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DFL-Klage droht zu scheitern

Der Deutschen Fußball-Liga droht vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf eine juristische Niederlage. Im Streit um die Vergabe der Bundesliga-Fernsehrechte bezeichnete Richter Jürgen Kühnen die Beschwerden der DFL gegen das Bundeskartellamt in der Verhandlung als unzulässig. Das Urteil wird am 16. September verkündet.

Von Heinz Peter Kreuzer | 19.08.2009
    Juristisches Neuland hat die Deutsche Fußball-Liga mit der Klage gegen das Bundeskartellamt betreten und wird voraussichtlich scheitern. Richter Jürgen Kühnen billigte das Vorgehen der Behörde bei der Vergabe der Bundesliga-Fernsehrechte im vergangenen Jahr. Die Kartellwächter hatten keine formelle Verfügung erlassen, weil die DFL sich vorab der Forderung der Wettbewerbshüter nach einer zeitnahen Berichterstattung im Free-TV fügte. Denn die Liga-Funktionäre standen unter Zeitdruck und konnten kein Scheitern der Ausschreibung riskieren. Ohne offizielle Entscheidung war aber keine Klage möglich. Für die nächste Ausschreibung ab der Spielzeit 2013 klagte die DFL auf vorbeugenden Rechtsschutz und scheiterte.

    Kühnen machte deutlich, dass der Ligaverband auch in Zukunft nur gegen ein konkretes Veto des Kartellamtes klagen könne. Die DFL müsse ihre Ausschreibung für die Fernsehrechte dem Kartellamt rechtzeitig für eine schnelle Prüfung vorlegen. Im Gegenzug müsse die Behörde dann aber auch eine formelle Unterlassung verfügen, gegen diese könne der Ligaverband klagen. Für DFL-Präsident Reinhard Rauball wäre dies die gewünschte Rechtssicherheit.

    "Für die zukünftige Handhabung der Ausschreibung hat der Senat dem Kartellamt Grenzen aufgesetzt und hat ihm ins Stammbuch geschrieben, dass es so, wie es das letzte Mal die Dinge gehandhabt hat, nicht handhaben kann: Sondern dass wir nicht rechtsschutzlos gestellt werden dürfen, sondern einen rechtsmittelfähigen Beschluss bekommen müssen."

    Die DFL hat dann die Rechtssicherheit zu klagen, aber nicht die Gewissheit, den Prozess zu gewinnen.