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Eine Frage von Recht und Gerechtigkeit

Wegen tödlicher Schüsse auf Republikflüchtige mussten sich am 2. September 1991 vor dem Berliner Landgericht erstmals DDR-Grenzsoldaten verantworten. Die vier Grenzer hatten im Februar 1989 einen Flüchtenden verletzt und einen erschossen.

Von Sylvia Conradt | 02.09.2011
    "Es wäre logischer gewesen, die eigentlich Verantwortlichen hier vor Gericht zu bemühen, und unter anderem dann auch sämtliche Abgeordneten der Volkskammer, die für diese Gesetze, die nach dem Dafürhalten der Staatsanwaltschaft ja rechtswidrig sein sollen, die diese Gesetze ja geschaffen haben."

    So argumentierte Hubert Dreyling, einer der Rechtsanwälte im ersten Mauerschützenprozess, der am 2. September 1991 vor dem Berliner Landgericht begann, nach dem ersten Verhandlungstag vor Journalisten. Angeklagt wegen versuchten und vollendeten Totschlags waren vier ehemalige Grenzsoldaten der DDR. Sie hatten in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 auf Christian Gaudian und Chris Gueffroy geschossen, die über die Berliner Mauer vom Ost- in den Westteil der Stadt zu fliehen versuchten. Christian Gaudian wurde angeschossen, Chris Gueffory tödlich von einer Kugel getroffen.

    "Uns hat man das immer wieder so gesagt, dass Leute, die sich einer Verhaftung entziehen, Verbrecher sind, und einer, der nichts verbrochen hat, der hat keinen Grund, sich einer Verhaftung zu entziehen. Selbst wenn einer die DDR verlassen will, so hat man uns erzählt, gibt's da andere Wege, mit Ausreiseanträgen."

    Der ehemalige Grenzsoldat Andreas K.:

    "Und selbst wenn man es so macht, dann hat er doch eigentlich stehen zu bleiben. Und Leute, die praktisch auf Anruf und bei Warnschüssen nicht stehen bleiben, sind praktisch irgendwelche Straftäter, die irgendwas verbrochen haben, die eine schwere Straftat verbrochen haben. Und so ist das in jedem Land."

    Im Januar 1992 wurde Andreas K. wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Der Todesschütze Ingo H. wegen Totschlags zu drei Jahren und sechs Monaten. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen. Verurteilte und Staatsanwaltschaft gingen in Revision, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf.

    "Im Hinblick auf den einen Angeklagten war der Bundesgerichtshof der Meinung, dass man die Tatumstände - der Druck, dem die Leute ausgesetzt waren – eben bei der Strafzumessung stärker berücksichtigen muss."

    Gerhard Werle, Strafrechtler an der Humboldt-Universität Berlin. Der Jurist hat sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht befasst.

    "Und deshalb ist der Bundesgerichtshof zwar beim Schuldspruch geblieben, hat aber die Sache zurückgegeben, damit eine mildere Strafe festgesetzt werden kann. Und im Ergebnis hat dann auch der andere Angeklagte 'ne Freiheitsstrafe zur Bewährung bekommen. Und das war im Übrigen für die Verfahren, die später kamen, richtungweisend, weil grundsätzlich die Soldaten, die an der Grenze auf Posten waren, sozusagen die ausführenden Organe, die nur ihre Befehle befolgt haben, die haben in der Regel dann auch nur Freiheitsstrafen auf Bewährung bekommen.

    Im zweiten Verfahren war der Todesschütze Ingo H. zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, Andreas K. freigesprochen worden. Fanden die Prozesse schon in einer sehr emotionsgeladenen Atmosphäre statt, so wurde auch nach der neuerlichen Urteilsverkündung lautstark Kritik geäußert. Viele Betroffene empfanden das Strafmaß als zu niedrig. Andere kritisierten die Urteile als Siegerjustiz.

    "Manche haben gesagt, die Kleinen will man hängen, die Großen lässt man laufen. Der Grund war aber einfach, dass man an die Großen, an die Führung, sehr viel leichter herankam, wenn festgestellt wurde, zu welchen Tötungen unter welchen Umständen ist es gekommen. Und deshalb sind die Prozesse erstmal gegen die Todesschützen an der Grenze angelaufen, und erst mit einer gewissen Verzögerung ist man die Leiter hochgestiegen auf die mittlere Befehlsebene und dann bis hoch zum Politbüro. In der Rückschau muss man sagen, es ist den deutschen Gerichten gelungen, die Sachverhalte auszuermitteln, also das aufzuklären, was da passiert ist an der Grenze, wie die Befehlslagen waren, wie das ausgeführt wurde, auch, was mit den Minenanlagen war. Deshalb muss man im Rückblick sagen, dass das im Großen und Ganzen erfolgreich war. Und im Ergebnis hat das Verfassungsgericht diese Verurteilungen bestätigt und vor allem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte."

    Wegen Gewalttaten an der Grenze mussten sich bis 2004 knapp 400 Personen vor Gericht verantworten. 110 Angeklagte wurden freigesprochen, 275 verurteilt. Anders als bei der Rechtsprechung über die Grenzsoldaten, die beinah ausnahmslos Freiheitsstrafen zur Bewährung erhielten, verurteilten die Richter Mitglieder des Politbüros oder der politischen Führung zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und acht Jahren.