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"Der Spruch aus Karlsruhe ist natürlich bindend"

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Ehe hat den Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), überrascht. Das Verfassungsverständnis von CDU und CSU sei ein anderes: Der Gesetzgeber dürfe die Ehe privilegieren. Dennoch müsse die Neuregelung zum Ehegattensplitting nun kurzfristig umgesetzt werden.

Günter Krings im Gespräch mit Christoph Heinemann | 07.06.2013
    Christoph Heinemann: Nun soll alles ganz schnell gehen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Unionsfraktion für eine rasche Gleichstellung der so bezeichneten Homo-Ehe beim Ehegattensplitting. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll im Juni oder Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Regelung, die homosexuelle Lebensgemeinschaften im Vergleich zu Ehepaaren steuerlich benachteiligt, gestern für ungültig erklärt. Und dies war nicht die erste familienpolitische Nachhilfestunde aus Karlsruhe. Am Telefon ist Günter Krings (CDU), der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion. Guten Tag!

    Günter Krings: Guten Tag, Herr Heinemann!

    Heinemann: Sind Sie auch auf dem falschen Fuß erwischt worden?

    Krings: Ich gehöre zu denen, die von der Entscheidung aus Karlsruhe überrascht worden sind. Und zwar weil ich davon ausgehe, dass das Verfassungsgericht hier nicht eine besonders politisch kluge oder gesellschaftlich mehrheitsfähige Entscheidung treffen soll, sondern die Verfassung auslegen soll. Und da steht der besondere Schutz der Ehe drin und es geht um einen allgemeinen Gleichheitssatz. Und bereits zu Beginn des Studiums lernt jeder Jurastudent, dass die besonderen Sätze immer den allgemeinen Sätzen vorgehen. Vor allem war es überraschend, weil im Streit standen ja nur zwei Steuerbescheide aus den Jahren 2001 und 2002. Da gab es dann zwar diese Lebenspartnerschaft schon, aber es gab damals noch keine Angleichung mit der Ehe im Güterrecht, im Versorgungsausgleich, im Sozialrecht, in vielen anderen Bereichen. Das kam erst 2005. Also dass man in diesem Fall, wo es ja nur um Steuerbescheide von 2001 und 2002 ging, schon von diesem Gleichheitsgebot ausging, war dann doppelt überraschend. Insofern ist das Sondervotum der beiden Richter Kessal-Wulf und Landau sehr lesenswert, weil sie genau auf diese juristischen eklatanten Mängel der Entscheidung hinweisen. Und da ich davon ausgehe, dass normalerweise solche Mängel nicht passieren, war ich überrascht.

    Heinemann: Was folgt jetzt aus dieser Überraschung?

    Krings: Aus der Überraschung folgt erst mal, dass man sich anschauen muss, wie wir vielleicht noch besser auch mit rationalen Argumenten der Rechtsauslegung durchdringen in Karlsruhe. In dem konkreten Verfahren spielt es keine Rolle mehr, weil der Satz aus Karlsruhe gilt. Da muss man das ganz konsequent und, wie ich finde, auch kurzfristig umsetzen. Insofern teile ich die Linie und unterstütze die Linie meiner Fraktion zu sagen, natürlich wird das jetzt zügig umgesetzt, weil der Spruch aus Karlsruhe ist natürlich bindend.

    Heinemann: Herr Krings, wird Deutschland vom Bundesverfassungsgericht gut regiert?

    Krings: Es gab ja auch einen merkwürdigen Tweet gestern der SPD-Bundespartei, wo man die roten Roben sozusagen als rotes politisches Bekenntnis angesehen hat. Ich finde das alles relativ geschmacklos von der SPD. Ich glaube nicht, dass es das Ziel des Verfassungsgerichts ist, auch der Mehrheitsrichter nicht, eine Nebenregierung darzustellen. Aber die SPD stellt es in diese Ecke und ich finde, das ist kein guter politischer Stil der SPD.

    Heinemann: Wir haben Volker Beck von den Grünen gerade gehört. Warum missachtet die Union regelmäßig das Grundgesetz?

    Krings: Ich habe schon gesagt: Das Grundgesetz wird nicht nur von dem Bundesverfassungsgericht interpretiert, sondern auch von anderen, auch von jedem politischen, auch jedem sonstigen Akteur. Und wir haben gute, sehr gute Gründe gehabt, dass wir gesagt haben, die Auslegung des Grundgesetzes heißt, dass der Gesetzgeber, wenn er denn will jedenfalls, die Ehe privilegieren darf auch gegenüber der Lebenspartnerschaft. Insofern ist das eine andere Verfassungsauslegung, die wir haben als Unionsfraktion als das Verfassungsgericht. Allerdings hat das Verfassungsgericht das letzte und entscheidende Wort, und wenn es jetzt so gesprochen hat, muss dies natürlich entsprechend umgesetzt werden. Insofern fühlen wir uns und sind wir im Einklang mit der Verfassung. Wir akzeptieren aber, dass es hier einen anderen Richterspruch gab. Und es gibt ja auch bei uns in der Fraktion durchaus unterschiedliche Stimmen, wo auch politisch inhaltlich einige gesagt haben, wir sollten es jetzt angleichen. Da es jetzt seit einigen Jahren auch die Pflichten gibt im Sozialrecht, sollten wir jetzt beim Steuerrecht auch die Chancen und Rechte ermöglichen. Insofern ist auch diese Haltung bei uns sehr gut vertreten in der Fraktion.

    Heinemann: Die Richter des Gerichts in Karlsruhe lesen das Grundgesetz grundsätzlich und in der Familienpolitik fast immer anders als die CDU und die CSU. Wie kommt das?

    Krings: Das sind erst mal nicht alle Richter. Noch mal: Ich kann darauf hinweisen, das ist ein auch juristisch sehr lesenswertes Sondervotum von zwei Richtern gewesen. Es gab auch im Ersten Senat durchaus schon Kontroversen.

    Heinemann: Politisch unerheblich!

    Krings: Na gut! Es ist ja die Frage, was verfassungsrechtlich und was politisch erheblich ist. Politisch sollte der Bundestag entscheiden und nicht die Richter. Und wenn es um die Rechtsauslegung geht, dann ist das Karlsruher Gericht zuständig. Aber wir sind der Auffassung, es geht etwas über die Rechtsauslegung hinaus. Wir stellen fest, dass offenbar da die Mehrheit des Gerichts jedenfalls eine andere Lesart der Verfassung hat als wir. Noch mal: Das ist zu akzeptieren und ich bin jetzt sehr dafür, dass wir das zügig umsetzen und damit auch Rechtsklarheit schaffen in Deutschland.

    Heinemann: Eine völlige Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften werde es für die Unionsfraktion nicht geben. Das hat heute Früh Volker Kauder, der Unions-Fraktionsvorsitzende, gesagt. Und unser Korrespondent Frank Capellan hat gesagt, da fehlt ein Wörtchen. Also: Wann kommt das "noch"?

    Krings: Jetzt geht es erst mal darum, die Frage des Einkommenssteuersplittings zu regeln, so wie das Gericht es verlangt. Und das wird jetzt sehr zügig gemacht. Es gibt einen anderen Bereich, beispielsweise das Urteil zur Sukzessivadoption. Wenn es nach mir ginge, nach der Unionsfraktion ginge, hätten wir das schon längst - jedenfalls so habe ich die meisten Kollegen verstanden – umsetzen können. Da will die FDP aber gerne gleich mehr, also die Volladoption, auch die Fremdadoption ermöglichen. Das geht weit über das Urteil, das letzte Urteil damals aus dem Ersten Senat hinaus. Manche Dinge hätten wir auch schon zügiger machen können, wenn man nicht von anderer Seite immer sozusagen gleich hundert Prozent haben wollte.

    Heinemann: Wann folgt das volle Adoptionsrecht?

    Krings: Ich kann das in die Zukunft hinein nicht sagen. Ich glaube, das kann man nur nach dem Kindeswohl entscheiden, und das stört mich auch an der Debatte. Manchmal hat man den Eindruck, dass die potenziellen Eltern wichtiger sind in der Debatte als die Kinder, um deren Wohl es geht. Und wenn ich persönlich beispielsweise zu der Überzeugung käme, es gäbe keinerlei Unterschiede, was das Kindeswohl anbelangt in diesen verschiedenen Paaren, hätte ich damit persönlich kein Problem. Aber es kommt aufs Kindeswohl an und nicht auf Elternwünsche.

    Heinemann: Aber das ist in Ihrer Partei nicht mehrheitsfähig?

    Krings: Ich glaube, dass auch da eine Diskussion existiert. Und noch mal: Ich glaube, was bei uns sehr mehrheitsfähig ist – und da haben wir ja inzwischen, glaube ich, fast ein Alleinstellungsmerkmal -, dass wir sehr klar und, man kann sogar sagen, im positiven Sinne einseitig auf das Kindeswohl abstellen und alle anderen Überlegungen für uns eigentlich keine Rolle spielen.

    Heinemann: Das kann man auch anders sehen. Was, wenn Karlsruhe auch in dieser Frage der CDU ihr Leben hinterm Mond versauert?

    Krings: Ich sehe nicht, dass wir in irgendeiner Form nicht in der Lebenswirklichkeit sind. Gucken Sie sich die Umfrageergebnisse für unsere Partei, für unsere Parteien, CDU und CSU an. Wir sind in der Mitte der Lebenswirklichkeit. Die ist eben viel bunter, als sich das auch Rot und Grün vorstellen, die immer davon ausgehen, dass es nur noch eine Summierung von Einzelgruppen gibt. Sondern es gibt viele in der Mitte der Gesellschaft, die durchaus verstehen, dass man sich bei manchen Entscheidungen hier etwas schwer tut.

    Heinemann: Herr Krings, wieso muss der Staat überhaupt private Liebesbeziehungen subventionieren – Stichwort Ehegattensplitting?

    Krings: Ja gut, das ist eine Grundentscheidung, die man vor Jahrzehnten getroffen hat. Es gibt zwei Begründungen dafür. Man kann zum einen sagen, dass durch dieses Ehegattensplitting die wirtschaftliche Grundlage gelegt wurde, dass sich Kinderwünsche erfüllen lassen, auch ökonomisch nicht an Hindernisse stoßen. Diese Begründung hat eigentlich Karlsruhe jetzt weggewischt mit dem gestrigen Urteil. Und die andere Begründung ist ganz allgemein in unserer Gesellschaft: Wenn Menschen zusammen wirtschaften, sollen sie auch gemeinsam wirtschaftlich veranlagt werden. Das fängt bei der Offenen Handelsgesellschaft an und endet im Familienrecht. Aus dieser Lesart ist das Urteil sogar konsequent. Wie gesagt: Bisher war es nicht die verbindliche Lesart, dass man sagt, Menschen, die gemeinsam wirtschaften, sollen gemeinsam veranlagt werden. Das muss dann aber beispielsweise auch für zwei Familienangehörige gelten, die beispielsweise gemeinsam wirtschaften und seit Jahrzehnten zusammen leben und auch füreinander Verantwortung übernehmen. Dann müssen wir uns überlegen, ob das dann dort schon reicht, ob das Gleichheitsgebot dann nicht noch weitergeht über das Thema Lebenspartnerschaften hinaus.

    Heinemann: Herr Krings, Sie sind als stellvertretender Fraktionschef Generalist. Deshalb wollen wir mit Ihnen kurz noch ein anderes Thema besprechen. Bis zum 13. Mai will Thomas de Maizière von den Startschwierigkeiten des Euro-Hawks, der Drohne also, nichts gewusst haben. Medien berichten jetzt, am 23. März, also knapp zwei Monate vorher, habe er bei einem Besuch der Zeitung "Donau-Kurier" gesagt, er sehe nicht, dass die Drohnen angeschafft werden. Hat der Minister vor dem Bundestag gelogen?

    Krings: Davon gehe ich nicht aus. Ich habe Thomas de Maizière als sehr verlässlichen und sehr ehrlichen Gesprächspartner kennengelernt in der Innenpolitik, wo wir jahrelang zusammengearbeitet haben. Ich kann mir das nicht vorstellen. Er ist immer einen sehr geraden Weg hier gegangen. Und ich habe es auch so wahrgenommen in den letzten Wochen, dass beim Thema dieses Euro-Hawks Thomas de Maizière Teil der Lösung war, endlich hier die Konsequenzen zu ziehen, und andere eher Teil des Problems waren.

    Heinemann: Ich gehe nicht aus davon, haben Sie gesagt. Das klingt ein bisschen weicher als nein.

    Krings: Ich kann Ihnen auch gerne Nein sagen. Mir liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, weder von dem, was ich von Thomas de Maizière allgemein weiß, noch von dem, was ich im konkreten Fall weiß. Das ist einer, der einen geraden Weg geht und der ein Parlament nicht mit irgendwelchen falschen Informationen versorgt.

    Heinemann: Wie erklären Sie es sich, dass er dann am 23. März schon die Frage nach der Anschaffung verneint hat?

    Krings: Ich kenne diesen Sachverhalt jetzt nicht und von daher kann ich auch zu dem konkreten Punkt nichts sagen.

    Heinemann: Schließen Sie aus, dass er das verneint hat?

    Krings: In rein hypothetische Fragekonstellationen können Sie mich jetzt, glaube ich, nicht hineinbewegen. Mein Vertrauen in Thomas de Maizière ist da sehr stark und ich habe da keinen Anlass zu zweifeln.

    Heinemann: Will die Union Herrn de Maizière jetzt bis zur Wahl noch durchschleppen?

    Krings: Wir werden ihn nicht "durchschleppen" - das ist eine, wie ich finde, absolut unzutreffende, unpassende Vokabel. Sondern er ist einer der stärksten Minister dieser Regierung. Ich bin froh, dass er dieses wichtige Ressort innehat, und ich gehe fest davon aus, dass er es auch nach der Bundestagswahl weiter inne haben wird.

    Heinemann: Ist er heute immer noch in der jetzigen Situation einer der stärksten Minister, haben Sie gesagt?

    Krings: Ja. Er ist einer der besten Minister, die wir haben. Wir haben auch sonst gute Minister, aber ich habe ihn in der persönlichen Zusammenarbeit sehr gut kennengelernt und er ist ein verlässlicher Partner in der Arbeit und er ist wichtig für diese Bundesregierung und er wird es auch bleiben.

    Heinemann: Günter Krings (CDU), der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion. Herr Krings, danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.

    Krings: Sehr gerne, Herr Heinemann. Auf Wiederhören!


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