Mittwoch, 24. April 2024

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"Das ist das Gegenteil von dem, was getan werden müsste"

Der Koalitionsbeschluss zur Pflegeversicherung ist nach Ansicht des Darmstädter Sozialrichters Jürgen Borchert nicht gerecht. Kindererziehung müsse bei der Pflegeversicherung eigentlich gesondert durch einen Beitragsnachlass je Kind berücksichtigt werden. Genau da versage aber der vorliegende Gesetzgebungsvorschlag, kritisierte Borchert.

Moderation: Jürgen Liminski | 20.06.2007
    Jürgen Liminski: Der frühere Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm bezeichnete die Pflegeversicherung immer als den Schlussstein der Sozialsysteme. Das könne schon sein, bemerkte der Journalist Konrad Adam einmal trocken dazu, aber das Material des Schlusssteins stamme leider aus dem Fundament. Schlussstein und Fundament scheinen mittlerweile brüchig geworden zu sein. Das demographische Defizit nagt an ihnen. Wie dauerhaft ist die jetzt gefundene Lösung? Zu dieser Frage begrüße ich den bekannten Fachmann für die deutschen Sozialsysteme Jürgen Borchert. Er ist Sozialrichter in Darmstadt. Guten Morgen Herr Borchert.

    Jürgen Borchert: Guten Morgen Herr Liminski!

    Liminski: Herr Borchert, also eine leichte Erhöhung bei der Pflege um 0,25 Prozentpunkte und ein Absenken um 0,3 Prozentpunkte bei der Arbeitslosenversicherung. Der Bürger zahlt also nicht mal drauf. Aber reicht das für die Pflege? Wird sie dadurch demographiefest?

    Borchert: Zunächst muss man mal hervorheben, dass der Gesetzgeber sich offensichtlich anschickt, das Problem der Demenzkranken anzupacken. Das ist erfreulich. Aber ansonsten beinhaltet die 0,25prozentige Erhöhung der Pflegebeiträge natürlich keinerlei Versuch, die enorm wachsenden Probleme, die die Alterung der Bevölkerung in Deutschland mit sich bringt, tatsächlich zu lösen. Diese Probleme bestehen nämlich unter anderem darin, dass die Pflegebedürftigkeit veröffentlicht wird, das heißt, dass sie sich aus den Familienhaushalten heraus verlagert in die öffentlichen Finanzen. Das deshalb, weil die immer kleiner werdenden Familien immer weniger Ressourcen für die billigere und eigentlich auch humanere Pflege zu Hause haben. Hinzu kommt dann die Tatsache, dass dieses Pflegeversicherungsgesetz, wie wir es seit 1994 haben, ein Vermögensschutz- und Erbschaftsschutzgesetz ist und die finanziellen Ressourcen, die in den Haushalten in den Privatvermögen stecken, nicht nutzt. Das sieht man einfach daran, dass die Sozialhilfelösung bis 1994 Kosten verursachte zwischen neun und zehn Milliarden Mark damals pro Jahr und sich anschließend ab 1994 die Summen vervierfachten auf über 40 Milliarden Mark. Das zeigt, dass in der Verteilungspolitik mit der Pflegeversicherung etwas grundsätzlich schief gelaufen ist.

    Liminski: Also nicht demographiefest würden Sie dann sagen, um die Frage mal etwas bündig zu beantworten?

    Borchert: Demographiefest kann ja nur etwas sein, was die Gewichte hinschiebt nach unten zu der Nachwuchsgeneration, dass wir also endlich wissen: es gibt keine Pflegeversicherung in der ganzen Welt, die ohne Kinder funktionieren kann. Das sind nicht nur abstrakte Finanzierungsfragen, sondern Fragen, wie wir miteinander umgehen. Die fangen natürlich immer an bei der Frage, wie wir mit dem Nachwuchs umgehen. Da haben wir erstens zu wenig und zweitens sorgen wir nicht dafür, dass dieser Nachwuchs in einer Art und Weise groß wird, wie man es sich wünschen muss. Denn wir schaffen es alle zehn Jahre, bei sinkenden Kinderzahlen den Anteil der Kinder in Armut zu verdoppeln. Das ist katastrophal!

    Liminski: Das Bundesverfassungsgericht, Herr Borchert, hat vor sechs Jahren ein Pflegeurteil gefällt. Entspricht die neue Regelung diesem Urteil?

    Borchert: Das ist richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat genau da angesetzt, wo das Grundproblem unserer Sozialversicherung ist, dass wir nämlich so tun, als ob wir auf Kinder komplett verzichten können. Da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt nein, vollkommen falsch. Die Systeme, die uns in Zukunft soziale Sicherheit garantieren sollen, beruhen allesamt auf der Kindererziehung der Eltern heute und das ist die Leistung, die auch sich niederschlagen muss in den Parametern der Beitragssatzgestaltung. Das heißt Kindererziehung muss in diesem System wie der Pflegeversicherung gesondert berücksichtigt werden durch einen Beitragsnachlass je Kind und genau da versagt dieser Gesetzgebungsvorschlag, wie er jetzt diskutiert wird.

    Liminski: Was muss denn geschehen, damit die Pflegeversicherung dann zukunftstauglich und verfassungskonform wird?

    Borchert: Es muss zu allererst einmal dafür gesorgt werden, dass die Leistung der Kindererziehung für das System als wesentlich anerkannt und in den Beitragssätzen auch berücksichtigt wird. Das was im Augenblick passiert ist doch wieder eine Rechnung, die den relativen Einkommensnachteil von Familien, der in der Sozialversicherung dadurch entsteht, dass sie bei geringerer Leistungsfähigkeit denselben Beitragssatz zahlen müssen, verschärft. Das ist das Gegenteil von dem, was dringend getan werden müsste.

    Liminski: Der Pflegekompromiss weder verfassungskonform noch zukunftstauglich. Das war der Sozialrichter in Darmstadt Jürgen Borchert.