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Eichen-Prozessionsspinner
Streit um Gifteinsatz gegen Raupen

Für viele Förster sind die Raupen des Eichen-Prozessionsspinners momentan so etwas wie der Staatsfeind Nummer eins. Sie schädigen besonders Eichenwälder und sind auch für Allergiker nicht ungefährlich. In manchen Gemeinden werden darum Pestizide eingesetzt. Das ruft Gesundheitsämter und Naturschützer auf den Plan.

Von Michael Engel | 09.05.2014
    Raupen des Eichen-Prozessionsspinners an einem Eichenstamm
    Raupen des Eichen-Prozessionsspinners an einem Eichenstamm (dpa/ZB/Patrick Pleul)
    Mit Hochdruck schießt der giftige Nebel aus dem Sprühwagen 30 Meter hoch in die Baumkronen alter Eichen. Hier, in Gartow bei Gorleben wird eine 150 Jahre alte Eichenallee vor den gefräßigen Larven des Eichenprozessionsspinners geschützt, erklärt Diplom-Forstwirt Jens Lachmann
    "Also, wenn man jetzt nichts tun würde, also wir würden jede Maßnahme unterlassen, dann würden wir wahrscheinlich in vier bis sechs Wochen spätestens einen ganz massiven Befall feststellen können durch die Befraß-Situation der Raupen."
    Expertin: Insektizide zurzeit das einzige effektive Mittel
    Jens Lachmann versprüht "Dipel ES" - ein biologisches Präparat - basierend auf einem Bakterium, das die Raupen tödlich infiziert. Doch nicht nur die Raupen des Eichenprozessionsspinners sind betroffen, sondern auch die zum Beispiel seltenen Larven anderer Schmetterlingsarten. Auch der benachbarte Landkreis Lüneburg setzt auf Sprühaktionen gegen den Eichenprozessionsspinner. Die Lüneburger hantieren mit "Dimelin", einem chemischen Präparat, das noch mehr Nebenwirkungen hat: Auch Bienen und Wasserorganismen können in Mitleidenschaft gezogen werden. Dr. Nadine Bräsicke vom Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen:
    "Der Einsatz von Insektiziden ist momentan leider noch das einzige, wirklich effektive Mittel gegen die Massenvermehrung anzugehen. Hierbei steht aber auch nicht die Ausrottung des Insektes im Vordergrund, sondern vielmehr, dass man versucht, die Populationsdichte einfach auf eine Größe herabzusenken, die für die Umwelt, als auch für den Menschen verträglich ist."
    Die Schmetterlingsraupen werden bekämpft, weil sie ganze Eichenwälder kahl fressen und mit ihren Haaren allergische Reaktionen beim Menschen auslösen. Trotzdem kommt Kritik am Einsatz der Pestizide – unter anderem aktuell vom Umweltbundesamt. Die Insektengifte sollten nur an stark befallenen Eichen versprüht werden. Kontrolliert durch Eiablagezählungen im Januar – vor dem Sprühen. Und auch nur dann, wenn der Baumbestand existenziell bedroht ist. Für Dr. Marion Wunderlich, Ärztin im Gesundheitsamt Lüneburg, ist dieser Weg - zumindest in bewohnten Gebieten - unpraktikabel.
    "Wir von der Basis machen das ganz anders. Wir machen es so, dass wir die Bürger bitten, die Nester, die sie dick und braun an den Stämmen sehen, an ihre Ordnungsämter zu melden. Am Anfang habe ich das alles noch über das Gesundheitsamt geregelt, aber nun sind wir sehr eingespielt, und das läuft sehr gut über die Ordnungsämter."
    Naturschützer: Auch Fledermäuse und Singvögel könnten geschädigt werden
    Besprüht werden alle Bäume, an denen im Jahr zuvor Raupennester gesichtet wurden. Der Naturschutzbund hingegen würde auf Pestizide völlig verzichten, denn selbst Fressfeinde wie Fledermäuse und Singvögel könnten durch die Insektengifte geschädigt werden. NABU-Experte Waldemar Wachtel:
    "In Wohnbereichen sollte man mechanisch vorgehen, das heißt also, man sollte hier die Nester absaugen zum Schutz der Menschen. Der Waldwanderer im Wald sollte genauso mechanisch geschützt werden. Auch hier ist eine Bespritzung mit irgendwelchen Bioziden überhaupt nicht notwendig. Sondern: Wenn man dort entsprechende, befallene Gebiete oder Einzelbäume feststellt, ist es überhaupt kein Problem, diese Bereiche abzusperren und somit der Gefahr ausweichen zu können."
    In Brandenburg hatte der Naturschutzbund sogar gerichtlich geklagt und bekam nun Recht - jedenfalls in Teilen. Gestern (08.05.2014 Anm. d. Autoren) stoppte das Verwaltungsgericht Potsdam Sprühaktionen speziell in sogenannten "Fauna-Flora-Habitat-Gebieten" - spezielle Schutzgebiete für natürliche Lebensgemeinschaften. Ein generelles Einsatzverbot für die Insektizide sprachen die Richter, wie vom Nabu gefordert, aber nicht aus. Der Naturschutzbund hatte moniert, dass er als Träger öffentlicher Belange beim Erlass der Allgemeinverfügungen von Land und den Kommunen nicht beteiligt wurde. Dieses Argument hielt das Gericht nur für die FFH-Gebiete für stichhaltig.