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DDR-Aufarbeitung
Der Markus-Wolf-Prozess - ein deutsches Dilemma

Schuldig wegen Landesverrats und Agententätigkeit: So lautet im Dezember 1993 das Urteil gegen Markus Wolf, den ehemaligen Chef der DDR-Auslands-Spionage. Für Wolf ein Ausdruck von "Siegerjustiz", denn die DDR hatte er ja nicht verraten. Das Verfahren blieb ein deutsch-deutsches Vereinigungs-Dilemma.

Von Marcus Heumann | 05.12.2018
    Markus WOLF , ehemaliger Leiter vom Auslandsnachrichtendienst der DDR , vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages im September 1992.
    Der "Mann ohne Gesicht" im September 1992 als Objekt der Fotografen - Markus Wolf vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages (imago / Rainer Unkel)
    "Ich kann und will natürlich nicht verschweigen, dass ich 33 Jahre General im Ministerium für Staatssicherheit war - und ich bekenne mich zu meiner Verantwortung für diese Tätigkeit bis zu meinem Ausscheiden vor drei Jahren aus diesem Dienst!"
    Ein geradezu ikonischer Originalton aus dem Wende-Herbst 1989: Ex-DDR-Spionagechef Markus Wolf versucht, sich hunderttausenden empörten Demonstranten auf dem Berliner Alexanderplatz fünf Tage vor dem Mauerfall als selbstkritischer Reformer zu verkaufen - und wird gnadenlos ausgepfiffen.
    "Als ich sah, dass seine Hände zitterten, weil die Leute gepfiffen haben, da sagte ich zu Jens Reich: So, jetzt können wir gehen, jetzt ist alles gelaufen. Die Revolution ist unumkehrbar",
    So wird sich Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley später an diesen Moment erinnern. Und auch Wolf beschreibt ihn in seinen Memoiren als persönliches Menetekel:
    "An diesem 4.November stieg eine erste Ahnung in mir auf, dass die Vergangenheit mich einholen würde."
    Blitzkarriere in der jungen DDR
    Wolf sollte sich nicht getäuscht haben: Ab Mai 1993 wird er als Angeklagter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stehen. Es ist eine bewegte Vergangenheit, die ihn da einholt: Geboren 1923 im schwäbischen Hechingen als Sohn des kommunistischen Arztes und Schriftstellers Friedrich Wolf, erfährt Markus Wolf seine politische Sozialisation im sowjetischen Exil der Stalin-Zeit.
    In der sowjetischen Besatzungszone und jungen DDR legt der Heimkehrer eine Blitzkarriere hin, die ihn als erstes als Reporter des Ost-"Berliner Rundfunks" zu den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen führt. Markus Wolf:
    "Hier sitzen die Schuldigen. Die Schuldigen an der Zerstörung und Verwüstung fast eines ganzen Erdteils."
    Nach einem weiteren Moskauer Zwischenspiel, diesmal an der DDR-Botschaft, wird der knapp 30jährige 1952 in Ost-Berlin von Walter Ulbricht zum Leiter des APN berufen, des "Außenpolitischen Nachrichtendienstes" und damit zum Chef der Auslandsspionage. 1953 wird dieser Nachrichtendienst dem Ministerium für Staatssicherheit eingegliedert und mutiert 1956 zur HVA, der "Hauptverwaltung Aufklärung".
    Im Präsidium des Außerordentlichen Parteitages der SED-PDS am 16.12.1989 in Berlin sitzen der Autor Walter Janka (r) und der ehemalige Chef der Auslandsspionage des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, Markus Wolf (l) nebeneinander.
    Endphase der DDR: Markus Wolf auf dem außerordentlichen SED-PDS-Parteitag (picture alliance / Peter Zimmermann)
    Als ihr Leiter ist Wolf zugleich - die nächsten 30 Jahre lang - stellvertretender Minister für Staatssicherheit. Der intellektuelle, ebenso gut situierte wie gut aussehende Wolf ist im Staatssicherheits-Apparat eine Ausnahmeerscheinung - und ein auffälliger Kontrast zu seinem langjährigen Vorgesetzten, dem tumb-polternden Proleten Erich Mielke. Wolf 1990 im Gespräch mit Günther Gaus über seinen einstigen Chef:
    "Na ja, Intelligenz ist ein dehnbarer Begriff. Ich würde ihn da nicht in die oberen Grade einordnen wollen."
    Anders als Mielke bleibt Wolf für die westlichen Dienste lange ein Phantom, der "Mann ohne Gesicht". Erst Ende der Siebzigerjahre gelingt es, ihn bei einem Treff im "Operationsgebiet" in Stockholm zu fotografieren. Mysteriös bleiben den Nachrichtendiensten im Westen auch die Motive, warum Wolf 1986 urplötzlich seinen Rücktritt einreicht. Sie sind bis heute nicht gänzlich geklärt:
    "Also ich glaube, dass das eine Entscheidung ist, die nicht in Berlin gefallen ist, sondern in Moskau."
    Urteilt der Stasi-Experte und langjährige Leiter der Ost-West-Redaktion im Deutschlandfunk, Karl Wilhelm Fricke, über Wolfs Rückzug.
    Kritische Töne in seinem Buch "Die Troika"
    "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er von sich aus die Entscheidung getroffen hat."
    "Glaubhaft ist tatsächlich seine Neigung, schriftstellerisch zu wirken. Jedoch gab er nur die Leitungsfunktion auf. Markus Wolf hat tatsächlich die Ressourcen der Staatssicherheit bis zuletzt genutzt, um seine Geschichte zu schreiben. Sicherlich war auch das Verhältnis zum Minister für Staatssicherheit Erich Mielke erlahmt, zumal da und dort doch der Hüftschwung dem puritanischen Minister auf die Nüsse gegangen ist."
    So die Einschätzung des Geheimdienstexperten Helmut Müller-Enbergs, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagen-Behörde.
    Der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf stellt am 9. März 1989 im Ost-Berliner Schloß Friedrichsfelde sein Buch "Die Troika" vor.
    Im März 1989 stellte Wolf sein Buch "Die Troika" vor (picture alliance / Chris Hoffmann)
    Tatsächlich lässt sich Wolf 1986 scheiden, schließt eine neue - seine dritte - Ehe und arbeitet fortan an seinem Buch "Die Troika", das im Frühjahr 1989 zeitgleich in Ost und West erscheint und durch seine kritischen, autobiografisch gefärbten Reminiszenzen an den stalinistischen Terror im Moskau der 30er Jahre Aufsehen erregt. Während Wolf mit seinem Buch kreuz und quer auf Lesereise durch die schon erodierende DDR tourt, erlässt jenseits der Mauer Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am 22. Juni 1989 Haftbefehl gegen Wolf - vermutlich in dem Kalkül, der Geheimdienstchef a. D. könnte sich leichtsinnigerweise zu einer Lesung in die Bundesrepublik wagen.
    "Wachsam sein immerzu / und das Herz ohne Ruh /
    auch in friedlicher Zeit nie geschont / Tschekisten, Beschützer des Friedens der Menschen / Soldaten der unsichtbaren Front…"
    Prozess wegen Landesverrat
    Die revolutionäre Wachsamkeit, wie sie in diesem sowjetischen KGB-Lied - deutsche Nachdichtung: Markus Wolf - besungen wird, veranlasst den einstigen HVA-Chef, sich wenige Tage vor der Wiedervereinigung auf verschlungenen Wegen nach Moskau abzusetzen. Doch auch hier können seine einstigen Genossen nicht mehr viel für ihn tun. Nach dem Putsch gegen Gorbatschow im August 1991, der den Zerfall der Sowjetunion einläutet, und einem gescheiterten Versuch, in Österreich politisches Asyl zu finden, stellt sich Wolf am 24. September an einem bayrischen Grenzübergang den bundesdeutschen Behörden - und wird sofort von Bundesanwalt Joachim Lampe in Gewahrsam genommen.
    Zu diesem Zeitpunkt ist die juristische Aufarbeitung von DDR-Unrecht vor den Gerichten des wiedervereinigten Deutschland bereits in vollem Gange - auf Basis des Einigungsvertrages. Und der sieht vor, dass in der DDR begangene Delikte rückwirkend einzig nach den Straftatbeständen der DDR-Gesetzbücher geahndet werden dürfen. Darauf fußen alle Verfahren gegen einstige Politbüromitglieder, Mauerschützen und Stasi-Mitarbeiter.
    "Der Bäcker ist angeklagt, Brötchen gebacken zu haben. Er selbst sagt: Ich bin Bäcker, es ist mein Beruf gewesen, ich habe gebacken. Die Sache hat nur einen Fehler: Dort, wo der Bäcker gebacken hat, hätte er - im Nachhinein besehen - besser nicht gebacken."
    So Gisela Friedrichsen zum Verfahren gegen Wolf, das schließlich am 4. Mai 1993 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter großem Medieninteresse eröffnet wird. Die Gerichtsreporterin des "Spiegel" beschreibt damit die Grundproblematik, die den Prozess überschattet. Die Anklage lautet auf Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. In einer 20-minütigen persönlichen Erklärung kontert Wolf gleich am ersten Prozesstag mit der Frage: "Welches Land soll ich verraten haben?"
    "Ich habe ja als Leiter des Nachrichtendienstes, als Bürger des anderen deutschen Staates, nichts anderes getan, als die entsprechenden Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland und den mit ihr verbündeten Staaten. Also so gesehen, ist das absolut völkerrechts- und rechtswidrig."
    Der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf (l.) berät sich am 8.1.1997 vor Beginn des zweiten Prozeßtages im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes Düsseldorf mit seinem Verteidiger Johann Schwenn.
    1997 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes Düsseldorf: Wolf mit seinem Verteidiger Johann Schwenn (picture alliance / Martin Gerten)
    So Markus Wolf während einer Verhandlungspause gegenüber der Presse. In seiner persönlichen Erklärung hatte der einstige Chef von geschätzt 1.500 Spionen allein in Westdeutschland im Verhandlungssaal die vermeintliche "Siegerjustiz" zuvor noch plastischer beschrieben:
    "Eine Folge dieser Ungleichheit vor dem Gesetz ist, dass ich als ehemaliger Leiter des Nachrichtendienstes des einen deutschen Staates vor Gericht stehe, während der ehemalige Leiter genau des gleichen Dienstes im anderen deutschen Staat …"
    - gemeint ist Klaus Kinkel, von 1979 bis 1982 Chef des Bundesnachrichtendienstes -
    " … das vereinigte Deutschland als Außenminister vertritt."
    Da Wolf nach dieser Erklärung fortan bis zum Schlusswort schweigt, verliest der Vorsitzende Richter Klaus Wagner lange Passagen aus seinem Buch "Die Troika" zwecks Erhebung der Angaben zur Person. Ebenso wie die Ankläger, Bundesanwalt Joachim Lampe und Oberstaatsanwalt Wolfgang Siegmund, ist Wagner seit vielen Jahren auf Spionageprozesse spezialisiert. Vom ersten Tag an wird das Gericht von der Verteidigung, den Hamburger Anwälten Johann Schwenn und Wolf Römmig, mit Anträgen überzogen. Ihr primäres Ziel ist die Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts über die prinzipielle Rechtmäßigkeit.
    Auftritt der Spione im Gerichtssaal
    Denn vor Wolf hatte auch schon sein Nachfolger als DDR-Auslandsspionage-Chef, Werner Großmann, 1991 in Berlin vor Gericht gestanden. Das dortige Kammergericht indes hatte in dem Verfahren einen Verstoß gegen das in Artikel drei des Grundgesetzes niedergelegte Gleichheitsprinzip erkannt, den Prozess ausgesetzt und Karlsruhe um Klärung gebeten. Doch dort lässt man sich Zeit. Wolf in seinem Eröffnungs-Statement:
    "Vermutlich ist sich die Bundesanwaltschaft der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht sicher und will mit meinem Symbolfall, bei dem es sich erklärtermaßen um ein Pilotverfahren handelt, das weitere Vorgehen präjudizieren. Denn es geht nicht nur um meine Person, sondern um Einschüchterung und Strafandrohung gegen Tausende ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, die nachrichtendienstlich außerhalb ihrer Grenzen tätig waren."
    Ungeachtet der Anträge der Verteidigung nimmt das Verfahren seinen Lauf: An insgesamt 44 Verhandlungstagen fahren Bundes- und Staatsanwaltschaft reichlich Agenten-Prominenz auf; der stickige Verhandlungssaal im Keller des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wird zum Parkett für ein wahres Schaulaufen der Schlapphüte. Der bekannteste unter ihnen hat unter Wolfs Führung bundesdeutsche Geschichte geschrieben: Günter Guillaume, der Spion, der einen Kanzler zu Fall brachte.
    "Am Abend des 6. Mai habe ich dem Bundespräsidenten meinen Rücktritt erklärt und damit die politische und persönliche Verantwortung für Fahrlässigkeiten in Zusammenhang mit der Agentenaffäre übernommen. Diese Entscheidung konnte mir niemand abnehmen."
    Markus Wolf, der ehemalige General der Staatssicherheit (Stasi) in der DDR, während eines Gesprächs mit einem ADN-Reporter in seiner Wohnung in Berlin-Mitte am 23.05.1990.
    Markus Wolf 1990 - als Leiter der Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung führte er fast 30 Jahre lang rund 4.000 DDR-Auslandsagenten (picture alliance / Andreas Altwein)
    Willy Brandt 1974. Nicht nur Brandts früherer persönlicher Referent Guillaume, inzwischen wieder in Freiheit, erscheint 1993 in Düsseldorf als Zeuge vor Gericht, sondern - auf Antrag der Verteidigung - auch der frühere Bundesinnenminister Hans Dietrich Genscher und Klaus Kinkel, letzterer zum Zeitpunkt der Guillaume-Enttarnung Leiter von Genschers Büro. Mit ihrer Einvernahme wollen Wolfs Anwälte beweisen, dass Teile der Bundesregierung schon lange vor Guillaumes Festnahme durch den Verfassungsschutz über den Spionageverdacht gegen ihn informiert waren, man den Kanzler also quasi ins Messer laufen ließ. Beide Zeugen bestreiten dies vehement.
    Ein rechtmäßiges Verfahren - oder nicht?
    Außer der Guillaume-Affäre stehen drei weitere Fälle im Mittelpunkt der Anklage. Neben der NATO-Spitzenquelle Rainer Rupp sind dies die - im Agentenjargon als "Maulwürfe" bezeichneten - Spione Klaus Kuron beim Verfassungsschutz und Alfred Spuhler beim BND. Insbesondere der aus der Haft vorgeführte Klaus Kuron inszeniert sich vor Gericht als Überzeugungstäter, dem es nicht um schnöden Mammon gegangen sein will. Helmut Müller-Enbergs:
    "Die Motivlage von Agenten, immerhin anderthalb Tausend in der Bundesrepublik Deutschland, lässt sich nach Stasi-Unterlagen relativ präzise beschreiben. Tatsächlich hatten zwei Drittel der in der Bundesrepublik Deutschland aktiven Agenten ein ideelles Motiv. Bei Klaus Kuron, Schlüsselfigur beim Bundesamt für Verfassungsschutz, muss man doch von materiellen Motiven ausgehen."
    Denn die Staatssicherheit entlohnte ihn, der sich der HVA selbst als Zuträger angeboten hatte, mit insgesamt rund 700.000 DM für seine Spitzeldienste.
    90 Zeugen erscheinen insgesamt vor Gericht. Viele von ihnen sind Täter und Opfer zugleich, etwa die von sogenannten "Romeos" des DDR-Auslandsgeheimdienstes bezirzten Sekretärinnen aus den Vorzimmern der Bonner Politprominenz. Erpressung, Entführung, Desinformation, Bestechung von Bundestagsabgeordneten - die ganze Vielfalt der HVA-Methoden, die während der Vernehmungen transparent wird, kann dennoch nicht die Grundsatzfrage nach der Rechtmäßigkeit des Düsseldorfer Verfahrens beantworten.
    Der Prozess endet am 6. Dezember 1993 - ohne dass Karlsruhe Klärung gebracht hätte. Das Gericht bleibt mit der Strafzumessung nur knapp unter den Anträgen der Anklage: Sechs Jahre Freiheitsentzug wegen Landesverrats und geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Bestechung, so der Urteilsspruch. Und: Haftverschonung für Wolf, solange die Entscheidung des höchsten Gerichts noch aussteht. Die Verteidigung legt am 20. April 1994 Revision gegen das Urteil ein.
    Straftaten auch nach DDR-Recht
    Während Wolfs Agenten weiterhin vor Gericht stehen, veröffentlicht ihr einstiger Chef ein Kochbuch mit russischen Rezepten und hofft auf die Kassation seines Urteils. Tatsächlich entscheidet im Sommer 1995 das Bundesverfassungsgericht anlässlich des Verfahrens gegen Werner Großmann, Wolfs Nachfolger als HVA-Chef, dass Offiziere der DDR-Aufklärung nicht für Landesverrat und Spionage in der Bundesrepublik verfolgt werden können. Damit ist auch das Urteil gegen Markus Wolf hinfällig geworden, am 18. Oktober 1995 wird es aufgehoben. Dennoch erhebt Bundesanwalt Joachim Lampe 1997 erneut Anklage gegen ihn.
    "Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache nicht nur angedacht, sondern hat uns einen klaren Auftrag erteilt: Es hat erklärt, die Verfolgung dieser Spionage-Straftaten sei nicht verfassungsgemäß, aber im gleichen Zusammenhang darauf hingewiesen und den Auftrag erteilt, andere Straftaten, denen ein allgemeiner ethischer Unwert innewohnt zu verfolgen."
    …und die auch nach den Gesetzen der DDR strafbar gewesen wären. Helmut Müller-Enbergs:
    "Darauf rekurrierte wesentlich die Generalbundesanwaltschaft bei der Untersuchung diverser Freiheitsberaubungen: Da wäre die Sekretärin in der US-Botschaft in West-Berlin, die unfreiwillig festgehalten worden ist mit dem Ziel, sie zu werben - was nicht gelang. Da wäre Georg Angerer, ein journalistischer Haudegen aus der Zeit Willy Brandts in Norwegen, der zeitweise dem NS-System zugänglich war, der gegen seinen Willen in der DDR mehrmonatig in Haft festgesetzt worden ist ..."

    ... um ihm Kompromittierendes über den damaligen Regierenden West-Berliner Bürgermeister Brandt zu entlocken. Diese und einige weitere ähnliche von Wolf beauftragte Aktionen aus den späten 50er Jahren bringen Markus Wolf dann doch noch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren ein - wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung in vier Fällen.
    Bis zum Ende kein Schuldbewusstsein
    Womöglich, meint Helmut Müller-Enbergs, wäre Wolf weniger glimpflich davon gekommen, hätte man zum Zeitpunkt des zweiten Prozesses bereits den Fall eines West-Journalisten gekannt, der bei der HVA unter dem Decknamen "Kohle" geführt wurde. Ende der 50er Jahre hatte er die Stasi mit angeblichen Plänen aus dem Bundesverteidigungsministerium für eine Invasion der DDR versorgt, die auch sogleich propagandistisch ausgeschlachtet wurden:
    "Sein Führungsoffizier war Werner Großmann! Da man politisch dieses Papier schon rausgehauen hatte, wollte man nun feststellen, ob "Kohle" ein Hochstapler ist. Werner Großmann und Markus Wolf unterschrieben den Haftbefehl. Der Mann "Kohle" wurde in Untersuchungshaft genommen, um festzustellen, ob er ehrlich oder unehrlich ist. Das war Freiheitsberaubung nach vollständiger Missachtung des DDR-Strafgesetzbuches, nur aus nachrichtendienstlichem Interesse. Ich denke, da wäre Haft ernsthaft in Erwägung gezogen worden."
    Die Urne des verstorbenen früheren DDR-Spionagechefs Markus Wolf wird am Samstag (25.11.2006) in Berlin zum Grab getragen.
    Markus Wolf starb im November 2006 im Alter von 83 Jahren - seine Urne wurde im Zentralfriedhof in Berlin-Friedrichsfelde beigesetzt (picture alliance / Gero Breloer)
    So aber verbringt Markus Wolf die letzten Jahre seines Lebens zwar als rechtskräftig Verurteilter, jedoch in Freiheit. Der langjährige "Chef der Spione" stirbt 2006. Fünf Jahre zuvor ist ihm Deutschlandfunk-Redakteur Karl Wilhelm Fricke, selbst Stasi-Opfer, bei einer Radio-Diskussion in Leipzig persönlich begegnet.
    "Und da hat er keinerlei Schuldbewusstsein zu erkennen gegeben. Das kann ich ihm auch nachfühlen. Er war natürlich von seiner politischen Mission auch beseelt - immer noch -, und es hat ihn sicherlich tief getroffen, dass die DDR dann so ruhmlos zu Ende gegangen ist."