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Elbvertiefung
Gut für den Fluss?

Für Naturschützer steht fest: Die geplante Elbvertiefung wird dem Fluss schaden. Ab heute wird die Klage von BUND und der NABU vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Die Stadt Hamburg hält dagegen und hat dafür Gründe, die den Richtern in Leipzig die Entscheidung schwer machen könnten.

Von Axel Schröder | 15.07.2014
    Stein des Anstoßes vor Gericht: die Elbe - und ihre geplante Vertiefung, hier: im Abendlicht mit Schiffen.
    Stein des Anstoßes vor Gericht: die Elbe - und ihre geplante Vertiefung (picture-alliance / dpa / Christian Charisius)
    Geklagt haben der BUND und der NABU - ihnen ist die neunte Elbvertiefung seit 1818 ein Dorn im Auge. Denn sie verstoße gegen die "europäische Wasserrahmenrichtlinie". Die besage, dass man Flüsse verbessern, nicht aber verschlechtern dürfe. Der Hintergrund: Die Umweltschützer fürchten, dass der Sauerstoffmangel im Sommer zunimmt und dass noch mehr Stinte und Aale sterben. Außerdem sehen sie den "Schierlingswasserfenchel" bedroht: die letzten 1.000 Pflanzen weltweit wachsen allesamt in der betroffenen Elb-Region.
    Die Stadt Hamburg argumentiert anders: Erstens schaffe man Ausgleichsflächen. Dann würden Moore renaturiert und Frischwasserbecken für das Alte Land geschaffen. Und, besonders wichtig: Der Hamburger Hafen bedeute 150.000 Arbeitsplätze, und die Hafenwirtschaft wachse noch. Sprich: Mit der Elbvertiefung könnten Arbeitsplätze gesichert werden.
    In der Sache geht es um diesen Plan: Die Landesregierung will die Elbe für Schiffe mit großem Tiefgang tide-unabhängig befahrbar machen. Deshalb sollen Unter- und Außenelbe ausgebaggert werden.
    (jcs/tzi)