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Cyberattacken
Bundestag beschließt IT-Sicherheitsgesetz

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur IT-Sicherheit verabschiedet. Mit ihm sollen wichtige Unternehmen zu einem besseren Schutz ihrer Computersysteme verpflichtet werden. Zur Aufklärung des Hackerangriffs auf das Parlament selbst bringt Bundesinnenminister de Maizière den Verfassungsschutz ins Spiel.

12.06.2015
    Thomas de Maizière verteidigt im Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz.
    Thomas de Maizière verteidigt im Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz. (picture alliance/dpa/Wolfgang Kumm)
    Im August 2014 stellte Thomas de Maizière (CDU) erstmals der Öffentlichkeit seine Pläne zu einem sogenannten IT-Sicherheitsgesetz vor. Ein Hackerangriff wenig später auf das Firmennetz des Filmstudios Sony Pictures - wenngleich in den USA - unterstrich die Dringlichkeit des Anliegens: wichtige Einrichtungen und Unternehmen gegen Cyberattacken zu verteidigen.
    In der Kritik standen die Regierungspläne dennoch von Anfang an. Die Opposition vermisste eine wirkliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen Gefahren. Außerdem setze de Maizière zu stark auf mehr Befugnisse und Personal für die Sicherheitsbehörden, während er Fragen des Datenschutzes nicht ebenso stark in den Blick nehme.
    Unternehmensverbände warnten zuletzt vor einem Imageschaden. Experten stellten fest, das Gesetz sei hauptsächlich von Juristen ausgearbeitet worden und lasse technische Kompetenz vermissen.
    De Maizière verteidigt das Gesetzs
    Vor der - mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament - erwartbaren Verabschiedung wies der Bundesinnenminister einmal mehr die Bedenken gegen das Gesetz zurück: Kritische Infrastrukturen wie Energie - und Wasserversorger und Banken müssten vor Cyber-Angriffen geschützt werden, die Betreiber deshalb künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten. Das Gesetz sieht auch vor, dass wichtige Branchen schwerwiegende Attacken an die Behörden melden müssen. De Maizière betonte, die Meldungen würden nicht öffentlich gemacht.
    Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau erklärte, vieles bleibe in dem Gesetz ungeregelt. So müsse das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik finanziell und personell besser aufgestellt werden, sagte die Politikerin der Linken.
    Beratung über Vorratsdatenspeicherung
    Natürlich war dann auch im Parlament der spektakulärste Hackerangriff der jüngsten Vergangenheit Thema: der auf den Bundestag selbst. Einiges spreche dafür, dass es sich um einen Angriff eines ausländischen Nachrichtendienstes handele, sagte de Maizière - und bot dem Bundestag die Hilfe des Bundesamts für Verfassungsschutz an. Entscheiden darüber müssten die Parlamentarier. Doch einige können sich das nur schwer vorstellen. Vor allem die Opposition fürchtet, der Inlands-Geheimdienst könne zum Beispiel unberechtigt Abgeordneten-Mails lesen.
    Der Bundestag beriet außerdem erstmals über den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Er sieht vor, dass Telekommunikationsdaten zehn Wochen gespeichert werden, damit Ermittler bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung darauf zugreifen können.
    (bor/cc)