Für das Studien-Fach Medizin gibt es über 60.000 Bewerber, aber nur 11.000 Studien-Plätze. Deshalb werden die Medizin-Studien-Plätze zugeteilt. Das passiert nach besonderen Punkten. Einer davon ist die Abitur-Note. Die Richter haben jetzt gesagt: Das ist nicht gerecht. Denn das Abitur ist in jedem Bundes-Land anders. Das Bundesverfassungs-Gericht verlangt nun viele Änderungen bei der Vergabe von Medizin-Studien-Plätzen. Denn auch andere Sachen sind wichtig.
Die Richter sagen: Eine wichtige Sache ist zum Beispiel das Bewerbungs-Gespräch für eine Universität. Das heißt: Junge Menschen stellen sich persönlich bei den Universitäten vor. Die Professoren wollen in den Gesprächen herausfinden, wer geeignet ist. Das Bundes-Verfassungs-Gericht fordert jetzt: Die Universitäten in Deutschland brauchen einheitliche Regeln für diese Gespräche. Alle Bewerber müssen die gleiche Chance haben.