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Einigung im Kampf gegen Hasskommentare
"Das Bußgeld muss wirken und im Zweifel auch weh tun"

Die große Koalition ist sich offenbar einig darüber, wie sie Hasskommentare und Fake News in den sozialen Medien eindämmen will. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen Facebook, Twitter und andere Plattformen Beschwerdestellen unterhalten und innerhalb von 24 Stunden reagieren. Sonst drohe ihnen eine empfindliche Strafzahlung.

14.01.2017
    Hande über einer beleuchteten Computertastatur
    Nachgestellte Szene eines Mannes, der eine beleuchtete Computertastatur benutzt (dpa / picture alliance / Silas Stein)
    "Das Bußgeld muss wirken und im Zweifel auch weh tun", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) nach einem Treffen mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der "Rheinischen Post". Facebook und andere Plattformen seien ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu wenig nachgekommen, Hasskommentare und gefälschte Nachrichten mit verleumderischem Charakter zu löschen. Deshalb müsse nun nachjustiert und die Einhaltung klarer Fristen verlangt werden.
    Löschpraxis wird begutachtet
    "Wir erwarten, dass sich die Löschpraxis von Facebook deutlich verbessert", sagte Maas der Zeitung. In den kommenden Wochen werde durch ein externes Monitoring die Praxis des Löschens ausgewertet. "Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden, müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen", sagte der SPD-Politiker.
    Maas hatte sich im Dezember 2015 mit den großen Internetunternehmen darauf verständigt, dass diese Hasskommentare binnen 24 Stunden löschen. Ersten Auswertungen zufolge halten die Konzerne dies jedoch nur selten ein.
    Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe, "eine Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien". Die Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbare Gewaltandrohung gegenüber Politikern seien in keiner Weise hinnehmbar.
    Lammert für Mindeststrafmaß
    Lammert sagte weiter: "Ich wünsche mir einen konsequenten Umgang mit Hass-Kommentaren. Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen."
    (fwa/mg)