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Dieselfahrzeuge
Der Druck auf die Hersteller steigt

Ein neues Bundestagsgutachten stellt klar, dass ein automatisches Abschalten der Abgasreinigung grundsätzlich verboten ist, auch wenn das den Autoherstellern nicht gefällt. Sie wollen weiterhin eine Ausnahme machen bei Temperaturen unter zehn Grad. Auch wenn das heißt, dass Autos in Deutschland damit das halbe Jahr ohne Abgasreinigung fahren.

Von Nadine Lindner | 06.04.2016
    Abgase kommen aus einem Auspuff
    Das neue Gutachten des Bundestages dürfte den Autoherstellern nicht gefallen. (Marcus Führer/dpa)
    Die Reaktionen auf das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen ließen nicht lange auf sich warten. Greenpeace hat heftig reagiert und Verkehrsminister Alexander Dobrindt, CSU, via 'Welt' vorgeworfen, dass er 'Manipulationssoftware als Motorenschutz einfach durchwinkt'.
    Wenn erst die Juristen des Bundestags den Verkehrsminister an die korrekte Auslegung von Gesetzen erinnern müssten, spräche das Bände über den Filz zwischen Politik und Autoindustrie, sagte Tobias Riedl, Verkehrsexperte bei Greenpeace.
    Die Kernaussage des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist, dass Abschalteinrichtungen laut EU-Verordnung 715/2007 grundsätzlich untersagt sind. Damit weicht das Gutachten von der Argumentationslinie der Hersteller ab, die sich auf Ausnahmeregeln berufen, um die Abgasnachbehandlung zugunsten des Motorenschutzes herunterzufahren. Das Gutachten hatte der grüne Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize Oliver Krischer in Auftrag gegeben und sieht sich bestätigt:
    Nicht länger möglich: Abschalten bei Temperaturen unter zehn Grad
    "Der Auslöser dafür war, dass uns Automobilunternehmen ganz offen mitgeteilt haben, dass Abgasreinigungseinrichtungen bei Autos, dass die bei Temperaturen unter zehn Grad heruntergeregelt oder ganz abgeschaltet werden. Wir waren da ein bisschen erstaunt darüber, weil in Deutschland zehn Grad ist eigentlich Durchschnittstemperatur. Und wir fanden das erstaunlich, dass Autos das halbe Jahr über keine Abgasreinigung in Betrieb haben."
    Die Reaktionen von offizieller Seite fielen bislang eher verhalten aus. Das Verkehrsministerium hat gestern Abend auf Anfrage schriftlich reagiert. Eine Bewertung zum Gutachten gebe man nicht ab, teilte ein Sprecher mit. Stattdessen verwies Dobrindts Ministerium auf die bereits geleistete Aufklärungsarbeit, wie die groß angelegte Untersuchung zum Abgasausstoß von über fünfzig Autotypen.
    Auch das Kraftfahrtbundesamt gab keine Einschätzung des Gutachtens ab und verwies auf Nachfrage auf die laufende Untersuchung. Wann Ergebnisse vorliegen, bleibt jedoch unklar.
    Das Kraftfahrtbundesamt habe jetzt eine besondere Verantwortung, denn es könne die Zulassung von nicht regelkonformen Autos versagen, findet Oliver Krischer:
    Druck auf Verkehrsminister Dobrindt steigt
    "Die Bundesregierung muss jetzt endlich dieser Praxis ein Ende bereiten. Es brauchte eine klare Aussage des Kraftfahrtbundesamtes, dass diese Praxis, das Abgasreinigungseinrichtungen bei niedrigen Temperaturen von unter zehn Grad abgeschaltet werden, dass das nicht mehr stattfinden darf."
    Krischer fordert als schärfstes Sanktionsmittel den Entzug der Typengenehmigung. Durch das Gutachten erhöht sich auch der Druck auf Verkehrsminister Alexander Dobrindt, CSU. Schon länger werfen ihm die Grünen vor, zu lasch bei der Aufarbeitung der Diesel-Abgas-Affäre vorzugehen. Das Gutachten kann nicht nur für Ärger beim Verkehrsminister, sondern auch bei den Autoherstellern sorgen, weil es deren Erklärungsmuster für auseinanderklaffende Abgaswerte für unzulässig erklärt. Hersteller wie Daimler hatten sich beim Herunterfahren der Abgasnachbehandlung auf den Motorenschutz und damit auf eine Ausnahmeregelung in der EU-Verordnung 715/2007 berufen. Das wird nach dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes kaum mehr möglich sein.