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Digitales Logbuch
Verschlüsselt

Von Maximilian Schönherr | 23.04.2016
    Blick auf die zum neuen Asylbewerberheim in Hoyerswerda umgebaute ehemalige Förderschule
    Digital und analog Verschlüsseln (picture-alliance / dpa / Arno Burgi)
    "Hast du etwa verschlüsselt? Du hast doch nicht wirklich versucht, zu verschlüsseln?"
    "Doch, ich hab verschlüsselt."
    "Verschlüsseln darfst du nicht, verschlüsseln geht gar nicht."
    "Du hast doch auch für deine Wohnung einen Schlüssel. Also geht verschlüsseln schon immer!"
    "Das ist ja nicht digital verschlüsseln. Das ist analog verschlüsseln."
    "Und deine Passwörter beim Online-Banking, sind das keine Schlüssel?"
    "Keine Schlüssel im Sinn von Terrorabwehr. Also, du hast digital verschlüsselt?"
    "Klar, wie alle. Spätestens seit Snowden muss man ja fast zwangsläufig verschlüsseln."
    "Dann musst du dir im Klaren sein, das hat zur Konsequenz, dass man dir einen Trojaner pflanzt, um die Daten vor der Verschlüsselung abzufangen."
    "Wozu, zur Terrorabwehr?"
    "Du könntest ja ein Terrorist sein, und das müssen die Geheimdienste ausschließen."
    "Geht dann, wenn die Geheimdienste das ausschließen, der Trojaner von selbst wieder weg?"
    "Der wird schon noch eine Weile bleiben, man weiß ja nie."
    "Und was, wenn mein Spamfilter den Trojaner abfängt?"
    "Der Trojaner ist so gut, den findet kein Virenscanner und auch kein Spamfilter."
    "Jeder Trojaner wird irgendwann gefunden. Es gab bisher keinen, der jahrelang unentdeckt blieb."
    "Dieser hier schon, er wurde von der Regierung und dem Kriminalamt entwickelt. In den USA vom FBI und der NSA. Da kann also nichts schief gehen."
    "Kann ich denn dann einen Trojaner an die schicken, um sicher zu stellen, dass sie nicht selbst Terroranschläge planen?"
    "Also, unsere Terror-Abwehrbehörden betreiben doch nicht selbst Terrorismus! Und einen Trojaner kannst du ihnen schon schicken, aber da fährst du sehr schnell für Jahre in den Knast ein. § 202a StGB: unbefugter Zugang zu Datensystemen."
    "Und greift § 202a nicht, wenn sich ein 'Dienst' ohne mich zu fragen Zugang zu meinem Datensystem, also zum Beispiel zu meinem Smartphone verschafft?"
    "Natürlich nicht, weil das ja höheren Zielen wie der Terrorabwehr und der Aufklärung von Straftaten dient. Während du als kleiner Hacker die staatliche Sicherheit gefährdest."
    "Dachte, wir alle sind der Staat, auch ich."
    "Nicht bei Verschlüsselung. Wer verschlüsselt, ist kriminell und damit kein ordentlicher Staatsbürger mehr. Die Franzosen wissen das schon lange. Also zurück zu dir. Hast du etwa verschlüsselt? Du hast doch nicht wirklich versucht, zu verschlüsseln?"
    "Doch, ich hab verschlüsselt."
    "Verschlüsseln darfst du nicht, verschlüsseln geht gar nicht."
    "Du hast doch auch für deine Wohnung einen Schlüssel. Also geht verschlüsseln schon immer!"
    "Das ist ja nicht digital verschlüsseln. Das ist analog verschlüsseln…"