Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

Ehe für alle
Umstritten bis zuletzt

Schneller als erwartet wird wohl über die "Ehe für alle" im Bundestag abgestimmt. Doch der politische Weg bis hierhin war langwierig und konfliktreich. Und auch in Ländern, in denen die Ehe für alle bereits Gesetz ist, wird weiter intensiv debattiert.

Von Ursula Welter, Claudia Hennen und Gudula Geuther | 29.06.2017
    Ein miteinander verpartnertes lesbisches Paar sitzt am 24.06.2016 in Bremen mit seinem Sohn auf dem Sofa und liest in einem Buch.
    Ein lesbisches Paar mit Kind (dpa / picture alliance / Carmen Jaspersen)
    Feierabend-Kaffee bei Judith und Vera Steinbeck in Bergisch-Gladbach. Das lesbische Paar Anfang fünfzig ist seit Jahrzehnten zusammen, seit 2001 auch offiziell verpartnert. Seit gestern steht ein großer Strauß Rosen auf dem Esszimmertisch.
    "Ich habe gestern meiner Frau einen Heiratsantrag gemacht, mit roten und weißen Rosen. Und sie hat 'Ja' gesagt!"
    Vera (links) und Judith (rechts) Steinbeck, ein lesbisches Paar mit zwei Kindern, schaut in die Kamera. Judith hält einen Blumenstrauß in der Hand.
    Vera (links) und Judith (rechts) Steinbeck, ein lesbisches Paar mit zwei Kindern. (Deutschlandradio / CLaudia Hennen)
    Verpartnert oder verheiratet - das ist ein entscheidender Unterschied für die Steinbecks. Deshalb der Heiratsantrag. Erst die "Ehe für alle" würde den Frauen die lang ersehnte Rechtssicherheit bringen, sagt Judith Steinbeck, die Verpartnerung sei ein höchst fragiles Konstrukt. Mit der Abstimmung über die "Ehe für alle" an diesem Freitag würde der Bundestag eine gesetzliche Grundlage schaffen, die homosexuelle Paare heterosexuellen Paaren gleichstellt. Ergebnis einer jahrzehntelangen gesellschaftlichen und politischen Debatte.
    Vom Schwulenparagrafen hin zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
    Rückblick. Im Jahr 2000 erließ der deutsche Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz. Gerade einmal sechs Jahre war es da her, dass der Schwulenparagraf 175 aus dem Strafgesetzbuch getilgt worden war. Und erst zwölf Jahre zuvor hatte das Hamburger Oberlandesgericht entschieden, dass die Homosexualität des Sohnes einen Vater nicht berechtigt, ihm wegen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels den Pflichtteil des Erbes zu entziehen.
    Die 34 Jahre alte Ulrike Kittel (l), aus Wilhelmshaven küsst am 30.8.2001 ihre "Braut", Tracy Murrel (28) aus Südafrika, vor dem Frankfurter Römer. 
    Ulrike Kittel (l.) und Tracy Murrel gaben sich als erstes gleichgeschlechtliche Paar 2001 in Frankfurt das Ja-Wort. (dpa / Werner Baum)
    Die eingetragene Lebenspartnerschaft sollte keine Ehe sein. Aber sie sollte gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit geben, in vieler Hinsicht gleiche Rechte und Pflichten wie Eheleute zu erwerben. Einer der Väter, vielleicht der Vater, des Projekts war der Grüne Volker Beck. Auf sein Drängen hin beschloss der Bundestag mit rot-grüner Mehrheit sehr weitgehende Rechte der Paare - auch in Fällen, in denen der Bundesrat mitsprechen musste wie im Steuer- und Versorgungsrecht. Wohl wissend, dass es in der Länderkammer keine rot-grüne Mehrheit gab.
    "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU das ohne Schaden in der Mitte in der Gesellschaft blockieren kann. Sie muss sich letztendlich entscheiden: Steht sie mitten im Leben oder macht sie minderheitenfeindliche Politik am rechten Rand."
    Unionsregierte Bundesländer zogen vors Bundesverfassungsgericht
    Erwartungsgemäß scheiterte das Projekt zunächst, das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft wurde geteilt - und nur der erste, im Bundesrat zustimmungsfreie Teil trat in Kraft. Unionsregierte Bundesländer dagegen zogen vors Bundesverfassungsgericht. Neben Sachsen und Thüringen auch Bayern und sein Ministerpräsident Edmund Stoiber. Der um die Institution der Ehe fürchtete.
    "Aber wenn es um fundamentale Weichenstellungen geht, die gegen unsere innere Überzeugung stehen, dann müssen wir auch das Volk mobilisieren und zu Hilfe rufen. Und ich bin der festen Überzeugung, dass das Volk das so nicht will, meine sehr verehrten Damen und Herren!"
    Der Führer der Demokratischen Partei 66 (D66), Alexander Pechtold (L) und der Finanzexperte der D66, Wouter Koolmees (R) bei ihrer Ankunft für ein Treffen mit anderen niederländischen politischen Parteien in Den Haag am 3.04.2017. Sie halten sich an den Händen, aus Solidarität zu zwei Männern, die körperlich angegriffen und verletzt wurden, weil sie sich in Arnheim in der Öffentlichkeit bei den Händen hielten.
    Der Führer der Demokratischen Partei 66 (D66), Pechtold (L) und der Finanzexperte der Partei, Koolmees (R) kommen Hand in Hand zu einem politischen Treffen in Den Haag. (AFP / ANP / Lex van Lieshout )
    Die Verfassungsrichter - zumindest sechs der acht Richter - teilten die Sorgen um die Ehe in ihrem Urteil von 2002 nicht. Die eingetragene Lebenspartnerschaft sei keine Ehe mit anderem Etikett, sondern etwas anderes, zitierte die Berichterstatterin Christine Hohmann-Dennhardt aus dem Urteil. Die klassische Ehe werde auch nicht unattraktiver, argumentierten die Richter - mit bestechender, oder wie andere fanden, allzu einfacher Logik.
    "Da verschiedengeschlechtlichen Paaren die eingetragene Lebenspartnerschaft verschlossen bleibt, können sie durch dieses Institut nicht vom Eheschluss abgehalten werden."
    Die Richter wischten in dieser Entscheidung auch das wichtigste Argument der Gegner vom Tisch: Einige Verfassungsjuristen hatten die Ansicht vertreten, der grundgesetzlich verbürgte Schutz der Ehe verlange es, mit ihr mehr Privilegien zu verbinden als mit anderen Lebensformen. Ein solches so genanntes Abstandsgebot gebe es nicht, befanden dagegen die Richter.
    Unzählige Einzelbestimmungen
    Das Lebenspartnerschaftsgesetz blieb also in Kraft, das in unzähligen Einzelbestimmungen - vom Unterhaltsrecht bis zum Mietrecht - die Lebenspartner den Eheleuten gleichstellte. Ganz praktisch gibt die Eintragung einem Partner das Recht, den anderen im Krankenhaus zu besuchen.
    Das Gesetz ging aber eben nur haargenau so weit, wie es ohne Zustimmung des Bundesrates möglich war. Gesetzlich nicht festgelegt werden konnte etwa, wie die Eintragung praktisch erfolgt. Unionsgeführte Länder vermieden das Standesamt, wählten Behörden oder Notariate als zuständige Stellen. In Karlsruhe etwa war es das Amt für Bürgerservice und Sicherheit, in dem der Bund fürs Leben geschlossen wurde, das Amt, in dem auch Führerscheine, Aufenthaltsgenehmigungen und Fundsachen ausgegeben oder Bußgelder kassiert wurden. Solche Formalia schlugen sich vor Ort nieder. Noch etwas ungeübt bemühte sich etwa der zuständige Beamte Herbert Brunn im ersten Jahr der Lebenspartnerschaft in diesem Spagat den rechten Ton zu finden.
    "Ich wünsche Ihnen, dass Sie ihre Partnerschaft, Ihre eingetragene Partnerschaft, in Ihrer beider Sinn ausfüllen und so gestalten, wie es in Paragraf 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes steht: Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung, sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung."
    Einige Betroffene sahen solche formalen Fragen als Schikane an. Anderen waren die Inhalte wichtiger. Und viele störten sich an den Unterschieden, die es zur Ehe gab. Den Pflichten - zum Beispiel zum gegenseitigen Unterhalt - stünden nicht die entsprechenden Rechte gegenüber, fanden sie.
    Weichenstellende Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht
    So sah es auch der Bundestag - inzwischen alle Fraktionen außer der Union. Auch die FDP, die zuvor noch gegen die Lebenspartnerschaft gestimmt hatte, setzte sich für mehr Rechte ein. Im zweiten Kabinett Schröder war es die rot-grüne Mehrheit, die Erweiterungen beschloss - allerdings wiederum nur solche, die ohne Zustimmung des Bundesrates möglich waren.
    Unter anderem wurde mit der Aufhebung der Partnerschaft so etwas wie ein Scheidungsrecht geschaffen. Und: Ein Stiefelternteil kann seitdem das leibliche Kind des Partners adoptieren. Schon diese Weiterungen kritisierte die Union, vor allem die CSU. Politisch schien damit an sich Schluss zu sein.
    Die Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sitzen am Richtertisch.
    Am Bundesverfassungsgericht erklärten die Richter 2009 die Schlechterstellung von Lebenspartnern gegenüber Eheleuten bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst für verfassungswidrig. (dpa / picture alliance / Marijan Murat)
    Dass die Entwicklung dennoch voranschritt, lag am Bundesverfassungsgericht. In einer wenig beachteten Entscheidung erklärten die Richter 2009 die Schlechterstellung von Lebenspartnern gegenüber Eheleuten bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst für verfassungswidrig. Tatsächlich war dieser scheinbar nebensächliche Beschluss weichenstellend. Denn hier machten sich die Richter das Argument der Kritiker zu eigen: "Wenn, dann richtig". Wenn der Gesetzgeber also eine Institution für homosexuelle Paare schafft, dann darf er diese nur da anders behandeln als Eheleute, wo es einen sachlichen Grund dafür gibt.

    Dennoch bedurfte es weiterer Urteile aus Karlsruhe, die nun breitere Aufmerksamkeit fanden. Im Februar 2013 öffneten die Richter die so genannte Sukzessivadoption für homosexuelle Paare. Dabei geht es anders als bei der Stiefkindadoption nicht um das leibliche Kind eines Partners, sondern um ein adoptiertes. Es geht auch hier um Kinder, die ohnehin in der Familiengemeinschaft mit homosexuellen Eltern leben. Sie sollten auch rechtlich gleichgestellt werden können, so der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung.
    "Eine Rechtfertigung der unterschiedlichen Regelung dieser Adoptionsfälle ergibt sich nicht aus der Gleichgeschlechtlichkeit der Lebenspartner. Denn sie können ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen."
    Faktisch ermöglicht es die Sukzessivadoption also gleichgeschlechtlichen Paaren, über Umwege gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Im Juni 2013 verlangten die Richter auch die Gleichbehandlung im Einkommensteuerrecht. Eingetragene Lebenspartner können seitdem vom Ehegattensplitting profitieren.
    "Un mariage pour tous"
    Tatsächlich ist die eingetragene Lebenspartnerschaft heute im Wesentlichen der Ehe gleichgestellt. Mit der Ausnahme, dass es eben keine Ehe ist. Und mit Grenzen für die Adoption fremder Kinder.
    Viele europäische Länder sind in Sachen Gleichbehandlung sehr viel weiter. Doch auch dort werden erbitterte Diskussionen geführt. Beispiel Frankreich. "Un mariage pour tous", eine Ehe für alle - das hatte der Sozialist Francois Hollande 2012 im Wahlkampf versprochen. Und das entsprechende Gesetz wurde bereits ein Jahr später vom Parlament verabschiedet: am 23. April 2013. Dazwischen und danach jedoch gab es Massendemonstrationen und schäumende Debatten.
    "Die Nationalversammlung hat das Gesetz für die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare verabschiedet", freute sich Parlamentspräsident Bartolone im April 2013 - und musste schon wenige Minuten später Demonstranten des Saales verweisen: Die "Feinde der Demokratie" hätten im Parlament nichts verloren, rief der Sozialist.
    "Die Feinde der Demokratie" - das waren 17 Jährige und 70 Jährige, das waren Frauen, Männer, Alte und Junge. Das waren Christen, Muslime, Juden, Konservative und auch Sozialisten. Der Riss ging quer durch die französische Gesellschaft.
    "Man sieht nur noch Schwule im Fernsehen, das ist wie eine Krankheit, die sich ausbreitet", wetterte dieser Demonstrant 2013, Franzose mit maghrebinischen Wurzeln. Dabei hatte die muslimische Gemeinschaft in Frankreich zunächst nahezu geschlossen für Francois Hollande, also die Sozialisten, gestimmt.
    Protest von muslimischen und konservativ-katholischen Wählern
    "Zwischen 85 und 95 Prozent der muslimischen Wähler gaben ihm ihre Stimme", erläuterte der Gesellschafts-Forscher Gilles Keppel im November vergangenen Jahres in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
    "Das ist enorm. Leider kam der Bruch danach sehr schnell: Das Gesetz zur Homo-Ehe führte dazu, dass die Imame dazu aufriefen, die Sozialisten, diese - Zitat - 'Verführer auf Erden' zu sanktionieren - also gar nicht oder rechts zu wählen. Das hatte zur Folge, dass Vororte wie Bobigny, die seit jeher kommunistisch waren, heute rechts stehen."
    Die Ehe für alle schreckte also die muslimischen Wähler genauso ab, wie das konservativ-katholische Lager, das bei den Großdemonstrationen das klassische Familienbild verteidigte. Eine Mehrheit der Befragten hatte sich in Umfragen zwar stets für die gleichgeschlechtliche Ehe ausgesprochen. Was die regierenden Sozialisten mit ihrem Gesetz jedoch unterschätzt hatten, war, dass das Recht auf Adoption, das mit der Ehe für alle verbunden wurde, nicht mehrheitsfähig war. In diesen Punkt kehrte bis zuletzt keine Ruhe ein.
    Demonstranten in Paris halten pinke und blaue Banner und Transparente in die Luft.
    Unter "Manif pour tous" (französisch für "Die Demo für alle") demonstrierten 2014 Menschen in Paris gegen die "Ehe für alle". (dpa / francois Lafite / Wostok Press / Maxppp)
    Zehntausende zogen weiter zu Protestmärschen in den großen Städten. Die konservative Partei, die damals noch UMP hieß, rief den französischen Verfassungsrat an, scheiterte aber mit ihrem Anliegen: Auch das Adoptionsrecht sei verfassungskonform, urteilten die Weisen im April 2013. Dennoch gingen die Demonstrationen weiter.
    "Manif pour tous"
    "Das ersetzt Vater und Mutter nicht. Davon bin ich fest überzeugt", sagte diese Frau in Paris, bei einer der "Manif pour tous", der "Demonstration für alle", wie die Gegner der "Ehe für alle" ihre Bewegung getauft hatten. Auch als die Schlacht im Parlament mit mehr als 5000 Änderungsanträgen der Opposition geschlagen war, gingen die Proteste weiter. Und vor allem für die adoptionswilligen Paare in Frankreich begannen die Schwierigkeiten erst noch.
    "Nach der Freude die Komplikationen", titelte der Sender France Info 2015 in einer Reportage. Die Interessensverbände zogen eine magere Zwischenbilanz. Zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten dauerten die Adoptionsverfahren, die Umsetzung des Rechts sei kompliziert und langwierig, beklagten sie. Ein Kind innerhalb einer Partnerschaft anzuerkennen, sei kaum weniger kompliziert als ein Kind im Ausland zu adoptieren. Die Polizei schaue selbst in den Kühlschrank adoptionswilliger Eltern, formulierte Alexandre Urwicz vom Verband gleichgeschlechtlicher Eltern, ADFH.
    Doch nicht nur die gelebte Praxis, die schleppende Umsetzung des Adoptionsrechts sorgt dafür, dass das Thema "Ehe für alle" in Frankreich nicht zur Ruhe kommt.
    Neue Hoffnungen für das Recht auf künstliche Befruchtung
    Der abgewählte Staatspräsident Francois Hollande hatte ursprünglich auch das Recht auf künstliche Befruchtung versprochen. Ein entsprechendes Familiengesetz zog er nach Protesten und internem Streit innerhalb seiner Partei 2014 jedoch zurück und spielte den Ball zum nationalen Ethikrat. Am vergangenen Wochenende wurde er wieder ins Feld gebracht.
    Bei der Schwulenparade in Paris forderten Schwule- und Lesbenverbände das Recht auf künstliche Befruchtung für homosexuelle Paare. Der neue Präsident habe es versprochen.
    "Ich bin für das Recht auf künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen und für lesbische Paare", sagte Emmanuel Macron im Wahlkampf.
    Er wolle aber das Votum des Ethikrates abwarten. Der legte nun in dieser Woche seine Empfehlung vor und spricht sich für das Recht auf künstliche Befruchtung aus - für lesbische Paare und alleinstehende Frauen. Leihmutterschaft und das Einfrieren von Eizellen hingegen befürwortet das Gremium nicht.
    Emmanuel Macron ist sich bewusst, wie heiß das Eisen ist, das sein Team nun anpacken muss. In seinem parteiübergreifenden Kabinett sitzen keineswegs nur Freunde der "Ehe für alle". Auch deshalb betonte Macron im Wahlkampf immer wieder, kein Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe dürfe diskriminiert oder verletzt werden.
    Im Alltag der Statistikbehörde ist die "Ehe für alle" längst etabliert - mehr als 32.000 gleichgeschlechtliche Paare haben sich in Frankreich seit Inkrafttreten des Gesetzes 2013 das Ja-Wort gegeben - das Durchschnittsalter der Ehepartner liegt bei 44, die meisten Eheschließungen vollziehen Frauen.
    Sukzessivadoption als Vorstufe für das volle Adoptionsrecht
    Auch in Deutschland hinkte das Recht lange Zeit der Wirklichkeit hinterher. Bevor etwa der Gesetzgeber 2004 mit der Stiefkindadoption einem Partner erlaubte, das leibliche Kind des anderen zu adoptieren, hatten diese familiären Gemeinschaften schon lange bestanden - hatten allerdings viele praktische Hürden zu überwinden.
    So durfte der faktische Stiefelternteil dringende medizinische Entscheidungen für das Kind auch dann nicht treffen, wenn der leibliche Elternteil nicht erreichbar war. Ähnlich war es später im Fall der adoptierten Kinder, bis das Bundesverfassungsgericht die so genannte Sukzessivadoption erlaubte. Der Sprecher der damaligen konservativ-liberalen Bundesregierung Steffen Seibert reagierte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit großer Distanz.
    "Wir werden das also jetzt erst einmal prüfen und dann entscheiden, welche gesetzgeberischen und praktischen Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, um die Maßgaben des Gerichts zu erfüllen, welche Spielräume bestehen, welche Maßnahmen dann in die Wege geleitet werden. Der Maßstab der Bundesregierung wird dabei immer das Kindeswohl sein."
    Ein Grund für die Zurückhaltung: Mit der Möglichkeit zur Sukzessivadoption stand stärker als zuvor auch das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare im Raum. Denn tatsächlich haben Paare seitdem die Möglichkeit, über Umwege fremde Kinder gemeinsam zu adoptieren. Insbesondere wenn ein Paar längere Zeit mit einem Pflegekind lebt, kann es nun erst der eine, dann der andere Partner als seines annehmen.
    Eine absurde Situation
    So haben es auch Judith und Vera Steinbach gemacht. Tochter Kim hat Judith Steinbeck vor siebzehn Jahren in Vietnam adoptiert. Das ging nur im Alleingang. Obwohl sie damals schon lange mit Vera zusammenlebte. Nach ihrer Verpartnerung hätten die beiden gerne noch ein weiteres Kind aus Vietnam adoptiert. Doch eine solche Auslandsadoption hätte wieder nur eine Person durchführen können. Eine absurde Situation.
    "Das wäre im Ausland tatsächlich nur gegangen, wenn wir uns vorher hier hätten scheiden lassen. Dann hätte vielleicht einer von uns beiden die Chance gehabt, im Ausland noch ein Kind zu adoptieren."
    Die Steinbecks entschieden sich schließlich für eine Samenspende. Sohn Nils ist heute zehn Jahre alt. Erst vor drei Jahren erhielt das Paar volles Sorgerecht für beide Kinder. All die Jahre davor war die Regenbogenfamilie nicht ausreichend abgesichert:
    "Weil völlig ungewiss gewesen wäre, wenn ich unter die Straßenbahn gekommen wäre oder meine Frau unter den Bus, was mit dem jeweiligen Kind passiert und es hätte keine Rechtssicherheit gegeben, dass das Kind dann in der Familie hätte verbleiben können und bei seinem anderen Elternteil."
    Bis hierhin und nicht weiter?
    Verschlossen ist homosexuellen Paaren bisher nach wie vor die Adoption von Kleinkindern. Bis dahin und nicht weiter, so die Position der CDU/CSU.
    Nach der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2013 machte die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt klar: "Ich habe persönlich Verständnis für diese Entscheidung. Das ist allerdings keine Öffnung in Richtung auf generelles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften."
    Andere, wie die Grüne Renate Künast, werteten die Entscheidung damals als Startschuss.
    "Kein Zögern und Zaudern, sondern ein umfassendes, wirklich umfassendes Adoptionsrecht für homosexuelle Beziehungen kann jetzt verabschiedet werden."

    Für Judith und Vera Steinbeck, Eheleute in spe, könnte sich mit der Entscheidung für eine "Ehe für alle" ein langer Traum erfüllen. Seit Beginn der achtziger Jahre sind sie in der Schwulenbewegung aktiv, haben unablässig für die Gleichstellung gekämpft. Dass sie einmal die Öffnung der Ehe erleben würden, damit hatten sie nicht gerechnet.
    "Wir dachten, das braucht drei Generationen, bis wir ankommen. Und für die folgenden Generationen bedeutet das: sie sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen."