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Ein "Geschenk" für die ramponierte Armee

Für einige Generäle und hohe Offiziere der preußischen Armee waren die Niederlagen im Kampf gegen die Heere Napoleons keine Überraschung. Reformen sollten deshalb die Kampfkraft erhöhen. Mit den sogenannten Kriegsartikeln schaffte Preußens König Friedrich Wilhelm III. nicht nur die Prügelstrafe ab, er gebot auch der Willkür Einhalt.

Von Jochen Stöckmann | 03.08.2008
    Oh König von Preußen Du großer Potentat,
    wie sind wir Deines Dienstes so überdrüssig satt.
    Was fangen wir nun an, in diesem Jammertal
    allwo ist nichts zu finden, als lauter Not und Qual.


    Es waren schlechte Zeiten für Soldaten, damals in Preußen: Die Monarchen des 18. Jahrhunderts mochten sich noch so aufgeklärt geben, in ihren Kasernen herrschte der Ungeist des stumpfen Drills, der demütigenden Prügelstrafe und des Spießrutenlaufens, der tagtäglichen Drohung mit dem Tod – nicht nur auf dem Schlachtfeld. Denn in Sachen "innerer Führung" hatte Friedrich der Große die Devise ausgegeben:

    Der Kerl muß sich mehr vor dem Stock als vor dem Feinde fürchten!"

    Dass Deserteure mit fünfzigmal Spießrutenlaufen bestraft werden sollten, das war schlimmer noch als ein Todesurteil:

    "Ihr Herren nehmt nicht wunder, wenn einer desertiert,
    wir werden wie die Hunde mit Schlägen strapleziert
    und bringen Sie uns wieder, sie henken uns nicht auf
    das Kriegsrecht wird gesprochen der Kerl muß Gassen lauf!"

    Die ganze Brutalität des "Gassenlaufens" schildert der Militärhistoriker Max Lehmann:

    Der Profoss verteilte in Salz getauchte Hasel- und Birkenruten und ließ 200 Mann eine Gasse bilden. Dem Verurteilten wurde der Mantel abgenommen, mit nackter Brust und nacktem Rücken trat er seinen Schmerzensgang an. Er war an den Händen gefesselt, in den Mund war ihm eine bleierne Kugel gesteckt, um an ihr, nicht an der Zunge, den Schmerz zu verbeißen. Welch ein Anblick, wenn dann das Blut die Kleider überströmte und die Ruten beim Zurückziehen Fleischstücke losrissen.

    Auf diesen Anblick, auf die öffentliche Wirkung kam es der Armeeführung an. In einer preußischen Militärinstruktion von 1763 heißt es:

    "Sollte der gemeine Mann raisonniren, so muß sogleich Standrecht über selbigen gehalten werden, weil dergleichen kurze Processe bei dem gemeinen Manne sehr viel Impression machen."

    Dieses "Standrecht" galt nicht erst in Kriegszeiten, schon auf dem Exerzierplatz stand der Soldat – zumeist zwangsweise in preußische Dienste gepresst - permanent unter der Fuchtel. Wie es Ulrich Bräker, der Bauernsohn aus dem schweizerischen Toggenburg, selbst erlebt und niedergeschrieben hat:

    "Da war des Fluchens und Karbatschens von prügelsüchtigen Junkern kein Ende. Wir wurden kujoniert, mußten oft ganzer fünf Stunden lang, in unsrer Montur eingeschnürt, wie geschraubt stehn, in die Kreuz und Quere pfahlgerad marschieren und ununterbrochen blitzschnelle Handgriffe machen. Das alles auf Geheiß eines Offiziers, der mit einem furiosen Gesicht und aufgehobnem Stock vor uns stund und alle Augenblick' dreinzuhauen drohete."

    Ein derart eingeschliffener Drill endete im Gefecht im sturen Manövrieren nach Reglement, verbot jede Eigeninitiative. So konnte eine Armee, in der sprichwörtlich mehr Angst als Vaterlandsliebe herrschte, im Herbst 1806 nicht bestehen gegen die Bürgersoldaten der französischen Revolutionsheere. Nach der verlorenen Schlacht von Jena und Auerstedt resümierte der Generalstabschef Scharnhorst:

    "Kein Soldat ist so erbärmlich gepeitscht worden wie der preußische, und keine Armee hat weniger geleistet."

    Da nimmt es kaum Wunder, dass König Friedrich Wilhelm III. am 3. August 1808, zu seinem 38. Geburtstag, der ramponierten Armee ein "Geschenk" machte, ein neues Reglement in Form sogenannter "Kriegsartikel", die nicht nur dem "Gassenlaufen" ein Ende machten:

    Es soll kein Soldat künftig durch Stockschläge bestraft werden, der nicht wegen eines schweren und entehrenden Verbrechens verurteilt worden ist. Auch wird streng darauf gehalten werden, daß der Soldat von seinem Vorge¬setzten weder tyrannisch und brutal noch geringschätzig behandelt und mit verächtlichen Schimpfworten belegt werden soll.

    Mit den sogenannten Kriegsartikeln schaffte Preußens König Friedrich Wilhelm III. nicht nur die Prügelstrafe ab, er gebot auch der Willkür Einhalt. Und versuchte so, den Geist einer Armee zu ändern, die ihren "Feind" allzu oft in den eigenen Reihen gefunden hatte.

    Und wann wir Gassen laufen so spielet man uns auf
    mit Waldhorn und Trompeten da geht es tapfer drauf
    da werden wir gehauen von manchem Musketier
    der eine hat's bedauert der andre gönnt es mir.