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Tickets und Mitgliedsbeiträge
Verbraucherrechte im Teil-Lockdown

Kein Sport im Verein, kein Stadionbesuch, keine Inlandsreisen, kein Theater: Was ist während der Corona-Einschränkungen im November noch erlaubt und wie sieht bei Ausfällen von Veranstaltungen und Kursen eine mögliche Entschädigung aus? Ein Überblick.

Von Manfred Götzke | 02.11.2020
Das Foto zeigt in Großaufnahme leere rotsamtene Sitze in der Sitzreihe eines Theatersaal. Ein Sitz trägt die Nummer 23.
Wird eine Veranstaltung, für die man längst Tickets gekauft hat, komplett abgesagt, müssen diese erstattet werden. Für Tickets, die nach dem 8.3. gekauft wurden, gibt es das Geld zurück, für vorher erworbene gilt die Gutscheinlösung (Unsplash / Kilyan Sockalingum)
Grundsätzlich gilt im Teil-Lockdown im Monat November: Egal ob Theater, Museum oder Fitnessstudio - wenn das Angebot nicht an Anspruch genommen werden kann, wird der Verbrauer entschädigt. Allerdings steckt der Teufel da im Detail.

Abo im Fitnessstudio

Deutschlandweit sind die Fitnessstudios im November dicht. Mitglieder müssen während der Schließungszeit keine Beiträge zahlen. Ist der Beitrag aber - zum Beispiel bei einem Jahresabo - schon bezahlt, gibt’s einen Erstattungsanspruch. Allerdings heißt das nicht automatisch Geld zurück, so Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg:
"Da kommt es drauf an, wann habe ich den Vertrag abgeschlossen. Wenn ich nach März einen neuen Vertrag abgeschlossen habe, dann sollte ich das Geld erstattet bekommen. Sollte das ein älterer Vertrag sein, kann der Betreiber einen Gutschein ausgeben."
Corona und Kultur - Khuon: "Wir sind mehr als Unterhaltung"
Ulrich Khuon hat die erneute Schließung von Theatern, Opernhäusern und Museen im Rahmen des für November von Bund und Ländern verabredeten Lockdowns als "verheerenden Vorgang" bezeichnet. Die Kultureinrichtungen hätten bewiesen, dass ihre Hygienekonzepte funktionierten, sagte er im Dlf.
Konkret gilt bei der Gutscheinregelung der Stichtag 8. März.
"Man hat den gewählt, um die Anbieter zu entlasten. Weil der Anbieter nicht ahnen konnte, dass Corona kommt. Jetzt hat man gesagt: Wir haben schon die Pandemie, da muss er sich drauf einstellen", erklärt Verbraucherschützer Bartel.

Mitgliedsbeitrag im Verein

Wer sich mit Handball, Fußball oder Tennis im Verein fit hält, hat momentan auch schlechte Karten – denn auch Amateursport im Verein ist im November untersagt. Anders als beim Studio-Abo gibt es bei Mitgliedsbeiträgen für Sport oder auch sonstige Vereine keinen Anspruch auf Erstattung, "da ich keine konkrete Leistung bezahle, sondern da ist es so, dass ich den Beitrag, um Mitglied zu sein, bezahle – da hab ich keinen Rückerstattungsanspruch".
Beim Vereinssport gibt es übrigens ein paar regionale Ausnahmen für Kinder: In Berlin zum Beispiel ist gemeinsamer Sport für Kinder bis 12 Jahren möglich – allerdings nur mit maximal zehn Personen.

Online statt Präsenzkurs

Zwar bleiben Schulen und Kitas auch im November geöffnet – anders sieht es bei Musikschulen, Volkshochschulen oder etwas Privatanbietern von Sprach- oder Yogakursen aus. Manche Länder wie etwa Berlin oder Schleswig-Holstein halten Musik und Jugendkunstschulen offen – andere nicht. Eine Alternative kann dann natürlich der Sprach- oder Yogakurs in digitaler Form sein. Akzeptieren muss ich die digitale Lösung als Ersatz jedoch nicht, so Verbraucherschützer Bartel: "Weil es tatsächlich eine andere Leistung ist. Da ist es Ihnen vorbehalten, eine Lösung herbeizuführen."
Findet sie sich nicht, muss der Beitrag erstattet werden. Wieder gilt: Je nach dem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, per Gutschein oder Bargeld.

Tickets fürs Theater, Museum oder Konzert

Auch die Kultur findet im November, wenn überhaupt, nur digital statt. Wird die jeweilige Veranstaltung, für die man längst Tickets gekauft hat, komplett abgesagt, müssen diese erstattet werden. Auch hier gilt wieder: Für Tickets, die nach dem 8.3. gekauft wurden, gibt es Geld zurück, für vorher erworbene gilt die Gutscheinlösung.
Wird die Veranstaltung verschoben und nicht gecancelt, muss man das nicht hinnehmen. Die Karte kann zurückgegeben werden, es gibt Geld zurück – oder einen Gutschein.
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)

Bundesliga-Besuche

Lockdown hin oder her – der Profifußball läuft weiter, aber im November ausschließlich in der Geisterspielversion. Wer eine Dauerkarte besitzt, kann den anteiligen Preis für das Spiel zurückfordern. Bei einzelnen Tickets gilt das gleiche wie bei Tickets für den Kulturbereich. Geld zurück oder Gutschein.

Reisen im Inland

Egal, ob Herbsturlaub an der Ostsee oder Wochenendtrip nach Dresden: Touristische Reisen im Inland sind im November verboten. Wer eine entsprechende Pauschalreise gebucht hat, bekommt sein Geld zurück. Das gleiche gilt für verhinderte Urlauber, die ihre Hotelübernachtungen selbst gebucht haben.