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Dunkelhäutig, männlich, verdächtig

Studien belegen, dass Polizeikontrollen überproportional häufig Menschen betreffen, die südländisch aussehen. "Racial Profiling" heißt das im Fachjargon: Schon wegen ihrer Hautfarbe gelten sie als verdächtig. In einigen Bundesländern hat jedoch ein Umdenkungsprozess eingesetzt.

Von Sibylle Hoffmann | 09.04.2013
    Es war ein ganz normaler Tag: Der Politikwissenschaftler Koffi Togovi stand an einer Haltestelle vor dem Bremer Hauptbahnhof und wartete auf seinen Bus, als es geschah.

    "Dann wartete ich nicht mal eine Minute, oder zwei, da kam ein Polizist, der mich von hinten den Hals gehalten hat, dass ich kaum Luft kriegen konnte. Und dann sagt er: Ich muss nicht schlucken. Und was war das? Ich konnte das nicht verstehen."

    Der Beamte durchsuchte den jungen Mann aus Westafrika nach Drogen.

    "Und nachher hat er bei mir nichts gefunden. Seinen Ausweis wollte er mir nicht zeigen. Ich bin zum Revier gegangen und hab gesagt, ob sie den Mann finden können. Die haben gesagt, dass sie dabei nicht helfen können. Aber das hat meine Würde weggenommen, sodass bis heute, ich gehe niemals spazieren."

    Was für den Beamten ein Routineeinsatz war, erlebte der dunkelhäutige deutsche Staatsbürger als demütigenden Übergriff. Seinen echten Namen möchte er deshalb lieber nicht öffentlich nennen. Seither vermeidet er unnötige Wege. Spazieren gehen oder einfach herumschlendern, so befürchtet er, könnte ihn wieder verdächtig machen.

    Die Unschuldsvermutung, die jedem Angeklagten vor Gericht bis zu seiner Verurteilung zusteht, gilt auf der Straße, bei der praktischen Polizeiarbeit nicht - jedenfalls nicht immer. Und besonders dann nicht, wenn Menschen in ein Suchraster fallen. Weil zum Beispiel manche junge Männer aus Afrika mit Drogen handeln, geraten Menschen wie Koffi Togovi ins Visier der Polizei – auch wenn sie einfach nur auf einen Bus warten. Ähnliche Raster gelten auch für Sinti und Roma: Sie haben den Ruf, in Diebes- oder Bettlerbanden organisiert zu sein und sich illegal in Deutschland aufzuhalten. So geraten nicht nur vorübergehend geduldete Flüchtlinge oder Asylbewerber oft unter Verdacht: Polizeikontrollen betreffen überproportional häufig auch Menschen, die südländisch aussehen, aber einen deutschen Pass haben oder sogar in Deutschland geboren sind.

    Zu diesem Ergebnis kommt eine 2010 erschienene Studie der Europäischen Agentur für Grundrechte über den Umgang von Minderheiten bei Polizeikontrollen. Demnach werden türkischstämmige oder aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Deutsche doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert wie Deutsche ohne Migrationshintergrund. In der Studie gilt diese Erkenntnis als ein Indiz für das, was in der Fachsprache der Kriminologen "Ethnic" oder auch "Racial Profiling" genannt wird: Schon wegen ihrer Hautfarbe gelten manche Menschen als verdächtig. Dazu kommt laut Thomas Müller, Integrationsbeauftragter der Bremer Polizei:

    "Das Zweite Indiz: Wie gehen Polizeibeamte mit so einer Kontrolle um? Sie halten jemanden an, merken, der sieht anders aus als ich, und dann behandeln sie ihn auch anders. Denen werden mehr Fragen gestellt, sie werden häufiger nach ihrem Ausweis gefragt. Es wird häufiger gefragt, ob sie Drogen nehmen, es wird dann auch mal ein Ratschlag gegeben – und solche Dinge."

    Solche Gewohnheiten entwickeln sich in der täglichen Polizeiroutine fast von selbst, erklärt Rafael Behr von der Hochschule der Polizei in Hamburg: Allein dadurch, dass Polizeibeamte ihre Berufserfahrungen miteinander austauschen und verarbeiten. Der Wissenschaftler fasst diesen Prozess im Begriff "Cop Culture" zusammen:

    "Cop Culture ist quasi die Kultur für die Polizisten, die deren Identität einrahmt und deren Erfahrungen Deutungsmuster verleiht. Das heißt, sie ist eine nach innen gerichtete Kultur, wendet sich an die Polizisten selbst, und zwar an die, die täglich sozusagen Hand anlegen, auf der Straße operieren, und versucht die Spannung zu reduzieren zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der, sagen wir mal, rein alltäglichen Erfahrung."

    Möglicherweise führte diese Alltagserfahrung dazu, dass die Polizei jahrelang in eine falsche Richtung ermittelte, als sie die Fälle aufklären sollte, die heute als NSU-Morde bekannt sind. Die Beamten suchten die Täter im Umfeld der Opfer, also bei türkischen und griechischen Migranten, im Drogenmilieu und bei der Wett-Mafia. Sie saßen damit Vorurteilen auf, die sich auch im abfälligen Begriff "Dönermorde" niederschlug. Den Prozess gegen die mutmaßlichen NSU-Unterstützer, der in der kommenden Woche in München beginnt, wollen Migrantenorganisationen auch dazu nutzen, auf den aus ihrer Sicht vorhandenen "strukturellen Rassismus" aufmerksam zu machen.

    Ob es sich um Polizeiversagen wie bei den NSU-Morden oder aber um Polizeiübergriffe wie bei der Kontrolle ethnischer Minderheiten handelt – beides habe mit der Erfahrungswelt der Polizisten zu tun, die sich innerhalb der Cop Culture, also im Spannungsfeld zwischen Gefühl, Gemeinschaft und Gesetz entwickelt, erklärt Rafael Behr:

    "Dass sie denken, an bestimmten Stellen mehr tun zu müssen oder auch manchmal weniger tun zu müssen, als das Gesetz ihnen vorschreibt, und bei dem 'mehr tun' kommen wir dann in den Bereich dessen, was wir im Englischen 'excessive use of force', also auf Deutsch Gewaltexzess oder Gewaltüberschreitung, nennen."

    Ein solcher Fall von Gewaltüberschreitung findet 2010 in Berlin statt: Zwei Kriminalbeamte in Zivil sind auf dem Weg zu einem Drogenfahndungseinsatz. Unterwegs werden sie zufällig auf zwei südländisch aussehende Männer aufmerksam, die offenbar dabei sind, Süßwaren zu stehlen. Als die Polizisten sie dingfest machen wollen, fliehen die Männer zum Tempelhofer Damm. Vor Hausnummer 70 steht ein – ebenfalls südländisch aussehender - Mann und telefoniert. Die Kriminalbeamten entreißen ihm, ohne sich als Polizisten auszuweisen, das Handy und zwingen ihn brutal zu Boden. Als die Beamten die Identität des Handwerkers mit deutschem Pass festgestellt haben, entlassen sie Amare B. mit den lapidaren Worten: "Sie waren zur falschen Zeit am falschen Ort." Wegen einer Brustkorbprellung und eines Traumas wurde er für zwei Monate krankgeschrieben.

    Die Sozialpädagogin Johanna Mohrfeldt engagiert sich ehrenamtlich bei der Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt und ist über das gewalttätige Vorgehen der Polizei empört:

    "Der Rassismus liegt darin, dass das weißen bürgerlich aussehenden Menschen einfach nicht passiert. Wenn Sie am Tempelhofer Damm 70 stehen und telefonieren, während ich weiß nicht wie viele Hunderte Meter weiter ein Diebstahl passiert: Uns wird niemals ein Polizist angreifen. Die erste Idee war das sichtbare Merkmal von Kriminalisierung, und das ist die Hautfarbe. Und da geben uns alle Forschungen zu Rassismus und rassistischer Kriminalisierung Recht."

    Amare B. erstattet Anzeige. In einem ersten Prozess werden die beiden Kriminalbeamten wegen schwerer Körperverletzung zu sechs beziehungsweise sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie legen Berufung ein. Dieses Urteil steht noch aus.

    Ein anderer Fall: Der Wissenschaftler Anil Jain fuhr etliche Monate lang häufig mit der Bahn zwischen München und Chemnitz. Die Zugfahrt führt durch die Grenzregion zu Tschechien, wo Beamte der Bundespolizei kontrollieren, ob Menschen illegal einreisen. So wurde Anil Jain als junger, südländisch aussehender Mann regelmäßig kontrolliert – obwohl er deutsch ist, keine Grenzen verletzte, weder mit Drogen dealte noch andere Straftaten beging. Anil Jain beschwerte sich 2010 schriftlich im Bundespolizeipräsidium über die vielen Kontrollen. Im Antwortschreiben heißt es:

    Ich bedauere ausdrücklich, dass Sie die Kontrollen als unangenehm empfunden haben, versichere Ihnen gleichwohl, dass die Beamten der Bundespolizei grundsätzlich ihre Maßnahmen im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger treffen. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass die bisherige Kontrollpraxis auch zukünftig aufrechterhalten wird.

    Aufsehen erregte im vergangenen Jahr auch der Fall eines südländisch aussehenden Architekturstudenten, der bei seinen Bahnfahrten immer wieder von der Bundespolizei kontrolliert wird. Im April 2011 läuft Emmanuel G. mit einem Becher Tee in der Hand durch den Zug, als zwei Bundespolizisten ihn anhalten. Er soll angeben, wohin er fährt, soll dem Schaffner seinen Fahrschein vorweisen. Dann wollen die Polizeibeamten seinen Ausweis sehen. Emmanuel G. weigert sich und erwidert, er fühle sich an Methoden der NS-Zeit erinnert. Daraufhin muss er mit der Polizei aussteigen, er wird abgetastet, aber die Beamten finden den Führerschein, den er in der Hosentasche trägt, nicht. Sie bringen den Studenten zur Dienststelle, nehmen seine Personalien auf und zeigen ihn wegen Beamtenbeleidigung an. Daraufhin wird er vom Amtsgericht Kassel verurteilt.

    Während der Verhandlung gibt einer der Bundespolizisten offen zu, Emmanuel G. wegen seiner Hautfarbe kontrolliert zu haben. Das nehmen der Student und sein Anwalt zum Anlass, das Kasseler Urteil anzufechten. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main spricht Emmanuel G. schließlich vom Vorwurf der Beamtenbeleidigung frei. Nun will der Student noch feststellen lassen, ob die Kontrolle seiner Person durch die Polizei überhaupt rechtmäßig war. Ja, das war sie, lautet das Urteil nach der Verhandlung im Februar 2012. In der Mitteilung des Gerichts dazu heißt es:

    Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen.

    Der Fall Emmanuel G. macht Furore: Verschiedene Bürgerrechtsinitiativen und -institutionen werden auf das Urteil aufmerksam. Eine Petition an den Bundestag unter dem Titel "Stoppt Racial Profiling" wird in Umlauf gebracht. Emmanuel G. legt Berufung ein. Bei der Verhandlung, die vor dem Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgericht geführt wird, sitzen Vertreter vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung, der "Initiative Schwarze Menschen in Deutschland", von Amnesty Deutschland und vielen anderen Bürgerrechtsorganisationen im Publikum. Dem Senat liegt zudem eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte vor. Darin heißt es: Das Verwaltungsgericht habe in der ersten Instanz die zentrale Problematik des Falles nicht erkannt.

    Es hat an verbindlichen internationalen menschenrechtlichen Maßstäben vorbeigeprüft.

    Menschen dürfen weder wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihrer Religion benachteiligt werden: So steht es auch im Grundgesetz. Zudem stellt der Schengener Grenzkodex für die Mitgliedstaaten der EU klar, dass bei der Durchführung von Grenzkontrollen rassistische Diskriminierungen verboten sind.

    Das Oberverwaltungsgericht entscheidet schließlich, dass das erstinstanzliche Urteil rechtswidrig war. Die vorsitzende Richterin schlägt vor, dass die Bundespolizei sich beim Kläger entschuldigt, was auch geschieht. Emmanuel G. fühlt sich in seiner Haltung bestätigt:

    "Hier ist das Bestmögliche passiert. Und zwar habe ich eine Entschuldigung bekommen. Die wurde zwar angeordnet, aber es war der richtige Schritt."

    Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, ist anderer Meinung: Der deutschen Presseagentur sagt er:

    "Die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus."

    Rafael Behr von der Hochschule der Polizei in Hamburg hält diese Bemerkung für problematisch.

    "Wenn Funktionäre so etwas in die Polizei hineintransportieren, signalisieren sie den Polizisten nämlich auch: Wir sind uns keiner Schuld bewusst, und wir müssen darüber überhaupt nicht nachdenken. Und ich finde, es ist hohe Zeit, über Selektionskriterien von Polizisten nachzudenken. Also Ethnie ist nie insgesamt kriminell oder abweichend. Wenn ich, wie es in Wien vorgekommen ist, ein ganzes Stadtviertel durchsuche, weil mehrere moldawische Männer im Verdacht standen, eine Diebesbande zu sein, und ich kontrolliere alle Moldawier, dann setze ich eine ganze Ethnie, eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Verdacht. Und Ethnie kann nie dazu taugen, einen Verdacht zu begründen. Wenn nicht noch andere Dinge hinzukommen."

    Dieter Romann, seit dem Sommer 2012 Chef der Bundespolizei, besteht jedoch darauf, dass ein personenbezogener, konkreter Verdacht bei den Kontrollen nicht vorliegen muss. Romann spricht dabei nicht von Racial oder Ethnic Profiling, sondern von "lagebildabhängigen Kontrollen":

    "Weil Ethnie, Geschlecht, Religion keine zulässigen Kontrollkriterien sind und auch von der Bundespolizei nicht praktiziert werden. Wenn unsere Beamten in den Zug steigen, werden sowohl deutsche Staatsangehörige über Modalitäten der unerlaubten Einreise befragt wie auch ausländische Bürger. Die Befragungen beziehen sich dann darauf, ob bestimmte Umstände vorliegen, ob Beobachtungen von Reisenden vorgenommen worden sind, ob Pässe ausgetauscht worden sind, ob Pässe vernichtet worden sind, ob sonstige Auffälligkeiten wahrgenommen worden sind. Leider verdingen sich auch deutsche Staatsangehörige als Schleuser, insofern richtet sich unsere Maßnahme gegenüber Jedermann und Jederfrau."

    Den Einwurf, Dunkelhäutige fühlten sich durch häufige Kontrollen geradezu "herausgepickt", kontert der Chef der Bundespolizei mit diesem Hinweis:

    "Die Bundespolizei hat in ihren eigenen Reihen etwa 800 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund."

    Unter den 41.000 Mitarbeitern bei der Bundespolizei sind also knapp zwei Prozent Bedienstete mit Migrationshintergrund, und von denen wiederum arbeitet nur ein Teil im Polizeivollzugsdienst. Für den Wissenschaftler Rafael Behr führt der Verweis auf Beamte mit Migrationshintergrund ohnehin nicht weiter:

    "Es ist völlig abwegig anzunehmen, der Migrant an sich sei der bessere Kulturscout. Woher soll er das können' Diejenigen, die sich mit 17, 18, 19 entscheiden, zur Polizei zu gehen, die haben in der Regel Sozialisationsbedingungen wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Jetzt anzunehmen, dass sich dadurch das Verhältnis zur migrantischen Population verbessert, ist empirisch völlig ungesichert und abwegig. Warum soll der Migrant in einer Herrschaftsposition, wie er als Polizist nun mal ist, nicht auch handeln wie Herrschaft?"

    Der Verdacht, dass rassistische Vorurteile in den Reihen der Polizei virulent sind, wird aus seiner Sicht durch die Einstellung von mehr Migranten in der Polizei kaum entkräftet.

    Auch die Polizeigesetze in verschiedenen Bundesländern, etwa in Hessen und Niedersachsen, erlauben sogenannte "verdachtsunabhängige Kontrollen". Ähnlich wie bei der Bundespolizei, müssen auch dort keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Rafael Behr hält einen Bewusstseinswandel für dringend geboten:

    "Ich finde, es ist hohe Zeit, über Selektionskriterien von Polizisten nachzudenken, insbesondere von Schutzpolizisten und Schutzpolizistinnen, die ja quasi wenig Hintergrundwissen oft haben über eine Tat, einen Tatverlauf et cetera, die mit wenig Wissen in prekäre Situationen gehen. Gerade die sollten ein Eigeninteresse daran haben, sehr genau hinzuschauen und sehr genau nachzudenken, wen sie wann warum kontrollieren."

    In einigen Bundesländern hat der Umdenkungsprozess bereits eingesetzt. Die Bremer Polizei etwa steht im Ruf, dem Problem rassistischer Vorurteile in der täglichen Polizeiarbeit gegenüber besonders aufgeschlossen zu sein. Spezielle Veranstaltungen sollen die Beamten sensibilisieren, in gezielten Fortbildungen sollen Ressentiments gegenüber Fremden abgebaut werden. Gemeinsam mit einem Kollegen leitet Thomas Müller ein solches Seminar für Polizeibeamte, das zwar den abgegriffenen Titel "Interkulturelle Kompetenz" trägt, aber ganz neue Inhalte vermittelt:

    "Eigentlich geht es in diesem Seminar am ersten Tag um einen selbst. Das heißt, es geht um die Frage: Wie bin ich und wie schaue ich geprägt durch meinen Beruf auf die Gesellschaft, und wie beschränkt das meine Wahrnehmung?"

    Das Stichwort lautet Vorurteil:

    "Wir machen den Teilnehmern deutlich, was Vorurteile sind, und wir machen den Teilnehmern auch deutlich, dass kein Mensch ohne Vorurteile überlebensfähig ist, dass es aber wichtig ist zu wissen, dass man Vorurteile hat und dass man auch handeln kann, wenn man seine Vorurteile hinterfragt."

    Beim Thema "ethnisches Profiling" stellt sich zusätzlich die Frage: Wer ist eigentlich Südländer? Seminarleiter Bernd Nerhoff erläutert die Problematik:

    "Wo fangen wir denn da an? Fangen wir da südlich des Mains an, nicht? Also es gibt für uns ungefähr 400 Millionen Südländer. Das ist genauso, als wenn Sie sagen: zwischen 20 und 30 Jahre und ne Jeanshose. So diese Beschreibung. Da kann man nichts mit anfangen."

    Neben Vorträgen zum Thema werden im Seminar Übungen mit simulierten Vorfällen durchgespielt, und es wird viel diskutiert. Viele Polizeibeamte und – beamtinnen erwarteten klare Verhaltensrezepte, erklärt der Seminarleiter:

    "Unser dienstliches Geschehen dreht sich um Richtlinien, Handlungsanleitung, Dienstanweisungen - es ist sehr vieles geregelt. Und so ist auch das Bedürfnis vielleicht nach einer Checkliste sehr groß. Aber das kann man eben im Umgang mit Menschen nicht machen."

    Die Seminarleiter teilen zwar keine Checklisten aus. Aber um Täter gezielter fassen zu können, pochen sie auf Präzision beim Profiling. Nur so, dessen ist sich Thomas Müller sicher, ist es möglich, den ethnischen Vorurteilen zu entgehen:

    "Das Problem, das wir natürlich haben, ist, dass die Bevölkerung, die uns Personenbeschreibungen liefert, eben keine guten Personenbeschreibungen liefert. Das waren zwei Türken. Oder: Das waren zwei Russen. Oder: Die sahen irgendwie arabisch aus. Und mit diesen Personenbeschreibungen müssen meine Kolleginnen und Kollegen auf der Straße leben. Und das ist echt schwierig."