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Folgen des Kirch-Interviews
Breuer zahlt 3,2 Millionen Euro an die Deutsche Bank

2002 gab der frühere Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, ein folgenreiches Interview. Er stellte die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Kirch infrage. Nach einem jahrelangen Prozess zahlte die Deutsche Bank an Kirch über 900 Millionen. Nun hat Breuer 3,2 Millionen an die Bank gezahlt und die Aktionäre müssen entscheiden, ob sie sich damit zufriedengeben.

Von Michael Braun | 31.03.2016
    Hauptgebäude der Deutschen Bank (in Frankfurt) mit Logo
    Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Ernst Breuer muss seinem ehemaligen Arbeitgeber 3,2 Millionen Euro zahlen. (afp / Daniel Roland)
    Vielleicht eine Baustelle weniger für das Management der Deutschen Bank, aber nur eine kleine. Die Bank hätte ihren früheren Vorstand Rolf Ernst Breuer wohl verklagen müssen. Schließlich hatte sie vor zwei Jahren 928 Millionen Euro Schadensersatz an die Erben des Medienmoguls Leo Kirch gezahlt, 928 Millionen zulasten der Aktionäre.
    Ein Vorstand ist verpflichtet, die wieder hereinzuholen, zumindest den Schaden zu begrenzen. Das glaubt die Deutsche Bank nun erreicht zu haben. Sie legt das, was ihr Vorstand mit Breuer und seiner Haftpflichtversicherung für Manager ausgehandelt hat, der Hauptversammlung zur Genehmigung vor – so kam der Vergleich heute ans Licht. Denn heute wurde die Einladung zur Aktionärsversammlung verschickt.
    In der Auseinandersetzung mit dem früheren Filmmagnaten Kirch war es um diese Äußerung Breuers in einem Bloomberg-Interview gegangen:
    "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."
    Das war im Februar 2002. Wenig später war Kirch pleite und mit dem Vorwurf vor Gericht gezogen: "Der Rolf hat mich tot gemacht." Er unterstellte, Rolf Breuer habe Kirchs Imperium zerschlagen wollen, damit die Investmentbanker der Deutschen Bank die Einzelteile verkaufen und fusionieren könnten – gegen ordentliches Beraterhonorar.
    Hohe Rückzahlung aus eigener Tasche
    Im Zivilprozess mit Kirch hatte sich die Deutsche Bank auf die erwähnten 928 Millionen Euro Schadensersatz geeinigt. Davon bekommt sie – nach Abzug eines Selbstbehalts – 90 Millionen von Breuers Managerhaftpflichtversicherung zurück.
    Breuer selbst zahlt 3,2 Millionen Euro aus seinem Privatvermögen an die Bank. Das sei das Dreifache seines damaligen Jahresgrundgehalts. Normalerweise stünden Manager mit dem Eineinhalbfachen des Grundgehalts für Fehler ein, heißt es im Umfeld der Bank.
    Wenn Breuer nun das Dreifache zahle, sei das Strafe genug. Mehr wollte die Bank offensichtlich nicht aus Breuer herausholen. Das Argument könnte gewesen sein: Eine ruinöse Inanspruchnahme von Privatvermögen schrecke potentielle Führungskräfte ab. Unternehmensberater wissen, dass Vorstände in der Frage sensibel sind. Michael Kramarsch von der "hkp/// group":
    "Das größte Problem für Vorstände im Moment ist ihre Haftung für nahezu alles, was im Unternehmen passiert."
    Jetzt entscheiden die Aktionäre
    Die Aktionäre müssen nun entscheiden, ob ihnen 93,2 Millionen Euro Schadensersatz für 928 Millionen Euro Schaden genügen. Die Bank empfiehlt, dem zuzustimmen. Denn mehr zu erlösen, erforderte langwierige Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang und hohen Kosten.
    Wie auch immer die Aktionäre in der Causa Kirch entscheiden: Am Schauplatz München ist das Thema noch nicht abgeschlossen. Dort läuft seit einem Jahr ein Strafprozess, der klären soll, ob ehemalige und amtierende Vorstände der Bank versucht haben, mit Falschaussagen die Wahrheit über die Pleite der Kirch-Gruppe zu verschleiern. Diese – größere – Baustelle bedarf noch der Abwicklung.