Donnerstag, 18. April 2024

Archiv

Einwanderung in Sozialsysteme
Voss: Die Gleichbehandlung muss gewahrt werden

Der CDU-Europapolitiker Axel Voss befürchtet keine massenhafte Einwanderung in das deutsche Sozialsystem. Grundsätzlich seien die aktuellen Regelungen in Ordnung. Ein Anspruch auf Sozialleistungen sollte seiner Ansicht nach mit einer Arbeitstätigkeit hier verbunden sein.

Axel Voss im Gespräch mit Christiane Kaess | 10.01.2014
    Der CDU-Europaparlamentarier Axel Voss sitzt in seinem Büro im Brüsseler EU-Parlament und gestikuliert im Gespräch.
    Der CDU-Europapolitiker Axel Voss hält eine massenhafte Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme für unwahrscheinlich (picture alliance / dpa)
    Christiane Kaess: Die EU-Kommission verlangt offenbar mitten in der aufgeheizten Diskussion um die Armutszuwanderung Hartz IV auch für arbeitslose Ausländer in Deutschland. Es geht um eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch, nach der sind EU-Zuwanderer in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Die EU-Kommission stellte diese jetzt offenbar infrage, sie sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Zwar hatte die EU-Kommission zurückgewiesen, dass sie in der Hartz-IV-Debatte Druck auf Deutschland ausübe, aber der Eindruck steht im Raum.Am Telefon ist Axel Voss von der CDU, Mitglied des Europaparlaments im Ausschuss für bürgerliche Freiheit und Inneres.
    Herr Voss, ist das jetzt für Sie der Beweis, dass nationale Gesetzgebung möglichen Missbrauch nicht verhindern kann?
    Voss: Das europäische Recht kennt ja grundsätzlich zwei Prinzipien, die hier eingreifen. Das ist einmal die Freizügigkeit, wovon jeder Unionsbürger auch sein Recht in Anspruch nehmen kann, und das andere ist die Gleichbehandlung, wenn aber der Anschluss an eine Arbeitstätigkeit besteht, also Arbeitnehmer oder eben Selbstständiger. Und von daher jetzt dieses grundsätzliche Prinzip infrage zu stellen und dort möglicherweise Deutschland auf einmal als Sozialamt für die Europäer irgendwie darzustellen, das wird nicht funktionieren und kann auch dem System grundsätzlich nicht innewohnen. Wir brauchen eine Struktur, die eben sagt, wir haben eine Anbindung mit der Arbeit, und wenn wir diese Arbeit haben, dann ist auch das Sozialsystem Deutschlands zuständig, und dann darf man nicht unterschiedlich behandelt werden.
    Grundsätzliche Struktur in Ordnung
    Kaess: Mittlerweile hat ja die EU-Kommission den Eindruck zurückgewiesen, sie übe in der Hartz-IV-Debatte Druck auf Deutschland aus. Ich fasse das mal zusammen: Die Stellungnahme, da heißt es, es gebe strikte Schutzvorkehrungen im EU-Recht, um sogenannten Sozialhilfetourismus zu verhindern, für die ersten drei Monate eines Aufenthalts sei ohnehin keine Sozialhilfe für wirtschaftlich inaktive Bürger – so wird das genannt – zu zahlen, und um Sozialleistungen in einem anderen Land zu bekommen, müsse ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer sein, ein direkter Familienangehöriger oder dauerhaft sesshaft in diesem Land. Also alles in Ordnung letztendlich?
    Voss: Von der grundsätzlichen Struktur her ja. Hier kommt es jetzt in der Tat darauf an, wie das deutsche Recht formuliert ist und wie es angewendet wird. Aber es kann nicht sein, wenn jemand letztlich einmal hier, sei es jetzt Arbeit suchend oder eben letztlich auch nur so, einreist, um hier zu leben, dass man dann nach einem gewissen Ablauf einer Zeit auch Sozialansprüche bekommt. Das europäische Recht sagt ganz klar überall, denjenigen, wenn man als Student, als Nichtarbeitnehmer oder Rentner hier einreist, dann, immer nur dann, wenn auch eine Krankenversicherung nachgewiesen wird und ausreichend finanzielle Mittel. Das heißt, von der Struktur her ist es eigentlich überhaupt nicht üblich, dann umzuschalten, dass man dann auch hier entsprechende Sozialleistungen erhält.
    Kaess: Aber der Europäische Gerichtshof muss noch entscheiden. Gehen Sie denn davon aus, dass die EU-Richter eben diese Linie einschlagen werden, die die "Süddeutsche Zeitung" heute der EU-Kommission zuschreibt, also leichterer Zugang zu Sozialleistungen?
    Voss: Ich kann es mir nicht vorstellen, weil das eigentlich eine Umkehr dessen ist, was man in Europa vereinbart hat. Und von daher, meine ich eigentlich, müsste man durchaus zu einer Linie kommen, die eben sagt, bislang ist es zwischen den Mitgliedsstaaten so vereinbart worden, dass so eine soziale Zuwanderung eben gerade nicht möglich sein soll. Und diese Tendenz durchzieht eben auch die ganzen Freizügigkeitsvorschriften.
    Sozialtourismus - "das will keiner"
    Kaess: Was spricht denn dagegen, jeden Fall einzeln zu beurteilen, so wie die EU das letztendlich auch will?
    Voss: Aber ich glaube, das ist nur Augenwischerei, weil ja jeder Fall einzeln in Deutschland auch generell begutachtet wird und danach entschieden wird. Wenn das deutsche Recht jetzt wiederum Ansprüche oder Leistungen zur Verfügung stellt, die über das europäische Recht hinausgehen, dann kann Deutschland das tun. Da bedarf es jetzt dieser Auslegung der deutschen Vorschrift, inwieweit das es das tut. Innerhalb dieses Verfahrens darf man immer oder muss man darauf achten, dass immer auch eine Gleichbehandlung stattfindet. Aber letztlich kann ich mir nicht vorstellen, dass wir von diesem System und dieser Grundlage abweichen wollen.
    Kaess: Herr Voss, jetzt muss man sagen, dass, obwohl einige deutsche Gerichte bisher mehr nach EU-Recht geurteilt haben, die Fakten bisher so aussehen, dass kaum Einwanderung in die Sozialsysteme stattgefunden hat. Was befürchten Sie also eigentlich?
    Voss: Wenn wir jetzt einmal das Sozialgericht in Nordrhein-Westfalen zugrunde legen, die ja auch schon in ähnlicher Weise entschieden haben, dass man nur durch die Dauer des Aufenthaltes hier auf einmal einen Anspruch erwirbt auf Sozialleistungen, dann wird das unsere Sozialkassen hier in Deutschland natürlich erheblich belasten. Und man muss eine Anknüpfung schon daran haben, weil sonst eben jeder Student, jeder Rentner oder derjenige, der einreist, einfach nur um hier zu wohnen vielleicht, auf einmal dann Sozialleistung in Anspruch nehmen kann, die möglicherweise aus seinem Herkunftsland noch einen höheren Satz bedeutet als das, was man dort erhalten würde. Und das kann nicht zu einem Sozialtourismus führen, das will keiner und das war mit Sicherheit auch weder in der deutschen Gesetzgebung so beabsichtigt, noch ist das, glaube ich, alles überhaupt eine europäische rechtliche Grundlage dafür.
    Kaess: Sagt der CDU-Politiker Axel Voss. Er ist Mitglied des Europaparlaments im Ausschuss für bürgerliche Freiheit und Inneres. Danke für das Gespräch heute Mittag!
    Voss: Gerne!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.