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CSU-Politiker fordert Respekt gegenüber allen Religionen

Nach dem Urteil gegen die drei Frauen der russischen Punkband Pussy Riot hält Thomas Goppel, Sprecher der Christsozialen Katholiken, den Blasphemie-Parafgrafen 166 für völlig ausreichend. Viel wichtiger sei aus seiner Sicht, dass niemand "in den Dreck gezogen" werden dürfe, egal welcher Religion er angehöre.

Fragen von Martin Zagatta an Thomas Goppel | 18.08.2012
    Martin Zagatta: Zwei Jahre Straflager also, so das harte Urteil gegen die Punkband Pussy Riot – eine Strafe, die die Richterin in Moskau gestern mit Rowdytum aus religiösem Hass begründet hat. Und wir wollen das Urteil zum Anlass nehmen, um auf die Debatte einzugehen, die hierzulande entbrannt ist um Blasphemie, eine Debatte, die der Schriftsteller Martin Mosebach angestoßen hat. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick etwa fordert, Gotteslästerung härter zu bestrafen – eine Forderung, die in der CSU auch auf Zustimmung stoßen soll. Wie weit, das können wir jetzt Thomas Goppel fragen, den Sprecher der Christsozialen Katholiken, also der Katholiken in der CSU. Einen schönen guten Morgen, Herr Goppel!

    Thomas Goppel: Guten Morgen!

    Zagatta: Herr Goppel, haben Sie denn Verständnis für die Bestrafung dieser russischen Punkband Pussy Riot? Das war ja Gotteslästerung.

    Goppel: Da hat jemand das eine mit dem anderen, glaube ich, vermengt und unzulässig, einseitig ausgelegt – "jemand" ist der Präsident der Russen, Herr Putin –, und hat die Gelegenheit genutzt, sich auf eine, sagen wir, Straftat zu berufen, bei der er sehr günstig in seiner Beurteilung wegkommt, und deswegen geht das nicht. Man kann das nicht ... Man kann das eine nicht mit dem anderen vermengen, jedenfalls nicht vor Gericht.

    Zagatta: Was bedeutet das? Wäre das hier nicht möglich?

    Goppel: Ich glaube nicht, dass es so weit gekommen wäre. Möglich ist alles, weil vor Gericht ist man so unsicher wie auf hoher See.

    Zagatta: Aber Sie beklagen jetzt, oder Sie machen sich, oder so hören wir, Forderungen auch zu eigen, Gotteslästerung härter zu bestrafen. Das geht doch in diese Richtung.

    Goppel: Nein. Ich habe diese Forderung gar nicht gestellt. Sie ist vom Erzbischof in Bamberg geäußert und ich habe Verständnis dafür geäußert, dass er die Schlussfolgerung zieht, aus den Gegebenheiten unserer Rechtsprechung, in der bestimmte ... nein, Entschuldigung, aus den Gegebenheiten unseres Rechtsgebrauchs: Es geht darum, dass auf der anderen Seite jemand eine solche Entgleisung, wie immer Sie es nennen wollen, für sich zu reklamieren hat, und die Frage ist: Wie geht der Staat damit um? Und wenn man regelmäßig erlebt, dass dann, wenn es sich um religiöse Inhalte der Mehrheit handelt, bitte immer bei uns, der Mehrheit, wenn christliche Ansätze entsprechend falsch dargestellt werden, entsprechend in den Dreck gezogen oder auch verzerrend in die Diskussion gebracht werden mit der Begründung, man handle hier selbstverständlich im skurrilen Bereich und in dem Bereich der Skepsis, die man äußern dürfe – das alles sind dann ganz andere Tatbestände. Und da kommt der Erzbischof zu der Schlussfolgerung: Wenn man als Christ damit rechnen muss, dass alles erlaubt ist, dann bin ich dafür, dass wir es verbieten. Und in der Richtung folge ich ihm. Unabhängig davon, dass ich die Bestrafungskategorie, so, wie wir sie kennen, keinesfalls für veränderungswürdig oder -fähig halte, denke ich, dass die Gerichte mit solchen Vorgängen anders umgehen müssen, wenn sich es um denselben Tatbestand handelt. Wenn gegen Muselmanen jemand unterwegs ist, wird härtestens und schärfstens durchgegriffen.

    Wenn wir – und das ist die deutsche Geschichte, deswegen sind wir auch besonders betroffen – in der Frage der Juden eine ähnliche Verunglimpfung feststellen, werden wir alle ganz, ganz aufgeregt und schwierig. Wenn es um die Christen geht, sind wir unempfindlich. Das muss sich wieder ändern. Das hat aber nichts mit den Paragrafen zu tun.

    Zagatta: Ja, aber der Paragraf sagt ja immerhin, der Paragraf 166, von dem wir da sprechen, des Strafgesetzbuches, das habe ich auch gestern nachgelesen, die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist da mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen. Das gibt es alles schon. Was wollen Sie oder warum haben Sie da Verständnis für Leute, die jetzt noch mehr fordern?

    Goppel: Weil in den Bereichen der Verletzung des einschlägigen Paragrafen wir unempfindlich geworden sind gegenüber unserer eigenen Religion. Das nehmen wir so selbstverständlich und so ganz klar als nichts anderes als einen kleinen Alltagsumgang untereinander, in dem wir uns alles leisten können, wie beispielsweise in der Satirezeitschrift jüngst die Abbildungen des Papstes.

    Zagatta: In der "Titanic", Sie meinen das.

    Goppel: In der "Titanic", jawohl. Ich mache keine Reklame, schon gar nicht für eine Zeitung, von der ich glaube, dass sie danebenliegt.

    Zagatta: Die ist eingestampft worden oder ...

    Goppel: Nein, die ist aus dem Verkehr gezogen, weil das Gericht sie verboten hat.

    Zagatta: Ja, was wollen Sie denn mehr?

    Goppel: Ja, gut, ich habe doch gar nichts gesagt! Ich habe nur gefordert, dass es so ist. Ich habe die Zeitung gebeten, das sein zu lassen. Ich habe gar nicht mehr gefordert. Anschließend hat die "Titanic" sich beschwert, dass sie eingeschränkt sei in ihrer Fähigkeit, den Papst zu beleidigen – wichtig, bitte nicht umdrehen, das ist ein großer Unterschied. Und der Erzbischof von Bamberg hat lediglich festgestellt: Wenn wir nur darauf uns berufen können, wenn jemand in dieser Form abgebildet wird wie der Papst, also seine Soutane zu verdrecken mit Kot und Ähnlichem, eigenem Kot – wenn das so ist, dann darf das nicht nur auf das Staatsoberhaupt bezogen sein, sondern auch auf die religiöse Aufgabe, die er hat. Und wenn das nicht ist, sondern es geht lediglich um das Staatsoberhaupt, oder die persönliche Würde angegriffen werden darf ohne, dann muss man sich überlegen, ob man an der Stelle die geltenden Paragrafen nicht verschärft. Ich sage noch mal: Ich glaube nicht, dass das eine Aussicht auf Erfolg hat. Ich habe Verständnis für den, der sich wehrt. Wir wissen selber ganz genau, dass, wenn wir uns wehren, die beste Möglichkeit besteht, Einsicht zu wecken, und wenn das möglich ist, brauche ich keinen Paragrafen ändern.

    Zagatta: Wollte gerade sagen – und was sollte denn das bringen?

    Goppel: Das ist wie in Russland, da ist genau dasselbe bei den drei jungen Damen. Die Frage ist: Was haben sie provoziert und was ist dabei rausgekommen? Rausgekommen ist ein politisches Urteil in einer religiösen Angelegenheit, die hier gebraucht worden ist, auch von den jungen Damen, wissentlich und willentlich. Sie wussten, dass sie verurteilt werden. Dass es so scharf wird, hat was mit Putin zu tun. Und deswegen sind die Entgleisungen auf der Seite der Regierung und nicht der Damen am Ende die schwerwiegenderen.

    Zagatta: Und bleiben wir mal ganz kurz, wenn Sie da Parallelen ziehen wollen, also bei dem "Titanic"-Beispiel: Welche Bestrafung hätten Sie denn da gerne gehabt?

    Goppel: Das war gar keine Bestrafungsanforderung an dieser Stelle. Ich finde so eine Veröffentlichung deplatziert, degoutant und unmöglich, und sie gehört nicht in unsere Gazetten.

    Zagatta: Da sind Sie sich mit vielen vielleicht einig. Wieso muss man da nach härteren Strafen oder einer Änderung rufen?

    Goppel: Nein, ich rufe nicht nach einer Änderung und nach härteren Strafen, ich rufe nach gleichmäßiger Anwendung unserer Gesetze.

    Zagatta: Was heißt das? Was würde das denn konkret heißen dann?

    Goppel: In dem Moment, wo eine Beleidigung dieser Art gegenüber Dritten erfolgt, wird nicht so sehr über die Religion geredet, sondern über die Tatsache, dass beleidigt worden ist. Es nimmt kein Mensch wahr, wenn es gegen irgendjemanden geht, das wissen wir auch gemeinsam, aber es wird sehr wohl sehr intensiv wahrgenommen, wenn es gegen andere Religionen geht. Und ich finde, meine ist keine andere als die fremde Religion, und unter diesem Umstand gehe ich davon aus, dass die katholische und evangelische Kirche, beide übrigens, ein Anrecht auf ein gewisses Maß an Zurückhaltung haben, selbst dann, wenn ihre Mandatsträger unter Umständen auch Fehler machen, wenn es im Zusammenhang mit der Religion steht.

    Zagatta: Aber was ist ...

    Goppel: Wobei der Fehler ja gar nicht vorgelegen hat. Der Papst ist ohne Not in seiner Funktion dargestellt, er hat ja angeblich etwas entdeckt, die undichte Stelle an sich selbst. Sie dürfen das nicht alles auseinandernehmen. Der Herr Chefredakteur hat dann gesagt, er meinte Sinalco, dass der Papst so gerne trinke, wie er wisse. Wissen Sie, da wird ganz deutlich: Da ist jemand auf einem ganz dünnen Eis unterwegs und weiß, er bricht ein, wenn er nicht aufpasst.

    Zagatta: Aber jetzt andere Gesetze oder so hätten daran jetzt auch nichts geändert, das haben Sie ja selbst noch festgestellt.

    Goppel: Nein, nein, mir geht es eigentlich nur um die Grundsatzforderung: Seid anständig miteinander und nehmt euch nicht die Freiheit, die eigenen Anschauungen mehr in den Schmutz zu ziehen oder in den Schmutz zu ziehen, während ihr andere verteidigt. Und genau dasselbe denke ich jetzt an dieser Stelle auch, und wenn Sie es umkehren, können Sie sagen, in Russland gilt dasselbe, das, was dem Papst in dem Fall "Titanic" eine positive Beurteilung gibt in seinem Widerspruch, nimmt ihn dem Putin – denn der Putin missbraucht ein Urteil in anderer Sache, um sich selbst zu rechtfertigen.

    Zagatta: Thomas Goppel, der Sprecher der Christsozialen Katholiken. Herr Goppel, ganz herzlichen Dank für das Gespräch!

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.