Freitag, 29. März 2024

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Peter Gauweiler zum EZB-Urteil
"Bundestag wird sich mit Anleiheprogrammen auseinandersetzen müssen"

Der ehemalige Vize-Vorsitzende der CSU und Beschwerdeführer im EZB-Verfahren ist zufrieden mit dem Urteil der deutschen Verfassungsrichter. Seine Interpretation des Urteils: In Zukunft müsse der Bundestag solche Anleiheprogramme absegnen oder ablehnen, so Gauweilers im Dlf.

Peter Gauweiler im Gespräch mit Peter Sawicki | 05.05.2020
Peter Gauweiler
Peter Gauweiler bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juli 2019 (Uli Deck/dpa)
Am Dienstag (05.05.2020) hat das Bundesverfassungsgericht das Anleihekaufprogramm der EZB namens PSPP teilweise für verfassungswidrig erklärt. In diesem Programm kaufte die EZB Staatsanleihen und steckte allein bis Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte. Sinn des Programms ist es, die Preisstabilität in der EU zu sichern. Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht ausreichend geprüft und nicht transparent genug dargestellt worden seien. Die EZB hat jetzt drei Monate Zeit, dies Darstellung nachzuholen.
Totale des Gebäudes der Europäischen Zentralbank von unten, im Vordergrund ein Schild, worauf "European Central Bank / Eurosystem" zu lesen steht
EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - ein Überblick
Das Bundesverfassungsgericht hat das Anleihekaufprogramm der EZB namens PSPP für teilweise verfassungswidrig befunden. Das aktuelle Corona-Programm der Notenbank bleibt davon aber unberührt. Ein Überblick über den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB.
Die Gerichtsverhandlung zum EZB-Anleiheprogramm fand bereits im Juli 2019 statt. Jetzt folgte das Urteil. Die Haupt-Beschwerdeführer der Klage sind AfD-Gründer Bernd Lucke und der ehemalige CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler. Warum er das Urteil als Erfolg wertet, erläutert er im Dlf-Interview.
Peter Sawicki: Kurz vor der Sendung haben wir mit Peter Gauweiler gesprochen und die erste Frage lautete, ob er in Feierlaune ist.
Peter Gauweiler: Eigentlich schon. Es war eine lange Auseinandersetzung, bei der es darum ging zu überzeugen, dass wir die parlamentarische Demokratie aushebeln, wenn öffentliche Gelder in Milliardenhöhe nicht von Parlamenten verantwortet werden, sondern von anonymisierten Gremien einer supranationalen Zentralbank. Und dieser Argumentation hat sich das Bundesverfassungsgericht jetzt sehr, sehr eindeutig angeschlossen.
"Das Wahlrecht darf nicht entleert werden"
Sawicki: Sind Sie sicher, dass es so eindeutig ist? Denn die Anleihekäufe sind ja nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Es geht ja jetzt vielmehr darum, dass die EZB erst mal transparenter arbeiten soll.
Gauweiler: Ob ein Anleihekauf sinnvoll ist oder sinnlos, das werden wir vielleicht in zehn, in 20 Jahren, in drei Generationen beantworten. Was wir eigentlich alle ziemlich schnell feststellen können ist, dass in Europa das demokratische Prinzip gelten soll. Das ist das Europäische an Europa. Und das ist eigentlich, wenn Sie so wollen, auch der moralische Violinschlüssel der Europäischen Union: eine Wertegemeinschaft. Zu dieser Wertegemeinschaft gehört, dass die Bevölkerung Rechte nicht von irgendeiner Obrigkeit gewährt bekommt, sondern dass die eigenen Rechte mit uns geboren sind und von Gerichten gewahrt werden.
Symbolgrafik: Ein Geschäftsmann steht auf einem Prozentzeichen und misst mit einem Maßstab dessen Größe. 
Schäffler (FDP): "Ein guter Tag für den Währungsraum"
Das Vorgehen der EZB sei bislang nicht transparent genug gewesen, sagte Finanzpolitiker Frank Schäffler (FDP) im Dlf. Dem habe Karlsruhe nun einen Riegel vorgeschoben.
Eines der wichtigsten Rechte ist in der Demokratie das Wahlrecht und dieses Wahlrecht darf nicht entleert werden. Das heißt: Diejenigen, die für das Geld verantwortlich sind, um das wichtigste Recht des Haushaltsrechts zu erwähnen, die muss man wählen und wieder abwählen können, und das ist ausgehebelt durch das Prinzip, das seit Mario Draghi in der Europäischen Zentralbank sich durchgesetzt hat.
"Der größte Gesellschafter der EZB ist die deutsche Bundesbank"
Sawicki: Dann sagen Sie doch mal konkret, Herr Gauweiler, wenn Sie sagen, das Wahlrecht ist entleert worden – das ist jetzt Ihr Zitat -, nennen Sie mal ein konkretes Beispiel, ein plastisches. Inwieweit ist das aus Ihrer Sicht der Fall gewesen?
Gauweiler: Die Europäische Zentralbank hat sogenannte Anleihekäufe gemacht, PSPP, in einer Höhe, die sogar die Milliardengrenze überschritten hat: in Billionen. Dafür haftet die Europäische Zentralbank, die diese Anleihen in ihre Bilanzen aufnehmen wird. Der größte Gesellschafter der Europäischen Zentralbank ist die deutsche Bundesbank. In einer Ausfallsituation, in einer Extremsituation haften dafür die Gesellschafter. Für die Schulden der deutschen Bundesbank haftet wiederum der deutsche Steuerzahler.
Der CSU-Politiker Hans Michelbach
Finanzpolitiker: EU ist zur Schulden- und Haftungsunion geworden
Laut EU-Verträgen sei eine monetäre Staatsfinanzierung verboten, sagte CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach im Dlf. Genau das aber habe die EZB mit ihrem Anleihekaufprogramm gemacht.
Das kann sinnvoll sein, eine solche Schuld und Bürgschaft zu übernehmen, weil Europa auch eine Solidargemeinschaft sein muss, aber das ist eine politisch richtungsbestimmende Entscheidung und die muss von den Gremien getroffen werden, die gewählt und wieder abgewählt werden können. Das ist in der Demokratie das Parlament. Deswegen geht hier alle Gewalt vom Volk aus und von seinen gewählten Repräsentanten, und das ist jetzt nicht Peter Gauweiler, sondern das ist deutsches Grundgesetz.
"Sie verhalten sich wie Aristokraten"
Sawicki: Aber gleichzeitig gilt ja bei Zentralbanken, dass sie unabhängig agieren sollen. Würde das nicht deren Unabhängigkeit untergraben, so wie Sie jetzt argumentieren?
Gauweiler: Unabhängig heißt, dass sie speziell für geldpolitische Maßnahmen unabhängig sind. Das hat die deutsche Bundesbank, als wir die D-Mark noch hatten, auch so gehandhabt und war vorgegeben im damaligen Artikel 88 des Grundgesetzes. Da gab es nie ein diesbezügliches Problem.
Der scheidende EZB-ChefMario Draghi mit seiner designierten Nachfolgerin Christine Lagarde. Im Bild: 13. Mai 2017, G7-Gipfel in Italien.
Die Macht der EZB: Draghis Erbe
Die EZB betreibt Geldpolitik - aber nicht nur. Ex-Chef Mario Draghi hat viel für den Erhalt des Euro getan. Doch er war auch der bisher umstrittenste Präsident. Seine Nachfolgerin Christine Lagarde muss die Politik der EZB nun auch den Bürgern vermitteln.
Es gab immer große fachwissenschaftliche Diskussionen über die Geldmenge, wie groß oder wie klein man die halten soll. Aber die Entscheidung, ich kaufe jetzt das Schuldenland XY heraus, ist natürlich eine hoch politische Entscheidung, und die kann kein Herr Draghi treffen oder keine Frau Lagarde, die von der Bevölkerung eben nicht gewählt werden, sondern die eingesetzt worden sind. Sie verhalten sich auch wie Aristokraten. Da ist der verfassungsrechtliche Knackpunkt und da haben unsere Hüter der Verfassung erklärt, das können wir so nicht mehr mitmachen, das muss korrigiert werden.
"Bundestag wird sich mit Anleiheprogrammen auseinandersetzen müssen"
Sawicki: Dann schauen wir jetzt mal nach vorne. Drei Monate Zeit gibt jetzt das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank, darauf zu reagieren. Was erwarten Sie jetzt, was passieren soll in diesen drei Monaten?
Gauweiler: In diesen drei Monaten muss das, was das Verfassungsgericht die Verhältnismäßigkeitsprüfung genannt hat, wie stehen die Vorteile, die Sie gerade genannt haben, eines solchen Programmes mit den Nachteilen, mit der Problematik der immer geringeren Zinsen für die Sparer, ist es richtig, was in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Sparkassenverbände ausgeführt haben, dass wir einen dreistelligen Milliardenverlust allein bei den Sparern zu befürchten haben, ist es richtig, dass die Rentenbestände gefährdet sind, dies muss mit dem positiven Zweck abgewogen werden und diese Abwägung muss nach Kriterien sein, die allgemein überprüfbar sind. Über diese Kriterien gab es übrigens keinen Zweifel. Es gab schon mal eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - die kenne ich ganz gut, weil ich sie selber erstritten habe und die meinen Namen trägt -, in der der Europäische Gerichtshof selber eingeräumt hat, dass auch die Europäische Zentralbank einem Begründungs-, Argumentations- und Abwägungszwang unterliegt und dass sie das nicht nur mit einer einfachen Presseerklärung eines Bankpräsidenten erledigen kann. Leider haben sich dann die europäischen Instanzen an dieses Urteil in keinem Fall gehalten.
EZB und Coronakrise - Hilfspaket für Banken und Unternehmen
Um die Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft möglichst gering zu halten, hat die Europäische Zentralbank umfangreiche Hilfen angekündigt.
Das ist heute übrigens auch vom Bundesverfassungsgericht massiv kritisiert worden. In diesen drei Monaten muss jetzt versucht werden, das in komprimierter Form für dieses spezielle Anleihenprogramm nachzuholen, und für alle zukünftigen Anleihenprogramme wird es so sein, dass die Bundesregierung und der Bundestag verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass diese Abwägungen durchgeführt werden – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn Ihr Sender eine große Investition macht, Deutschlandfunk, dann wird das ja auch in den Gremien Ihres Senders im Einzelnen besprochen und die Mitglieder Ihres Beirates würden sich schwer verbitten, wenn sie nur vor ein "Fait accompli" gestellt würden und alles über ihren Kopf weg entschieden würde. Der Bundestag wird in Zukunft sich mit Beschlüssen zu diesen Anleiheprogrammen auseinandersetzen müssen, ähnlich wie er verpflichtet ist, die Militärinterventionen der Bundeswehr vorher abzusegnen oder abzulehnen.
Sawicki: Lassen wir mal unseren Sender bei Seite. Bleiben wir bei der EZB.
Gauweiler: Sorry! Fiel mir gerade nur so ein.
Sawicki: Aber es könnte doch auch sein, in diesen drei Monaten, wenn das Ganze überprüft wird und man feststellt, dass das doch rechtskonform, EU-rechtskonform gewesen ist, dass es so weitergeht wie bisher.
Gauweiler: Ohne diese Abwägung wird es nicht gehen. Ohne dieses objektivierte Pro und Kontra bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird es diese Anleihen in Deutschland nicht mehr geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar festgestellt. Dann dürfen sie nicht mehr vollzogen werden und dann darf die Bundesbank nicht mehr mitwirken.
Sawicki: Und wenn es sie gibt?
Gauweiler: Wenn die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu einem nachvollziehbaren begründeten Ergebnis kommt, dann ist der Vorgabe der Verfassung Genüge getan.
"Der EuGH ist willkürlich mit der eigenen Rechtsordnung umgegangen"
Sawicki: Eine andere mögliche Konsequenz befürchtet man jetzt auch. Die ist, dass durch diesen Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts, womit man sich ja gegen den EuGH gestellt hat, dass man möglicherweise auch der europäischen Integration einen Bärendienst erwiesen hat. Sehen Sie dieses Problem nicht?
Gauweiler: Das sehe ich nicht. Im Gegenteil! Der europäischen Integration hat der EuGH einen Bärendienst erwiesen, indem er ein Urteil verhängt hat, das – ich zitiere noch mal das Bundesverfassungsgericht – offen willkürlich ist. Das muss man sich mal vorstellen, dass hier das ein Gericht über das andere sagt. Das gab es ja noch nie! Eine willkürliche Entscheidung. Wo ist die Grenze zwischen Willkür und Rechtsbeugung? Der Europäische Gerichtshof ist willkürlich mit der eigenen Rechtsordnung umgegangen. So macht man Europa kaputt!
Im Audio hören Sie eine längere Version des Interviews.
//Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner