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E-Scooter und E-Skateboards
Gefährlicher als gedacht

Skateboards, Roller, Einrad - was früher mit reiner Muskelkraft bewegt wurde, läuft heute dank Elektromotoren von ganz allein und heißt Hoverboard, E-Scooter und One-Wheel. Immer mehr solcher Spaß-Mobile strömen in den Handel. Was die wenigsten Käufer wissen: Sie gelten als Fahrzeuge und benötigen eine Zulassung.

Von Anja Nehls | 13.12.2016
    Ein Skater mit Zuschauerin
    Inzwischen gibt es nämlich auch elektrisch betriebene Skateboards, ein Elektroeinrad oder One-Wheel mit kleiner Trittfläche links und rechts des Rades. (picture alliance / dpa / ASA / deelight)
    Der alte Tretroller hat ausgedient, es lebe der E- Scooter – ihren E-Scooter, einen Roller mit breiter Trittfläche und Elektromotorantrieb, hat Daniela Kemper vor zwei Jahren mal bei einem Preisausschreiben gewonnen. Seitdem nimmt sie ihn immer mit, wenn sie mit ihrem Sohn am Wochenende zu Sportwettkämpfen fährt:
    "Weil gerade so für kurze Strecken zwischen Turnierplatz und Hotel sind die Dinger einfach unschlagbar, das ist grandios, die sind auch wahnsinnig schnell aufgeladen, dass man dann auch gleich wieder fahren kann. Was wir am Anfang nicht so wussten, dass die eigentlich gar keine Straßenzulassung haben, aber, ja, Glück gehabt, ist ja jetzt nichts weiter passiert."
    Fahrzeuge mit Motor benötigen immer eine Zulassung
    In der Tat. Fahrzeuge mit Motor, egal ob Elektromotor oder Verbrennungsmotor benötigen immer eine Zulassung, um am Straßenverkehr teilzunehmen, sagt Rainer Paetsch von der Berliner Polizei:
    "Das heißt die Zulassungsstelle muss ihnen ein Kennzeichen geben und sie müssen eine Betriebserlaubnis vorlegen, sie müssen eine Haftpflichtversicherung vorlegen und das Fahrzeug muss natürlich entsprechend ausgerüstet sein.
    Denken Sie mal daran, wie all die Fahrzeuge im Straßenverkehr ausgerüstet sind. Die haben Sitze, die haben Spiegel, die haben Beleuchtung, die haben Bremsen."
    In den USA gab es Rückrufe wegen Gefährlichkeit
    Und das meiste davon hat der E-Scooter nicht - und all die anderen neuen elektrisch betrieben Spaßmobile, auch nicht. Inzwischen gibt es nämlich auch elektrisch betriebene Skateboards, ein Elektroeinrad oder One-Wheel mit kleiner Trittfläche links und rechts des Rades, oder – der neueste Trend : Hoverboards, auch Mini Segway oder Self Balance Boards genannt. Diese Hoverboards sind eine Mischung aus Segway ohne Lenksäule und motorgetriebenem Waveboard. Der Nutzer lenkt das Gefährt per Gewichtsverlagerung in die gewünschte Richtung.
    Bei Karstadt Sports kostet das Hover Board Sogo 599 Euro, wird angepriesen als Megatrend aus den USA und als ein umweltfreundliches, elektrisches Fortbewegungsmittel.
    - Speziell eingebaute Sensoren geben dem Fahrer optimalen halt während der Fahrt. Egal ob in der Stadt oder auf dem Uni Campus, das Hoverboard schafft eine neue Art der Fortbewegung -
    So heißt es bei Karstadt Sports im Internet. Und das lässt der Polizei die Haare zu Berge stehen. Denn abgesehenen davon, dass es in den USA bereits die ersten Rückrufe wegen Gefährlichkeit gab, dürfen sie auch in Deutschland weder auf der Straße, noch auf dem Uni Campus legal unterwegs sein, sagt Rainer Paetsch:
    "Da können Sie bei sich im Garten fahren, Sie können bei sich in der Wohnung fahren, im Keller von mir aus. Aber die Möglichkeiten im ganz privaten Bereich, nicht im öffentlichen Straßenverkehr tatsächlich Flächen zu finden, die geeignet sind, sind doch recht begrenzt und minimal, wenn Sie nicht ein herrschaftliches Anwesen haben, wo sie schöne asphaltierte Wege haben in einer Parklandschaft. Selbst Schulwege oder Gehwege oder Parklandschaften, auch Parkplätze vor Supermärkten, wie auch immer, ist alles öffentliches Straßenland"
    Fahren auf dem Gehweg: Verkehrsordnungswidrigkeit
    Die Hersteller dieser Elektrogeräte müssen darauf übrigens nicht mal ausdrücklich hinweisen:
    "Viele Hersteller haben ja, wenn auch versteckt manchmal einen solchen Hinweis drin, Achtung nicht im öffentlichen Straßenverkehr oder Achtung, informieren Sie sich über die Vorschriften Ihres Landes, ja, aber verpflichtet dazu sind sie nicht. Verkaufen darf ich ja so einiges aber ansonsten muss noch nicht mal ein Hinweis erfolgen, denn nutzen tue ich es ja auf eigene Gefahr, wenn ich es dann nutze."
    Wer also dennoch auf der Straße, dem Gehweg oder im Park unterwegs ist, kann bei der Polizei selten auf Gnade hoffen:
    "Egal wo Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, das ist ein Zulassungsverstoß. Das ist aber noch das kleinste Übel. Das ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit 70 Euro und einem Punkt. Haben Sie jetzt aber keinen Führerschein, weil Sie warum auch immer keinen brauche oder für das Fahrzeug nicht, dann haben Sie noch ein Fahrerlaubnisvergehen begangen. Ganz sicher haben Sie keine Versicherung, denn dafür gibt es keine Versicherung, keine Versicherungsgesellschaft wird Ihnen das versichern, dann haben sie eine Versicherungsverstoß, und das sind beides Straftaten und da sind dann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen mit der Sanktion verbunden."
    Segways stehen auf rechtlich sicheren Füßen
    Elektrorollstühle haben übrigens Versicherungskennzeichen und die entsprechende Ausrüstung. Segways sind mittels der Mobilitätshilfenverordnung auf rechtlich sichere Füße gestellt worden und Fahrrad-Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starken Motoren gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder. Sie dürfen überall unterwegs sein, wo Fahrräder auch unterwegs sein dürfen und es besteht dafür keine Versicherungspflicht und keine Führerscheinpflicht.