Die Spalterflagge

Von Wolf-Sören Treusch · 09.06.2009
Oktober 1959: Die DDR-Regierung erlässt ein Gesetz, wonach das Staatswappen aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz künftig auch auf der schwarz-rot-goldenen Nationalflagge abzubilden sei. Politiker der Bundesrepublik sind empört: Bundestagspräsident Gerstenmaier klagt den "Zonenstaat" an, "das deutsche Volk mit der Verfälschung seiner Fahne" zu "beleidigen". Die "Spalterflagge", so der Bonner Behördenjargon, wird bis 1969 zum Straftatbestand.
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