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Datenschutz
"Jeder Nutzer hat ein Recht, Sühne zu zeigen"

Der EuGH weist Google in die Schranken: Das Urteil sei ein Signal, dass sich der US-Konzern an EU-Datenschutzrecht halten muss und Vergessen im Netz möglich sein sollte, sagte der Gründer der Internetkonferenz Republica, Markus Beckedahl, im DLF. Eine Rechtsunsicherheit bleibe jedoch.

Markus Beckedahl im Gespräch mit Peter Kapern | 13.05.2014
    Der netzpolitische Aktivist und Journalist Markus Beckedahl bei der Internetkonferenz Republica in Berlin.
    Der netzpolitische Aktivist und Journalist Markus Beckedahl bei der Internetkonferenz Republica in Berlin. (dpa / Britta Pedersen)
    Die meisten deutschen Internetnutzer - 93 Prozent - nutzten Google und hätten sich so von dem US-Konzern abhängig gemacht, der gemeinsam mit anderen Unternehmen wie Facebook "durch intransparente Algorithmen unsere Realität" darstelle, sagte Beckedahl im DLF. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) habe gezeigt, jeder Nutzer habe Einflussmöglichkeiten auf den Umgang mit seinen Daten, aber dazu müsse jeder Einzelfall erst einmal vor Gericht geklärt. Die Richter hätten beim Datenschutz im Internet den Grundstein dafür gelegt, "dass man ein Recht hat, Sühne zu zeigen und seine Vergangenheit auch Vergangenheit sein zu lassen".
    Eine gewisse Rechtsunsicherheit habe das Urteil aber weiterhin hinterlassen, sagte Beckedahl. Wie der Datenschutz etwa im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit stehe, müsse vor Gericht entschieden werden. "Was ist zum Beispiel mit Politikern, Personen des öffentlichen Lebens, die der Korruption überführt worden sind, die gerne dann, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben usw., nicht mehr damit konfrontiert werden wollen? Ist das jetzt im Sinne des öffentlichen Interesses, dass diese Informationen trotzdem öffentlich zugänglich sind, zum Beispiel Einträge bei Wikipedia?"
    Die Datenschutzbeauftragten in jedem EU-Land hätten nun mehr Rechtsmöglichkeiten gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen wie Facebook und Google vorzugehen, sagte Beckedahl.

    Das Interview mit Markus Beckedahl in voller Länge:

    Peter Kapern: Mario Costeja Gonzalez, so heißt der Mann, der heute möglicherweise europäische Rechtsgeschichte geschrieben hat. Signore Gonzalez musste in Spanien, weil er klamm war und Schulden hatte, eine Zwangsversteigerung über sich ergehen lassen. Das liegt allerdings schon lange zurück. Wenn man aber seinen Namen nun googelt, dann taucht diese alte Geschichte immer noch in den Suchergebnissen auf, obwohl sie ja längst erledigt ist.
    Mario Costeja Gonzalez hat nun in Luxemburg das Recht auf digitales Vergessen eingeklagt, unter bestimmten Bedingungen jedenfalls. Bei uns am Telefon ist nun der Netzaktivist und Blogger Markus Beckedahl. Guten Tag!
    Markus Beckedahl: Guten Tag!
    Kapern: Herr Beckedahl, das Netz bekommt nun also menschliche Züge. Es ist zur Milde des Vergessens verurteilt worden, wenn dieses Vergessen auch nur auf Antrag der Betroffenen stattfindet. Ist das heutige Urteil ein großer Fortschritt, oder wie sehen Sie das?
    Beckedahl: Wir sehen das erst mal als großen Fortschritt, weil hier zwei Grundsatzentscheidungen wohl gefällt wurden, nämlich erst mal, dass ein Vergessen im Netz möglich sein sollte. Das ist in diesem Fall erst mal ganz gut. Man muss sich im Detail anschauen, welche Auswirkungen das auf das Spannungsverhältnis zu Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit haben könnte. Aber, sagen wir mal, dass Bürger hier nicht allein gelassen werden, dass man quasi doch Einfluss hat auf Algorithmen, die unsere Realität bestimmen in unserem ja beinahe monopolisierten Markt in Deutschland mit Google, ist sehr erfreulich.
    Andererseits finden wir es eigentlich fast noch erfreulicher, dass Google sich an EU-Datenschutzrecht halten muss, und diese explizite Entscheidung, dass Google in Spanien oder Google Spain verantwortlich gemacht werden kann, auch Auswirkungen auf Deutschland hat, wo sich natürlich auch Google hinstellt und sagt, wir haben hier nur Vermarktungsstandorte und sind sonst überhaupt gar nicht haftbar.
    Kapern: Lassen Sie mich, Herr Beckedahl, doch zunächst noch mal auf den ersten Teil Ihrer Antwort eingehen. Sie freuen sich also, dass das Internet nun auch das gnadenvolle Vergessen lernen muss. Ist das nicht aber auch, wie es ein Teil der Netzgemeinde meint, das Ende des Traums von der uneingeschränkten Freiheit des Internets?
    Beckedahl: Ich würde nicht sagen, dass es das Ende der uneingeschränkten Freiheit des Internets wäre. Man muss ja mal das Ganze auch in einen Rahmen stellen. Wir haben es hier mit einem Unternehmen zu tun, die durch intransparente Algorithmen quasi unsere Realität darstellen. Wir haben uns insofern von Google und seinen Algorithmen abhängig gemacht, indem einfach 93 Prozent der Deutschen Google nutzen und damit auch anerkennen, dass das, was da angezeigt wird, einfach Realität ist.
    EuGH-Urteil ist "großer Fortschritt"
    Dieses Urteil sagt, dass man Einflussmöglichkeiten hat, indem man vor Gericht geht, wenn nämlich in der eigenen Vergangenheit Sachen sind, auf die man ein Recht hat, dass man quasi – jetzt fällt mir das richtige Wort nicht ein -, dass man quasi ein Recht hat, Sühne zu zeigen und quasi seine Vergangenheit auch Vergangenheit sein zu lassen.
    Kapern: Sie haben darauf angespielt, dass dieses Recht auf Vergessen vor Gerichten geltend gemacht werden muss. Liegt da nicht gleich wieder ein Problem, denn dieses Urteil definiert ja auch bestimmte Einschränkungen? Das europäische Gericht sagt, die Frage, ob Daten gelöscht werden können, ob das Löschen verlangt werden darf, hängt beispielsweise davon ab, wie alt diese Informationen sind, oder auch davon, welche Stellung die betroffene Person im öffentlichen Leben hat. Lässt sich das außerhalb von Gerichten klären, oder ist jeder, der so ein Suchergebnis nun gestrichen haben möchte, tatsächlich auf den Gerichtsweg angewiesen?
    Beckedahl: Nein. Das wird jetzt erst mal dazu führen, dass wir eine gewisse Rechtsunsicherheit haben, die wir zwar auch vorher schon hatten, aber jetzt werden natürlich viele versuchen, ähnlich vorzugehen. In diesem konkreten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof ging es ja um einen Spanier, der eine Geschichte hatte, der der Meinung war, die Pfändung seines Vermögens und seine Privatinsolvenz sollte jetzt nicht mehr Gegenstand seiner derzeitigen Bewertung sein, wenn jemand seinen Namen eingibt. Das, kann man ja sagen, ist okay.
    Aber es gibt natürlich andere Fragestellungen, die dann vor Gericht entschieden werden müssten, wo es dann zu einem ganz anderen Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit geht. Was ist zum Beispiel mit Politikern, Personen des öffentlichen Lebens, die der Korruption überführt worden sind und gerne dann, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben und so weiter, nicht mehr damit konfrontiert werden wollen? Ist das jetzt im Sinne des öffentlichen Interesses, dass diese Informationen trotzdem öffentlich zugänglich sind? Ob sie zum Beispiel dann auch bei der Wikipedia stehen oder nicht, das hat ja Auswirkungen auf ganz viele verschiedene Fragestellungen.
    Kapern: Und wie sehen Sie das? Sollten solche Informationen auch gelöscht werden können? Hat auch ein Politiker ein recht auf digitales Vergessen?
    Datenlöschungsanfragen sollten "niederschwellig möglich sein"
    Beckedahl: Ja das ist halt die schwierige Frage.
    Kapern: Wie ist denn Ihre Antwort?
    Beckedahl: Ich habe da auch keine konkrete Antwort drauf. Das müsste man dann sich im Einzelfall anschauen. Jetzt müssen wir halt schauen, wie schwer so ein Verbrechen wäre, was getätigt wurde, und dann könnte man entscheiden. Aber ich würde jetzt nicht sagen, nur weil jemand Politiker ist, sollte das auch darunter gelten, oder jetzt ein konkretes Vergehen nennen.
    Kapern: Nehmen wir doch mal einen anderen Beispielsfall, etwa einen 16-Jährigen, der auf einer exzessiven Party fotografiert wird, das Foto landet im Netz, und das wird dem Betroffenen vielleicht dann 15 Jahre später bei einem Bewerbungsgespräch zum Nachteil ausgelegt. Ist es wirklich zumutbar, dass ein so junger Mensch auf den Klageweg verwiesen wird, um dieses Foto aus dem Netz zu bekommen?
    Beckedahl: Nein! Hier hat man ganz klar den Tatbestand, dass kaum die Informations- und Meinungsfreiheit tangiert wird, sondern hier sollte man sagen, eigentlich vom Gesetz aus müsste hier jeder 16-Jährige auch 15 Jahre später das Recht haben, diese Fotos aus dem Netz rauszubekommen. Die europäische Datenschutzverordnung möchte ja genau auch dies angehen. Nur hier blockt zum Beispiel unsere Bundesregierung seit Monaten und verhindert, dass das tatsächlich mal umgesetzt wird.
    Kapern: Das heißt, ein solcher Fall sollte sich Ihrer Meinung nach mit einer einfachen E-Mail an den Suchmaschinenbetreiber erledigen lassen?
    Beckedahl: Vielleicht mit einer einfachen E-Mail, vielleicht könnte man sich auch andere Formen überlegen. Aber es sollte niedrigschwellig möglich sein, wobei es natürlich auch dann überprüfbar sein müsste, damit nicht irgendjemand mit einer Fake-E-Mail, einer verschleierten E-Mail, von irgendwem Bilder löscht.
    Kapern: Sie haben eben angedeutet, dass es ein großer Fortschritt sei, dass Google nun europäischem Recht unterworfen sei. Warum?
    "Bisher wenig Rechtsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen"
    Beckedahl: Weil bisher immer die Frage war, wer ist überhaupt für Google zuständig. Wir sind mal gespannt, wie unsere deutschen Datenschutzbeauftragten dieses Urteil jetzt bewerten werden, weil die standen immer ein bisschen hilflos davor, eigentlich für Google zuständig zu sein, zum Beispiel der Hamburger Datenschutzbeauftragte, wo Google seinen Deutschlandsitz hat, aber Google zog sich immer darauf zurück, dass sie ja ein US-Unternehmen seien und ihr EU-Hauptstandort wäre ja Irland, also sei der irische Datenschutzbeauftragte dafür zuständig.
    Aber wenn man sich mal anschaut, wie personell der aufgestellt ist, dann ist das ein sehr zahnloser Tiger, der nicht wirklich Datenschutzaufsicht ernst nimmt. Insofern könnten wir uns vorstellen, dass dieses Urteil jetzt dazu führt, dass unsere deutschen Datenschutzbeauftragten motiviert herangehen werden zu testen, ob sie jetzt mehr Vorgehensmöglichkeit gegenüber Google, aber auch gegen Facebook und Co. Haben.
    Kapern: Was würde das bedeuten, wenn solche sozialen Netzwerke, Suchmaschinen, andere Internet-Konzerne, möglicherweise generell Telekommunikationsunternehmen dem europäischen Recht, dem Recht ihres Sitzlandes unterworfen würden? Wäre das wirklich ein großer Fortschritt für die Nutzer, die Konsumenten in Deutschland?
    Beckedahl: Ich glaube schon, dass das ein Fortschritt wäre, weil bisher sind wir relativ unselbstständig gegenüber Google. Wir können eigentlich nichts groß machen. Wir können auf so eine gewisse Willkür hoffen oder darauf hoffen, dass unsere Support-Anfragen mal beantwortet werden, aber wir haben wenig Rechtsmöglichkeiten, gegen Datenschutzverstöße mit unseren Daten vorzugehen. Das könnte sich jetzt ändern.
    Kapern: Der Netzaktivist und Blogger Markus Beckedahl zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Herr Beckedahl, danke, dass Sie Zeit für uns hatten, und ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
    Beckedahl: Danke Ihnen auch.
    Kapern: Tschüss!
    Beckedahl: Tschüss.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.