Neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

01.03.2008
Das Verfassungsgericht erklärte heute vormittag die im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankerte Befugnis zur Onlinedurchsuchung für verfassungswidrig und nichtig.
Das Verfassungsgericht erklärte heute vormittag die im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankerte Befugnis zur Onlinedurchsuchung für verfassungswidrig und nichtig. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es zur Begründung. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.
Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs ist, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Trotz fehlender Rechtsgrundlage hatte es bereits einzelne Fälle von Online-Durchsuchungen gegeben. Das hatte der damalige Innenminister Otto Schily 2005 per Dienstvorschrift genehmigt. Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung ergab sich aus einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Karlsruhe beschere den Bürgern jetzt ein neues Grundrecht, indem es die Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen wie Computer und Internet festschreibe. (MP3-Audio)
Ein Kommentar http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/02/27/drk_20080227_2317_19e724dd.mp3 von Gundula Geuther im Deutschlandfunk
Hier Hier eine Auswahl von Beiträgen im Deutschlandradio zu den Grenzen des Rechtsstaates bei der Terrorbekämpfung.
"Staat liest mit - Vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung", der Hintergrund vom 26.2.2008 zum Nachhören als MP3-Audio .

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Grafik: Matthias Mehldau