Freitag, 19. April 2024


Die Wiedervereinigung: Abschied vom Grundgesetz?

Art. 146 des Grundgesetzes bestimmte in seiner ursprüng-lichen Form, die Verfassung verliere ihre Geltung, wenn sich das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gebe. Hatte sich deshalb das Grundgesetz mit der Wiedervereinigung 1990 erledigt?

Von Harald Kleinschmidt | 19.05.1999
    7. Dezember 1989: Vier Wochen nach dem Fall der Mauer tritt in der DDR erstmals der zentrale Runde Tisch zusammen. Als Bestandteil der Öffentlichen Demokratie, wie er es selbst formuliert, zur Kontrolle von Volkskammer und Regierung, wo die alten Eliten der DDR noch immer dominieren. Die Erarbeitung einer neuen Verfassung ist nur eine seiner Aufgaben, eine scheinbar unumgängliche, da die alte Verfassung der DDR, mit dem Wegfall des Machtmonopols der SED obsolet geworden ist. Der Runde Tisch arbeitet bis zum 12. März 1990, wenige Tage vor der ersten freien Volkskammerwahl. Seine politische Bedeutung allerdings hat in diesen vier Monaten mit dem wachsenden Einfluß der westlichen Parteien auf ihre östlichen Partner immer mehr nachgelassen. Die meisten maßgeblichen Politiker haben sich schon aus diesen Gremium zurückgezogen und suchen noch Positionen für die Zeit nach der Wahl.


    Der vorgelegte Entwurf einer Verfassung für die noch existierende DDR ist kaum mehr als eine Pflichtübung. Natürlich hat die Mehrheit der über 40 Teilnehmer am Runden Tisch dabei das Grundgesetz als Vorbild, setzt auf dessen §§ 23 und 146, die die Wiedervereinigung möglich machen. Trotzdem wird die eigenständige Entwicklung der DDR doch nicht völlig aus den Augen verloren. Der Vertreter der liberaldemokratischen LDP, Wolf, formulierte das in der abschließenden Lesung des Ent wurfs so:

    Wolf: "Wir erheben die Notwendigkeit und Richtigkeit hervor, mit dem vorliegenden Entwurf auch auf Grundsätze der Weimarer Verfassung sowie der beiden deutschen Verfassung, Verfassung DDR und Grundgesetz der BRD von 1949 zurückzugreifen. Also wir meinen, daß auf diesem Wege die Einheit auf verfassungsrechtliche Überlegungen westlich der Elbe anzustellen sind, um uns hier beiderseits gleichberechtigt einzubringen."

    Ähnliches war von Wofgang Ullmann zu hören, der für die Bürgerrechtsbewegung "Demokratie Jetzt"! als Minister ohne Geschäftsbereich im noch amtierenden Kabinett Modro saß.

    Wolfgang Ullmann: "Ich bin der Meinung, daß ist ein ganz wichtiges Moment in den geäußerten Plänen zur Verfassung war, daß die Bürgerbewegung als Verfassungselement hier einbezogen worden sind in die Debatte und ich möchte darauf aufmerksam machen, daß den Bürgerbewegungen eine wichtige Funktion zukommt, bei der Kontrolle der Einhaltung der Grundrechte."

    Heute, fast ein Jahrzehnt später, sieht der Noch-Europa-Abgeordnete Ullmann den Einfluß des Grundgesetzes auf die damalige Verfassungsdiskussion in folgendem:

    Wolfgang Ullmann:"Vor allen Dingen gerade mit seinen zwei Grundpfeilern der Menschenrechtsorientierung im Grundrechtsteil und der föderalistischen, denn das war ja eine der Grundüberzeugung, die die gesamte DDR-Opposition, so verschieden sie politisch auch sein mochte, verbannt, daß die gewaltsam, von der SED 1952 unterdrückten Länder wieder ins Leben gerufen werden müßten. Also insofern war das ganz klar, daß wir dabei das Grundgesetz als Vorbild hatten und außerdem wußten wir ja, daß im Grundgesetz ein Artikel 23 stand über den Beitritt, auf den die Verfassung des Runden Tisches auch ausdrücklich Bezug nimmt und dann natürlich, noch viel wichtiger war uns der Artikel 146, der eben für diesen Moment der Geschichte, wo alle Deutschen die Möglichkeit hatten, gemeinsam zu handeln, ein verfassungsgebenden Akt vorsah. Natürlich konnte der Verfassungsentwurf hier in der DDR das nicht sein, aber jedenfalls ein Schritt dahin. Insofern war das Grundgesetz für uns natürlich von größter Bedeutung."

    Von der damaligen Diskussion ist nicht allzuviel übrig geblieben in der Verfassung des Vereinten Deutschland. Alle Bestrebungen, wenigstens einzelne Elemente unterzubringen, waren letztlich vergeblich.

    Wolfgang Ullmann:"Der Weg, den wir dabei vorhatten, also Verfassungsgebung im Rahmen der DDR, Verabschiedung einer Verfassung in der DDR, am 17. Juni, so war das Programm durch die Volkskammer, und dann Beginn der Verhandlungen über Art und Weise des Beitritts auf der Basis dieser DDR-Verfassung und im Zusammenhang damit Einberufung einer gesamtdeutschen Verfassung gebenden Versammlung. Also das ist alles nicht eingetreten, weil die regierende Koalition in Bonn und ihre Bundesgenossen in der Volkskammer das mit ihrer Mehrheit verhindert haben. Die Probleme konnten sie natürlich nicht unterdrücken und sie beschäftigen ja alle Welt bis auf den heutigen Tag. Ich verstehe natürlich heute in der Rückschau die Gründe etwas besser als ich das damals tun konnte, weil mir mittlerweile deutlich ist, daß die mit dem Verfassungsentwurf des Runden Tisches und dann ihre Weiterführung, das darf man ja nicht vergessen, die haben ja ihre Fortsetzung gefunden in der Tätigkeit des Kuratoriums für ein demokratisch verfaßten Bund Deutscher Länder, der ja auch ein Verfassungsentwurf präsentiert hat im Juni 1991, also die Sache ist schon weitergegangen, aber aufs Ganze gesehen muß ich sagen, das was wir in unserem Entwurf an 1990 angesprochen hatten, sind so weitreichende Probleme, daß sie damals wahrscheinlich angesichts des Rückstandes der politischen Meinungsbildung gar keine Verwirklichungs-Chance haben konnten. "