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Diskussion um Krankenkassenbeiträge
Erst gesenkt, jetzt erhöht

Zum 1. Januar 2014 war der feste Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen noch auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Nun soll er 2016 wieder steigen. Bei der DAK-Gesundheit sogar auf 16,1 Prozentpunkte. Streit gibt es vor allem darüber, wie die höheren Beitragssätze künftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verteilt werden sollen.

Von Johannes Kulms | 18.12.2015
    Krankenkassen-Karten liegen neben Euro-Scheinen.
    Nicht nur der Verband der Ersatzkassen vdek fordert eine Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung – also zu dem Prinzip, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich belastet werden. ( picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Für manche Versicherte werden es fünf Euro mehr sein im Monat, für andere schlagen 25 Euro zu Buche. Sicher ist: Deutschlands größte gesetzliche Krankenkassen wollen ab dem kommenden Jahr mehr Geld von ihren Mitgliedern.
    Am stärksten voran geht die DAK-Gesundheit, die den Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte auf 16,1 Prozent anhebt. Auch Deutschlands zweitgrößte Krankenkasse Barmer GEK schlägt ab Januar 0,2 Prozentpunkte auf, ebenso die Techniker Krankenkasse.
    Die Vorstandschefin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer, rechtfertigte die Beitragserhöhungen. Grund dafür sei die Politik der Bundesregierung, genauer die jüngst verabschiedeten Gesetze, sagte Pfeiffer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
    Katja Angeli, die Sprecherin des Bundesgesundheitsministers, weist diese Darstellung zurück:
    "Niemand kann doch ernsthaft bezweifeln, dass eine bessere Versorgung von schwerstkranken Menschen am Lebensende mehr Pflegepersonal und mehr Hygiene im Krankenhaus und ein schneller Zugang zu innovativen Medikamenten, mit denen Krankheiten erstmals heilbar sind, massiv im Interesse der Versicherten ist."
    Streit um die Frage der Beitragskosten
    Streit gibt es vor allem über die Frage, wie höhere Beitragssätze künftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verteilt werden sollen.
    Zum 1. Januar 2015 war der feste Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuern jeweils die Hälfte dazu bei. Allerdings wurde auch festgelegt, dass künftige Zusatzbeiträge allein von Arbeitnehmern gezahlt werden.
    Nicht nur der Verband der Ersatzkassen vdek fordert deswegen eine Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung – also zu dem Prinzip, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich belastet werden. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Marie-Klein Schmeink, sprach sich dafür aus.
    Für Hilde Mattheis, die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, ist diese Entwicklung nicht länger hinnehmbar. Sie verweist auf eine Protokollnotiz im Koalitionsvertrag, die eine dauerhafte erhöhte Arbeitnehmer-Belastung ausschließe:
    "Darauf berufe ich mich. Und ich glaube, jetzt ist es die Zeit, nachdem wir, was die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität anbelangt, viele Dinge auf den Weg gebracht haben, dass wir jetzt wirklich in der Großen Koalition auch auf die Finanzierungsseite wieder blicken."
    Keine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung
    Doch eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung lehnt das Bundesgesundheitsministerium ab – und verweist darauf, dass diese bereits 2005 unter der rot-grünen Bundesregierung abgeschafft wurde. Ein Argument sei damals gewesen:
    "Dass stabile Arbeitsplätze dazu beitragen, dass Geld in die Kassen kommt und auch dass das dazu geführt hat, dass die Krankenkassen jetzt eine solide finanzielle Lage haben, sie haben Reserven in Höhe von 15 Milliarden Euro momentan",
    so Ministeriumssprecherin Katja Angeli.
    Wer wegen der Beitragserhöhungen die Krankenkasse wechseln möchte kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, betont die Stiftung Warentest. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreffenden mindestens 18 Monate Mitglied der Kasse sind.