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Das Super-Melderegister

Seit gestern kursiert die Version 0.1 des neuen Bundesmeldegesetzes. Und dieser Referentenentwurf sorgt für heftige Diskussionen. Von einem "zentralen Einwohnerregister mit Personenkennzeichen vergleichbar dem ehemaligen DDR-Register" ist sogar die Rede. Datenschützer warnen vor einer Superdatensammelbehörde.

Manfred Kloiber im Gespräch mit Peter Welchering | 09.02.2008
    Manfred Kloiber: Welche Daten sollen nach dem Entwurf aus Bundesinnenministerium denn im Bundesmelderegister zusammengeführt werden, Peter Welchering?

    Peter Welchering: Bisher sind 35 Datensätze in dem hier vorliegenden Referentenentwurf definiert. Das sind teilweise notwendige und harmlose Daten, wie Name, Vorname, Tag, Ort und Staat der Geburt. Das sind von nur wenigen Kritikern als gefährlich eingestufte Daten wie etwa die Religionszugehörigkeit. Und das sind vor allen Dingen Daten, vor denen fast alle Datenschützer warnen, wie zum Beispiel die Steueridentifikationsnummer nach §139b der Abgabenordnung. Da hatte es ja vor einem Jahr doch noch geheißen, dass die Steueridentifikationsnummer nicht in den Melderegistern gespeichert werden soll. Das war in der politischen Diskussion eine wichtige Voraussetzung, damit die Einführung dieser Steueridentifikationsnummer überhaupt beschlossen werden konnte. Und jetzt steht gerade diese Identifikationsnummer im Referentenentwurf für das Bundesmeldegesetz.

    Kloiber: Was ist denn so gefährlich an der Speicherung der Steueridentifikationsnummer?

    Welchering: Nun, diese Identifikationsnummer ist datentechnisch gesehen nichts anderes als eine einheitliche Personenkennziffer, über die alle Daten zu dieser Person in allen von Behören oder öffentlichen Stellen geführten Datenbanken recherchiert werden können. Wo wohnt der Gesuchte, welches Auto fährt er mit welchem KFZ-Kennzeichen, welche Kredite muss er bedienen, welches Einkommen hat er, und bei der automatisierten Erfassung von KFZ-Kennzeichen an Autobahnen kann sogar ermittelt werden, wann er wohin gefahren ist. Seit dem 1. Januar gilt zudem die Telekommunikationsvorratsdatenspeicherung. Über diese Identifikationsnummer kommt man leicht an Handy- und Gerätenummer und kann ermitteln, wann jemand in welcher Funkzelle war, also ein Bewegungsprofil erstellen. Rein datentechnisch gesehen ist über diese Personenkennziffer, wenn sie in einem zentralen Melderegister zusammengeführt wird mit anderen personenbezogenen Daten nicht nur der gläserne Bürger, sondern seine komplette Überwachung möglich. Wohlgemerkt, das ist eine datentechnische Feststellung. Sie besagt nicht, dass der Bundesinnenminister diese Totalüberwachung will oder macht. Sie stellt nur fest, Totalüberwachung wird dadurch möglich.

    Kloiber: Wer soll denn diese umfassenden 35 Datensätze pro Bundesbürger außer den Meldebehörden noch auswerten dürfen?

    Welchering: Der Referentenentwurf sieht hier vor, dass alle Datensätze, auch die Steueridentifikationsnummer, sogar Lohnsteuerfreibeträge oder etwa die elektronische Bürgeradresse, natürlich auch das Religionsbekenntnis an alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen übermittelt werden dürfen. Da gibt es faktisch keine Datensatzbegrenzung mehr. Diese öffentlichen Stellen müssen nur sagen, dass sie die Daten aus dem Melderegister benötigen, um ihre Aufgabe erledigen zu können und dass sie diese Daten selbst nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erheben könnten. Und § 30 Absatz des Bundesmeldegesetzes in dem hier vorliegenden Entwurf stellt darüber hinaus dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern einen Freibrief aus. Denn dieser Vorschrift zufolge muss bei Geheimdiensten und BKA, LKA nichts geprüft werden, wenn die um Datenübermittlung bitten. Und noch ein Punkt ist das hochinteressant: Fragen Geheimdienste oder Polizeibehörden beim Bundesmelderegister an, dann muss nicht etwa das Bundesverwaltungsamt, das das Bundesmelderegister führen soll, diese Anfrage dokumentieren, nein das macht der Geheimdienst, also die anfragende Stelle selbst. Das ist für den Geheimdienst sehr praktisch. Aber das heißt für den Bürger: Er wird nie erfahren, wer da was über ihn wissen wollte. Geheimdienste legen das ja in der Regel nicht offen. Und da das Bundesmelderegister, sprich das Bundesverwaltungsamt, diese Anfragen ja nicht dokumentiert, kann der Bürger da auch nichts einsehen.

    Kloiber: Was sagt denn der neue Bundes-CIO Hans Bernhard Beus dazu?

    Welchering: Der kann die ganze Aufregung um das Bundesmeldegesetz gar nicht verstehen. Das sei doch nur ein Referentenentwurf, ein Gesetz sei doch noch gar nicht beschlossen. Im Übrigen hat die Bundesregierung noch Anfang Dezember in ihre Beantwortung einer kleinen Anfrage zum Melderecht hineingeschrieben, ich zitiere das mal aus der Bundestagsdrucksache 16/7383 Zitat: Es gibt derzeit noch keine konkreten Festlegungen zu Einzelfragen eines künftige Bundesmeldegesetzes. Zitat Ende. Das war am 3. Dezember 2007. Und wenn man sich die Metadaten des seit gestern kursierenden Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium mal genauer anschaut, geht daraus ganz klar hervor, dass dieser Entwurf am 30. November in der Version 0.1 angelegt wurde. Und dieser Entwurf enthält auf 39 Seiten eine Menge "konkrete Festlegungen zu Einzelfragen".