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Plastikmüll
EU-Parlament diskutiert über Plastikverbot

Das Europäische Parlament stimmt am Mittwoch über eine neue EU-Richtlinie zu Plastik-Verpackungen ab. Vor allem Einweg-Produkte aus Plastik wie Strohhalme, Geschirr und Wattestäbchen sollen verboten werden. Politiker würden aber auch die Verbraucher gerne stärker in die Verantwortung nehmen.

Von Paul Vorreiter | 23.10.2018
    Plastiktüten treiben im Roten Meer vor Ägypten
    Plastiktüten treiben im Meer (dpa / Mike Nelson)
    Eine Wende im Umgang mit Plastik ist notwendig, findet die EU-Kommission und auch das EU-Parlament. Jo Leinen, SPD-Abgeordneter im Umweltausschuss:
    "Wir haben zu viel Plastik in der Umwelt und letztendlich findet sich das in den Meeren wieder die Bilder sind ja jedem vertraut die Europäische Union macht jetzt einen ersten Schritt."
    Ein solcher erster Schritt soll sein, bestimmte Plastik-Einwegprodukte zu verbieten. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat die Richtlinie der Kommission in diesem Monat angenommen, fordert allerdings Änderungen. Am Mittwoch entscheidet darüber das Plenum in Straßburg.
    Neun Einwegprodukte sollen verboten werden. Dazu zählen unter anderem Wattestäbchen, Einwegbesteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe. Hinzu kommt sogenannte "oxo-abbaubares Plastik", ein Material, dem Metall beigemischt wird und welches sich in der Theorie zwar selbst zersetzen soll, woran allerdings zunehmend gezweifelt wird.
    Ausnahmen auf der Verbotsliste
    Außerdem auf der Verbotsliste: sehr leichte Plastiktüten und auch Lebensmittel und Getränkeverpackungen aus aufgeschäumten Polystyrol, also Schaumstoff. Allerdings sind mehrere Ausnahmen vorgesehen. Nicht verboten werden sollen zum Beispiel Trinkhalme, die für medizinische Zwecke genutzt werden oder solche leichten Plastiktüten, in die feuchte Lebensmittel verpackt werden oder die aus hygienischen Gründen notwendig sind: Jo Leinen, SPD-Abgeordneter im Umweltausschuss:
    "Einweg ist nicht, wenn man mit einem Produkt noch umgehen muss, ich nenne immer die Käse-Scheibletten oder Salami-Scheibletten, weil man die Packung nicht auf einmal wegisst."
    Plastiktüten in verschiedenen Farben liegen auf einer grünen Wiese
    Der Plastiktüte wird der Kampf angesagt (dpa / picture alliance / Patrick Pleul)
    Voraussichtlich 2021 kann die Richtlinie in Kraft treten
    Der Umweltausschuss fordert außerdem, dass sich die nationalen Staaten selbst bestimmte Reduktionsziele beim Plastik geben sollen, zum Beispiel 25 Prozent für Lebensmittelverpackungen aber auch plastikhaltige Trinkbecher, sowie: "die Zigarettenplastikfilter, also nicht die Zigarette selbst, sondern der Filter, dass der auf Dauer outgesourcet wird durch einen Papierfilter ersetzt wird, wir wissen ja alle, dass ein weggeworfener Zigarettenfilter fast 500 Liter Wasser verderben", sagt Karl-Heinz-Florenz, CDU-Europaabgeordneter.
    Bewegung könnte es bei der Entscheidung noch bei der Frage geben, welche Produkte in der Verbotsliste verbleiben oder stattdessen unter das Reduktionsziel gesetzt werden, zum Beispiel die "leichten Plastiktüten". Zusätzlich sieht die Richtlinie auch Sammel- und Recyclingziele vor.
    Zudem sollen Verbraucher besser auf die Umwelt-Schäden hingewiesen werden, die manche Produkte anrichten. Etwa durch Markierungen, wie gut Produkte recycelt werden können oder indem den Produkten Empfehlungen beigefügt sind, wie diese umweltgerecht entsorgt werden können. Ein weiterer Themenkomplex der Richtlinie. Welche Verantwortung tragen die Hersteller und müssen sie sich an der Entsorgung finanziell beteiligen?
    "Ich bin im Gegensatz zu meinen Freunden von der Sozialdemokratie der Meinung, dass auch der Verbraucher eine Verantwortung hat. Also wenn ich einen Marsriegel habe und dann möchte ich nicht dass der im Park liegen bleibt und dass die Firma Mars den Riegel dann am Montag Morgen aufsammeln muss."
    Nach der Entscheidung am Mittwoch im Parlament wird die Richtlinie im Trilog nochmal besprochen. Das ist eine Art europäischer Vermittlungsausschuss zwischen Mitgliedsländern, Kommission und Parlament. Voraussichtlich im Jahr 2021 kann die Richtlinie dann in Kraft treten.