Haft für Quarantäne-Verweigerer

"Jeder hat es selbst in der Hand"

06:59 Minuten
Blick in eins der sechs Zimmer, in denen hartnäckige Quarantäne-Verweigerer künftig untergebracht werden können.
Eins der sechs Zimmer, in denen hartnäckige Quarantäne-Verweigerer künftig untergebracht werden können. © picture alliance/dpa | Christian Charisius
Sönke Schulz im Gespräch mit Dieter Kassel  · 01.02.2021
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Ab heute gibt es in Neumünster sechs Haft-Plätze für hartnäckige Quarantäne-Verweigerer. Für manche ist es ein "Quarantäne-Knast". Sönke Schulz vom Landeskreistag spricht hingegen von einem wichtigen Signal, dass Corona-Regeln auch durchgesetzt werden.
Als erstes Bundesland verfügt Schleswig-Holstein nun über die Möglichkeit, hartnäckige Quarantäne-Verweigerer vorübergehend in einer Haftanstalt festzusetzen. In der Jugendarrestanstalt Moltsfelde am Rande von Neumünster stehen dafür sechs Zimmer bereit. Damit habe man nun eine rechtsstaatlich saubere Lösung gefunden, sagt Sönke Schulz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim schleswig-holsteinischen Landeskreistag. Andernorts sei es hingegen zu Behelfs-Lösungen gekommen. "Das heißt: ein Hotel-Zimmer oder eine private Ferienwohnung mit einem Sicherheitsdienst vor der Tür. Das schien uns nicht die sauberste Lösung."
Wer in Moltsfelde eingeliefert werde, dürfe bis zum Ende der Quarantäne nicht heraus. Alles, was für Sachbeschädigungen genutzt werden könne, werde eingezogen. Anders als im im normalen Strafvollzug könne man jedoch ein Handy oder ein Laptop benutzen.
Es habe auch schon Einzelfälle gegeben, bei denen ein Antrag auf Unterbringung in der Haftanstallt gestellt wurde, dem Betreffenden "dann aber die Einsicht kam, dass es vielleicht doch der bessere Weg ist, die restliche Quarantäne in der eigenen Häuslichkeit zu verbringen", berichtet Schulz.

Wichtiges Signal zur Durchsetzung von Regeln

Die Möglichkeit einer Haft für Quarantäne-Verweigerer sei ein wichtiges Signal, dass bestehende Regeln auch durchgesetzt würden, betont Schulz. Natürlich gebe es auch Kritik an so einer Einrichtung: "Ich kann aber auch nicht verstehen, wenn es so dargestellt wird, als ob wir Personen ohne Grund dort einsperren würden."
Ein solches Verfahren sei klar vorgezeichnet, am Ende entscheide ein Richter. "Und was man auch sagen muss: Der Betroffene hat es relativ einfach in der Hand, eine andere Alternative zu wählen - nämlich seine eigene Häuslichkeit."
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