Streit um Medizin-Studium

Es gibt zu wenige Studien-Plätze für Medizin an den Universitäten. Deshalb gibt es eine besondere Auswahl, wer das Fach studieren darf. Das Bundes-Verfassungs-Gericht in der Stadt Karlsruhe hat dazu ein Urteil gesprochen.

22.12.2017

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Medizinstudentinnen üben in der Berliner Charité an einer Puppe eine Notfallbehandlung.
Medizin-Studenten üben mit einer Puppe eine Behandlung. (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
Für das Studien-Fach Medizin gibt es über 60.000 Bewerber, aber nur 11.000 Studien-Plätze. Deshalb werden die Medizin-Studien-Plätze zugeteilt. Das passiert nach besonderen Punkten. Einer davon ist die Abitur-Note. Die Richter haben jetzt gesagt: Das ist nicht gerecht. Denn das Abitur ist in jedem Bundes-Land anders. Das Bundesverfassungs-Gericht verlangt nun viele Änderungen bei der Vergabe von Medizin-Studien-Plätzen. Denn auch andere Sachen sind wichtig.
Die Richter sagen: Eine wichtige Sache ist zum Beispiel das Bewerbungs-Gespräch für eine Universität. Das heißt: Junge Menschen stellen sich persönlich bei den Universitäten vor. Die Professoren wollen in den Gesprächen herausfinden, wer geeignet ist. Das Bundes-Verfassungs-Gericht fordert jetzt: Die Universitäten in Deutschland brauchen einheitliche Regeln für diese Gespräche. Alle Bewerber müssen die gleiche Chance haben.

Wörterbuch

  • Universität

    An einer Universität lernen Studenten und Studentinnen. Sie studieren zum Beispiel Medizin, Wirtschaft oder Geschichte. Das kurze Wort für Universität heißt Uni. Eine Uni ist eine Hoch-Schule. Auf eine Uni kann man gehen, wenn man mit der Schule fertig ist. Meistens braucht man für die Uni ein Abitur.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

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