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Ein Fall für die Verfassungsrichter

Studiengebühren sind in Österreich ein etwas undurchsichtiges Thema: Manche Unis erheben sie, manche nicht – die rechtliche Grundlage dafür ist umstrittener denn je. Nun sollen die obersten Richter für Klärung sorgen.

Von Florian Petautschnig | 08.10.2012
    Studiengebühren - die sind in Österreich schon seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema in der Politik. Mitte-Links-Parteien sind tendenziell gegen Studienbeiträge. Fraktionen rechts der Mitte sind mehrheitlich dafür. Und so gab es einen Kompromiss, der bis zum Frühling dieses Jahres gültig war: EU-Bürger mussten, solange sie in der Mindeststudienzeit blieben, nichts bezahlen. Und sie hatten zusätzlich zwei so genannte "Toleranzsemester", die auch gratis waren. Danach kostete das Studieren rund 363 Euro im Semester. Rein rechtlich gibt es diese Regelung jetzt nicht mehr, doch acht der 21 öffentlichen Unis führen sie auf eigene Faust weiter. Und sie ernten damit Beschwerden von Studierenden beim Verfassungsgerichtshof. Der will nun bis Jahresende prüfen, ob es Bedenken gegen das selbstständige Erheben von Studienbeiträgen gibt. Christian Neuwirth, Sprecher des Verfassungsgerichtshofes:

    "Wenn wir einmal Bedenken formulieren, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Aufhebung kommt, groß. Wenn das Verfahren zum Ergebnis kommt, dass es keine Bedenken gibt, dann ist die Geschichte aus unserer Sicht erledigt. Dann können die Universitäten diese Studiengebühren autonom erheben."

    Sollten die Unis laut Verfassungsgerichtshof keine Gebühren erheben dürfen, müssten sie das Geld möglicherweise zurückzahlen. Vorerst gilt aber:

    "Wenn jemand eine Vorschreibung von Studiengebühren bekommt, dann muss er die fürs Erste zahlen, solange der Verfassungsgerichtshof nichts anderes entscheidet."

    Und das sei auch gut so, denn die meisten Universitäten hätten die Einnahmen durch Studienbeiträge bitter nötig, sagt Heinrich Schmidinger, der Rektorensprecher der österreichischen Universitäten. So zum Beispiel seine Uni, die Universität Salzburg. Hier hat die Mehrheit des Unisenats gegen Studiengebühren gestimmt, was ganz deutlich beim Budget spürbar ist:

    "Wenn wir wieder Studienbeiträge erheben könnten von allen Studierenden in der Größenordnung von 365 Euro – wir haben momentan 17.000 Studierende – dann sind das pro Jahr acht bis neun Millionen Euro mehr. Wir haben zum Beispiel an der Universität Salzburg ein Globalbudget von circa 100 Millionen Euro. Davon acht oder neun Millionen haben oder nicht haben macht einen deutlichen Unterschied."

    Und dieser Unterschied wird bei der Infrastruktur und bei der Forschung sichtbar:

    "Und hier haben wir zum Beispiel nicht jedes Projekt realisieren können, oder in den Investitionen: Wir haben zum Beispiel nicht im gleichen Ausmaß Bibliotheken ausstatten können und Computer anschaffen können, Großgeräte anschaffen können, wie wir das in anderen Jahren getan haben. Wir haben nicht gekürzt in den Lehrveranstaltungen, das möchte ich unbedingt betonen. Wir haben geschaut, dass hier vor allem für die Studierenden und für die, die aus dem In- und Ausland zu uns kommen kein Nachteil entsteht."

    Fest stehe jedenfalls, dass es auf Dauer in Österreich nicht ohne Studiengebühren gehe, meint der Sprecher der Unirektoren. Doch ein klares Gesetz für Studiengebühren gibt es, zumindest vorübergehend, nicht. Für den zuständigen Mann im Regierungsteam, Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle ist aber klar:

    "Dass die Universitäten von sich aus entscheiden können, ob sie Studienbeiträge erheben oder nicht."

    Die Studierendenvertreter sehen das aber nicht so – beide Seiten stützen sich allerdings auf Gutachten von Rechtsexperten. Ob die österreichischen Unis also zum jetzigen Zeitpunkt Studiengebühren erheben dürfen oder nicht, sei eine Frage der Interpretation, sagt der Wissenschaftsminister.

    "Der Verfassungsgerichtshof wird jetzt entscheiden. Er hat auch angekündigt, dass er schnell entscheiden wird und dann wird man sehen, wessen Interpretation dann die gültige ist."

    Und der Studentenvertreter Martin Schott gibt sich zuversichtlich:

    "Wir sind sehr positiv eingestellt, dass es zu unseren Gunsten ausgehen wird. Aber man kann dem Verfassungsgerichtshof natürlich keine Entscheidung vorwegnehmen. Wir hoffen aber, dass es sehr schnell entschieden wird, um möglichst schnell in dieser Debatte weiterzukommen."

    Studiengebühren in Österreich - ja oder nein? Zumindest vorübergehend eine Frage für die Justiz. Was müssen aber Studierende, die nach Österreich kommen, aktuell an Gebühren zahlen? Diese Frage ist leicht zu beantworten: Zunächst mal gar nichts. Denn egal an welcher Uni, die Mindeststudienzeit plus zwei Semester sind nach wie vor auf jeden Fall gratis. Danach ist es von der jeweiligen Hochschule abhängig. Mehr Infos dazu gibt es bei der jeweiligen Studierendenvertretung.