Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Dämpfer für Hygiene-App
Gericht untersagt Gastro-Ampel

Wenn diese Ampel auf Rot steht, haben Gastronomen ein Problem: Mit der Gastro-Ampel können Verbraucher in NRW erkennen, wie sauber die Restaurantküche ist. Dagegen haben Wirte aus Duisburg geklagt - mit Erfolg.

13.03.2015
    Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW wird die App "appetitlich" des Gastro-Kontrollbarometers gezeigt.
    Die Gastro-App soll Verbrauchern helfen, Hygienemängel zu erkennen. (pa/dpa/Gerten)
    Die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen in Gaststätten in einer App ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtswidrig. Die Bewertung von Betrieben mit der sogenannten Gastro-Ampel ist laut Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts unzulässig. "Der Verbraucher wird davor gewarnt, einen Betrieb zu betreten, weiß aber gar nicht warum", kritisierte der Vorsitzende Richter. Die Warnfunktion der Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne keinen konkreten Tatsachen zugeordnet werden (Az.: 26 K 4876/13). Dies sei nicht im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes, das die Nennung konkreter Verstöße aber durchaus erlaube.
    Duisburger Gastronomen hatten gegen das vom Land NRW geförderte Pilotprojekt geklagt, das auch bundesweit als Vorbild diente. Das Gastro-Kontrollbarometer, das das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale im Internet und in einer App veröffentlichen, sei ein intransparenter Pranger, der für die Betriebe existenzbedrohend sein könne, argumentierten sie. So habe etwa ein fehlender Fortbildungsnachweis nichts mit dem Hygienezustand der Küche zu tun.
    Remmel: "Entscheidung gegen Transparenz"
    NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte den Beschluss. "Die Entscheidung des Gerichts ist eine Entscheidung gegen Transparenz", sagte Remmel. Sie sei eine "Niederlage für starke Verbraucherrechte" und schütze im Ergebnis "einige wenige schwarze Schafe in der Branche". Die Bundesregierung müsse endlich die Grundlage für ein bundesweites Kontrollbarometer schaffen.
    Der Anwalt der beklagten Stadt Duisburg, Alexander Schink, sprach von einem "schwarzen Tag für die Verbraucher" und kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Gastro-Ampel gebe eine Gesamtbewertung wieder und sei damit als Orientierung für die Verbraucher "sehr gut geeignet". Auch die Gastronomen seien damit besser bedient als etwa mit der Veröffentlichung von Fotos, die Verstöße dokumentieren.
    Projekt mit bundesweitem Charakter
    Die Stadt Duisburg hatte die Ergebnisse ihrer Lebensmittelkontrollen in Form der Punktebewertungen an die Verbraucherzentrale NRW weitergegeben. Seit gut einem Jahr veröffentlicht die Verbraucherzentrale NRW die Ampel. Während der Pilotphase wurden nur Gastronomiebetriebe in Duisburg und Bielefeld bewertet. Im Januar hatten 25.000 Nutzer die sogenannte Appetitlich-App für die mobile Nutzung heruntergeladen.
    Duisburg und Bielefeld sind Vorreiter für das landesweit geplante Gastro-Kontrollbarometer. Weit mehr als 90 Prozent der Betriebe kamen in den grünen Bereich: Sie erfüllten die Hygiene-Anforderungen voll oder zeigten nur geringe Mängel.
    (fwa/ach)