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Doping
de Maizière: Anti-Doping-Gesetz "kurz, klar, hart und wirksam"

Zum ersten Mal wurde im Bundestag das geplante Anti-Doping-Gesetz beraten. Spitzensportler können durch das Gesetz strafrechtlich belangt werden. SPD und CDU/CSU stellten sich hinter den Entwurf. Kritik kam allein von den Grünen.

Von Robert Kempe | 22.05.2015
    Ein Dopingkontrolleur von hinten mit gelb-grüner Jacke und der Aufschrift "Dopingkontrolle".
    Im Bundestag wurde heute das Anti-Doping-Gesetz diskutiert (dpa / Arno Burgi)
    Zusammen präsentierten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas den vieldiskutierten Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz. "Dieses Gesetz ist kurz, klar, hart und wirksam." beschrieb Thomas de Maizière, der zugleich auch für den Sport zuständig ist, den Entwurf. Dessen Kern: Das Eigendoping wird unter Strafe gestellt. Erstmals können nun 7000 Spitzensportler, die im Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur verzeichnet sind, bei Dopingvergehen strafrechtlich belangt werden, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
    Die Geschichte der Dopingbekämpfung sei keine Erfolgsgeschichte. Das Gesetz sei bitter notwendig, betonte Bundesjustizminister Heiko Maas. Die zuletzt von einzelnen Athleten geäußerte Kritik, wies er zurück. "Ich finde, wenn unsere Gesellschaft zulässt, dass Regeln immer wieder gebrochen werden. Wenn wir unfähig bleiben den Regelbruch zu stoppen und wenn Menschen erleben, dass Betrug und Manipulation einfach zum Erfolg führen, dann gefährdet das nicht nur den Sport, dann steht, wie ich finde, mehr auf dem Spiel. Denn es geht um das Rechtsbewusstsein in unserem Land. Das dürfen wir nicht zulassen, dass dies in Mitleidenschaft gezogen wird, auch deshalb ist dieses Gesetz so wichtig."
    SPD und CDU/CSU stellten sich hinter den Gesetzentwurf. Vor allem die Union stand dem Entwurf lange Zeit kritisch gegenüber. Unterstützung gab es generell auch von der Linken. Doch gebe es auch einige Defizite, über die man noch diskutieren müsse, forderte Andre Hahn. "So halten wir unsere Forderung, dass Ärztinnen und Ärzten, die nachweislich an Dopinganwendungen beteiligt sind, die Approbation entzogen werden kann nach wie vor für sachgerecht. Gleiches geht für unsere Forderung Regelungen für den Schutz von Whistleblowern zu schaffen. Denn ohne interne Information sind Dopingstrukturen und deren Hintermänner häufig gar nicht aufzuklären."
    Kritik kam allein von den Grünen. Die Mittel Doping zu bekämpfen, lägen zu erst bei den Sportverbänden, erklärte Renate Künast. Das Strafrecht dürfe dafür nicht zweckentfremdet werden, kritisierte die Vorsitzende des Rechtsausschusses die Ausrichtung des Gesetzes. "Aber sind Fairness und Chancengleichheit im Sport wirklich die elementaren Werte unseres Gesellschaftslebens? Die elementaren, ordnenden Prinzipien? Ich meine nein, meine Damen und Herren. Fairness im Sport zu schützen ist kein Fall für das Strafgesetzbuch. Die Fairness oder die Integrität und das Image und das Ansehen. Ich meine, das schützen wir in anderen Lebensbereichen auch nicht."
    Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen diskutiert werden. Mitte Juni wird es im Sportausschuss eine öffentliche Anhörung geben.