anderer ISAF-Soldaten, es dient auch dem Schutz der im Lande befindlichen zivilen Helfer, und es dient vor allem auch der afghanischen Bevölkerung."

    Denn mit den Aufklärungsergebnissen der deutschen Tornados könnten die Feinde des neuen Afghanistan effektiver bekämpft werden:

    " Indem ISAF mit Hilfe dieser Fähigkeiten nahezu jederzeit und überall in Afghanistan detailliert Aufnahmen machen kann, von Einzelobjekten, von Strecken und von ganzen Flächen, desto mehr begrenzen wir die Bewegungsfreiheit der militanten Opposition. Und völlig unabhängig davon, was mit den Aufklärungsergebnissen geschieht, schwächen wir schon allein durch die Tatsache der Aufklärung die größte Stärke der militanten Opposition, nämlich nach Ort und Zeit überraschend zuschlagen zu können und anschließend zu verschwinden."

    Dies setzt natürlich voraus, dass auch die NATO-geführte Anti-Terror-Operation Enduring Freedom Zugang zu den Tornado-Aufklärungsergebnissen erhält. Verteidigungsminister Jung räumte am 07. Februar ein, ...

    "... dass es aber so ist, dass hier die (übermittelten) Aufklärungsergebnisse an die eingesetzten Koalitionskräfte der Operation Enduring Freedom weitergegeben werden können, wenn dort ein entsprechender Bedarf ist; wir haben hier im Mandat geschrieben: restriktiv. So ist auch die Anforderung. Aber ich glaube, es muss deutlich sein, dass eine gegenseitige Unterstützung dann, wenn es im Hinblick auf die Sicherheit der dort vorhandenen Kräfte und die Sicherheit der Bevölkerung notwendig ist, dass dies dann auch erfolgt."

    Die Mitteilung vom 7. Februar überraschte niemanden mehr, war doch schon lange vorher die prinzipielle Bereitschaft der Bundesregierung erkennbar gewesen, die NATO-Anfrage positiv zu beantworten, hatte doch SPD-Fraktionschef Peter Struck bereits am 11. Januar im Vorfeld der letzten NATO-Außenministerratstagung zu Protokoll gegeben:

    " Ich unterstütze Frank-Walter Steinmeier bei seinem Bemühen, ein solches Angebot in Brüssel jetzt vorzulegen."

    Keine Antwort fand die Bundesregierung lange auf die Frage, ob für den Einsatz der Tornado-Aufklärungsflugzeuge in Afghanistan auch ein neues Mandat des deutschen Bundestages erforderlich ist. Führende Koalitionspolitiker wie SPD-Fraktionschef Struck hielten das zunächst nicht für nötig:

    " Wir glauben, dass das bisherige Bundestagsmandat für den Afghanistan-Einsatz eine solche Aufklärungshilfe, die wir mit den Tornados leisten würden, deckt."

    In der Tat heißt es im derzeit gültigen Bundestagsmandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Nato-geführten ISAF-Einsatz in Afghanistan, das deutsche ISAF-Kontingent, deutsche Soldaten in NATO-Stäben wie auch deutsche Anteile an NATO-Verbänden seien ...

    ... in der Lage, bei Bedarf neben dem operativen Schwerpunkt ISAF-Nordregion die ISAF-Operationen zeitlich und im Umfang begrenzt in anderen Regionen zu unterstützen, sofern dies zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrages unabweisbar ist. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die den gesamten ISAF-Verantwortungsbereich abdeckende Logistik und Sanitätsversorgung sowie Nachrichtengewinnung und Aufklärung.

    Doch der jetzt geplante Einsatz von sechs bis acht Aufklärungs-Tornados würde die zusätzliche Entsendung von bis zu 500 weiteren Bundeswehrsoldaten bedeuten, die wegen ihrer spezifischen Aufgaben nicht aus dem ISAF-Kontingent abgezogen werden können. Hinzu kommt die Frage, inwieweit der Aufklärungsauftrag der Tornado-Jets nicht doch ein verdeckter Kampfeinsatz ist. SPD-Fraktionschef Struck räumte unumwunden ein,

    "... dass das schon eine andere Qualität ist. Denn natürlich werden die Tornados mit den Bildern, die sie liefern und die dann am Boden ausgewertet werden, auch mit dazu beitragen, dass die Taliban energischer bekämpft werden können."

    Die deutsche Verfassungslage ist in dieser Frage unklar.

    Die Bundesregierung ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 gehalten, für einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte die - grundsätzlich vorherige - konstitutive Zustimmung des Bundestages einzuholen, deren Modalitäten das 2004 verabschiedete Parlamentsbeteiligungsgesetz regelt. Es machte die Bundeswehr zur vielzitierten "Parlamentsarmee". Die Kriterien für Bundeswehr-Auslandseinsätze aber bedürfen noch immer der Klärung. Der Bundestag verabschiedete 1955 ein Zustimmungsgesetz zum NATO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland. Seitdem gilt auch für die Bundesrepublik der Artikel 5 des Nordatlantikvertrages vom 04. April 1949, in dem sich die Mitgliedsstaaten der Allianz verpflichten, einen bewaffneten Angriff gegen einen oder mehreren von ihnen in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen sie alle anzusehen und darauf, in Ausübung des in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Rechtes auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung falls nötig auch mit Waffengewalt zu reagieren. Implizit war damit während des Kalten Krieges die kollektive Selbstverteidigung bei einem Angriff durch den Warschauer Pakt geregelt.

    Den so genannten Bündnisfall stellte die NATO zum ersten und bislang einzigen Mal fest, als es den Warschauer Pakt schon nicht mehr gab, nämlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, für die das Taliban-Regime in Kabul verantwortlich gemacht wurde, weil es den el-Qa'ida-Terroristen Unterschlupf gewährt hatte. Mit Billigung der Vereinten Nationen stürzten daraufhin NATO-Truppen im Bündnis mit der afghanischen Nordallianz das Taliban-Regime. Der NATO-Kampf gegen Taliban- und el-Qa'ida-Kräfte dauert im Rahmen der "Operation Enduring Freedom" bis heute an. Daran beteiligt waren auch Bundeswehrsoldaten des Kommandos Spezialkräfte KSK. Parallel dazu werden NATO-Truppen im Rahmen der Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF in Afghanistan eingesetzt, unter ihnen auch knapp 3.000 deutsche Soldaten unter einem weiteren Mandat des Bundestages. Das Problem für die verfassungsrechtliche Bewertung dieser Bundeswehr-Auslandseinsätze im NATO-Rahmen besteht darin, dass die NATO nach dem Ende des Kalten Krieges ihr "Strategisches Konzept" änderte und außer dem "Bündnisfall" nun auch "Konfliktverhütung" und "Krisenbewältigung" als Möglichkeiten militärischer Gewaltanwendung betrachtet, sofern sie durch die Vereinten Nationen gebilligt wird. Das derzeitige "Strategische Konzept" wurde 1999 veröffentlicht. Die Sicherheitsgefahren für die Allianz werden darin als Gefahren "aus vielen Richtungen" beschrieben, die "schwer vorherzusagen" seien. Zu den grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses wird unter anderem gezählt, dass es

    ... jeder Gefahr einer Aggression gegen einen NATO-Mitgliedstaat durch Abschreckungs- und Verteidigungsmaßnahmen entgegentritt; zur effizienten Verhütung von Konflikten beiträgt und sich aktiv an der Bewältigung von Krisen beteiligt.

    Für konkrete NATO-Einsätze bedeutet dies:

    Im Zuge ihrer Politik der Friedenserhaltung, der Kriegsverhütung und der Stärkung von Sicherheit und Stabilität ( ... ) wird die NATO in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen darum bemüht sein, Konflikte zu verhüten oder, sollte eine Krise auftreten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu deren wirksamer Bewältigung beitragen, einschließlich durch die Möglichkeit der Durchführung von nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen.

    Damit stellt sich die Frage, ob für die deutsche Mitgliedschaft im nordatlantischen Bündnis, das jetzt nach seinem Selbstverständnis von einer Verteidigungsallianz zu einer Art Weltpolizei mutierte, ein neues Zustimmungsgesetz des Bundestages nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hielt das nicht für erforderlich, erinnerte die Bundesregierung in seiner Entscheidung vom 22. November 2001 aber daran, dass ihre Zustimmung zur "Fortentwicklung eines Systems kollektiver Sicherheit nicht die durch das Zustimmungsgesetz bestehende Ermächtigung" und deren verfassungsrechtlichen Rahmen überschreiten dürfe. Andernfalls werde der Bundestag in seinem Recht auf Teilhabe an der auswärtigen Gewalt verletzt. Das mag einer der Gründe für die Bundesregierung gewesen sein, für den geplanten Tornado-Einsatz in Afghanistan nach anfänglichem Zögern nun doch ein gesondertes Bundestagsmandat zu beantragen, wie SPD-Fraktionschef Struck am 15. Januar bestätigte, nachdem er eben dies vorher nicht für nötig gehalten hatte:

    " Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung der Auffassung gefolgt ist, dass es besser wäre, ein neues Mandat für den Einsatz der Tornados, den möglichen Einsatz der Tornados zu beantragen ... "

    Nicht beantwortet ist damit die Frage, ob ein Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan fünf Jahre nach der Beseitigung der Taliban-Regierung als Antwort auf einen "Bündnisfall" überhaupt noch verfassungskonform ist. Oskar Lafontaine, Chef der Bundestagsfraktion Die Linke, beantwortete diese Frage am 19. Januar im Bundestag mit einem klaren Nein:

    "Es kann nicht Auftrag einer parlamentarischen Armee sein, mit Verbrechern und Drogenbaronen zusammenzuarbeiten. Das muss einmal in aller Klarheit festgestellt werden!"

    Doch nicht nur die Linkspartei.PDS sieht das so. Auch innerhalb der Regierungskoalition finden sich Kritiker mit gewichtigen Argumenten wie der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der den geplanten Tornado-Einsatz in Afghanistan aus mehreren Gründen für verfassungswidrig hält:

    " Erstens, weil wir jetzt den entscheidenden Schritt tun zu einem Kampfeinsatz. Zweitens, weil wir mitwirken an einer von den USA betriebenen Fortentwicklung des Völkerrechts, die nicht mehr mit den Grundprinzipien des Artikels 1 des NATO-Vertrags vereinbar ist. Der Artikel 1 des NATO-Vertrags verpflichtet alle Beteiligten auf die Friedenswahrung und auf die Durchsetzung des Gewaltverbots. Dieser neue Einsatz führt dazu, dass wir uns in einen Bürgerkrieg einmischen, bei dem Gut und Böse auf beiden Seiten verteilt ist. Die afghanische Regierung, die hier gegen Aufständische unterstützt wird, ist ja aufs engste mit Drogenbaronen und dem organisierten Verbrechen verknüpft und verbündet, so dass eine Unterstützung dieser Regierung durch Truppen der Bundeswehr auch vom Verfassungsauftrag sehr problematisch ist."

    Angesichts dieser Unklarheiten reagierten die Abgeordneten des Bundestages verschnupft auf die Informationspolitik der Bundesregierung. Am 19. Januar forderten die Oppositionsparteien die Große Koalition auf, der NATO ohne vorherige Zustimmung des Parlamentes keine Tornado-Maschinen für den Afghanistan-Einsatz anzubieten. Die entsprechenden Anträge der Opposition hätten nach Meinung des CDU-Abgeordneten Ruprecht Polenz durchaus vermieden werden können,

    "... wenn der Informationsfluss der Bundesregierung über Pläne und Absichten uns etwas rechtzeitiger und kontinuierlicher erreichen würde. Und das möchte ich als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses hier ausdrücklich auch anmahnen und darum bitten."

    Während die Oppositionsparteien das Einlenken der Bundesregierung in der Mandatsfrage mit Genugtuung registrierten, mahnte der bündnisgrüne Abgeordnete Jürgen Trittin bei dieser Gelegenheit einmal mehr eine neue Gesamtstrategie für Afghanistan an:

    " Soll es so gehen, wie es im Süden in die Sackgasse gegangen ist, oder soll es in ganz Afghanistan eine Strategie geben, die darauf abzielt, mit Hilfe eines Mixes von zivilen und militärischen Mitteln dafür zu sorgen, Afghanistan zu stabilisieren?"

    Wenn der Deutsche Bundestag sich morgen in ersten Lesung mit dem von der Bundesregierung beantragten Mandat für den Einsatz deutscher Tornado-Aufklärungsflugzeuge in Afghanistan befasst, dürften solche Fragen erneut aufgeworfen werden. Die bereits in Masar-i-Sharif stationierten ISAF-Soldaten der Bundeswehr betrachten die voraussichtliche Erweiterung ihres Auftrages unterdessen mit großer Gelassenheit, wie Peter Struck, der frühere Verteidigungsminister und jetzige SPD-Fraktionschef, in der vergangenen Woche erfuhr, als er sich vor Ort ein Bild von den Einsatzvoraussetzungen verschaffte:

    " Sie empfinden den Tornado-Einsatz auch als zusätzlichen Schutz für sie selbst, denn die Aufklärung, die die Tornados betreiben können, betrifft ja nicht nur den Süden, sondern betrifft auch den Norden, wo wir schwerpunktmäßig arbeiten. Insofern ist das eine wesentliche Hilfe auch für die deutschen Bundeswehr-Angehörigen."

    Der Kommentar eines deutschen ISAF-Soldaten vor dem mutmaßlichen Eintreffen der Tornados:

    " Also, man macht sich da halt jetzt auch nicht irgendwie groß fertig, was passiert jetzt wie und wo. Also, wenn sie da sind, sind sie da, und wenn nicht, ist es halt auch so."

    Und die europäische Mittelmacht Deutschland muss sich künftig wohl häufiger der Frage stellen, in welchem Umfang, mit welchen militärischen Fähigkeiten und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage sie sich an der Umsetzung der neuen, von den USA forcierten NATO-Strategie zu beteiligen gedenkt. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zum Beispiel fordert für die Beteiligung der Bundeswehr an dieser neuen NATO auch neue gesetzliche Grundlagen:

    " Unsere Vorstellungen von Recht und Unrecht haben sich leider auseinanderentwickelt. Das ist eine ganz neue NATO, die hier zum Einsatz kommt und die nicht mehr von den alten deutschen Gesetzen gedeckt ist."

    Der neue amerikanische Verteidigungsminister Robert Gates schrieb den NATO-Verbündeten unterdessen am 11. Februar auf der Münchener Sicherheitskonferenz unmissverständlich ins Stammbuch: Die NATO-Mitgliedschaft gebe es nicht nur auf dem Papier, die NATO sei auch kein Sozialverein oder eine Quasselbude. Die NATO sei vielmehr eine Militärallianz mit sehr ernsten Verpflichtungen in der realen Welt:

    " NATO is not a paper membership or a social club or a talk shop. It is a military alliance, one with very serious real world obligations."