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Deutsche Bank
Fitschen und Jain geben auf - Cryan soll es richten

Die Co-Chefs der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen und Anshu Jain, ziehen sich aus dem Vorstand zurück. Jain tritt schon zum 30. Juni zurück. Fitschen bleibt noch bis Mai 2016. Nachfolger wird ein Brite: John Cryan soll das Bankhaus wieder auf Kurs bringen und die Zeit der Skandale beenden.

07.06.2015
    Jürgen Fitschen (links) und Anshu Jain im Gespräch
    Die beiden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (links) und Anshu Jain, haben auf der Hauptversammlung 2015 einen Denkzettel verpasst bekommen. (picture alliance / dpa/ Boris Roessler)
    Die Verträge der beiden hatten ursprünglich eine Laufzeit bis zum 31. März 2017. Laut Beschluss des Aufsichtsrats wird ab 1. Juli der Brite John Cryan gemeinsam mit Fitschen den Vorsitz führen und dann ab Mai 2016 alleiniger Chef der Deutschen Bank sein. Der 54-Jährige war bis 2011 Finanzvorstand der Schweizer Bank UBS und ist seit 2013 Mitglied des Deutsche-Bank-Aufsichtsrats. Zuletzt war er Europa-Chef von Singapurs Staatsfonds Temasek.
    Seit Jahren Kritik an dem Führungsduo
    Milliardenschwere Rechtsstreitigkeiten, eine unrühmliche Vergangenheit und eine maue Aktienkursentwicklung: Das Duo Fitschen und Jain steht seit Jahren heftig in der Kritik. Bei der Hauptversammlung im Mai räumten die beiden Chefs selbst ein, dass ihre bisherige Amtszeit seit Juni 2012 keine reine Erfolgsgeschichte gewesen sei. Der Abbau von Altlasten sei teurer und dauere länger als gedacht. Zudem habe das Management die neuen Vorgaben der Aufseher weltweit unterschätzt.
    Trotzdem seien die vergangenen drei Jahre "keine verlorene Zeit" gewesen, bilanzierte Fitschen. Beide Co-Chefs bekräftigten, sie fühlten sich auf "dem richtigen Weg". Die Aktionäre überzeugte das nicht. Sie zeigten dem Führungsduo die gelbe Karte: Jain und Fitschen wurden lediglich mit jeweils 61 Prozent entlastet. Üblich sind mit mindestens 90 Prozent erheblich mehr. Direkte Folgen hatte das nicht, weil nur der Aufsichtsrat über eine Abberufung von Vorständen entscheiden kann.
    (tzi/fe)