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Christian Wulff
Erneut Diskussion um Ehrensold

Als Ehrensold bezeichnet man Einkünfte von Altbundespräsidenten - aktuell sind das 236.000 Euro im Jahr. Auch Christian Wulff erhält diese Summe. Dass er jetzt für das türkischen Modelabel Yargici tätig ist, bewegt sich zwar im rechtlichen Rahmen, hat aber eine Diskussion um eine notwendige Reform ausgelöst.

Von Gudula Geuther | 08.08.2017
    Ex-Bundespräsident Christian Wulff kommt am 09.01.2014 zum Landgericht in Hannover (Niedersachsen).
    Der Altbundespräsident Christian Wulff hat Prokura für die Firma Yargici. (dpa / Picture Alliance / Julian Stratenschulte)
    Christian Wulff sei in seiner Tätigkeit für den türkischen Modelabel Yargici keinen Weisungen unterworfen. Das teilten Vertreter seiner Kanzlei mit. Der Altbundespräsident hat Prokura für die Firma und tritt öffentlich für sie auf – so bei der Eröffnung des ersten deutschen Ladens in Hamburg.
    Umstritten ist das mit Blick auf die Würde des Amtes. In der Regel übernehmen Alt-Bundespräsidenten Ehrenämter und werden nicht Prokuristen von Modeunternehmen, so etwa SPD-Vize Ralf Stegner. Der hinzufügte: Damit ehemalige Staatsoberhäupter nicht gezwungen seien, sich etwas dazuzuverdienen, gebe es den Ehrensold.
    Als Ehrensold bezeichnet das Gesetz die Einkünfte von Altbundespräsidenten. Ihnen werden die vollen Bezüge weitergezahlt, mit Ortszuschlag, abzüglich Aufwandszahlungen, in der Summe 236.000 Euro im Jahr.
    Ehrensold soll für Unabhängigkeit sorgen
    Diskussionen, dies zu ändern, gibt es seit vielen Jahren. Christian Wulff selbst hinterfragte die Regelung vor seinem Amtsantritt. Der Anfang des Jahres verstorbene Altbundespräsident Roman Herzog war für eine zeitliche Begrenzung eingetreten.
    Aktuell kritisieren die Gesetzeslage unter anderem die Partei die Linke, der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim und der Bund der Steuerzahler. Sie alle stören sich daran, dass zwar Einkünfte aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst auf den Ehrensold angerechnet werden, nicht aber solche aus privatwirtschaftlichen Engagements.
    Solche hatten im Fall des Anwalts Christian Wulff schon früher für Diskussionen gesorgt. So die Tätigkeit für eine Schweizer Immobilienfirma, auf deren Seiten er mit seinen internationalen Kontakten warb.
    Horst Köhler verzichtete auf Ehrensold
    Mit dem Ehrensold sind frühere Bundespräsidenten unterschiedlich umgegangen. Horst Köhler verzichtete vollständig. Gesetzliche Änderungen müssten nach den Gepflogenheiten des Umgangs der Staatsgewalten miteinander aus dem Bundestag kommen, das stellte gestern ein Sprecher des Bundesinnenministeriums klar. Wobei SPD-Generalsekretär Hubertus Heil befand:
    "Ich bin allerdings der Meinung, dass bei diesen Regelungen wir nicht davon ausgehen müssen, dass der Lebensweg von Christian Wulff sich in Bezug auf das Amt des Bundespräsidenten in der Geschichte zigfach wiederholen wird."
    Und sein CDU-Kollege Peter Tauber ergänzte vorsichtig: "Ob der Bundestag in dieser Frage der Regelung der Betätigung von ehemaligen Repräsentanten unseres Staates nochmal nachjustieren muss, das müsste man in der nächsten Legislaturperiode diskutieren. Das ist ein sehr ernstes Thema." Und nicht für den Wahlkampf geeignet.
    Im Fall Christian Wulffs war 2012 umstritten, ob ihm der Ehrensold zusteht. Das ist der Fall, wenn ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt politische oder gesundheitliche, nicht aber wenn es persönliche Gründe hat. Das Bundespräsidialamt entschied damals, die Gründe seien politischer Natur gewesen.