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Elektronische Fußfessel statt Sicherungsverwahrung?

Die nachträgliche Sicherungsverwahrurng habe sich in vielen Fällen nicht bewährt, so die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs der FDP, Max Stadler, im Bundesjustizministerium. Vielmehr müsse man über neue Konzepte nachdenken, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen, sagte der FDP-Politiker.

Max Stadler im Gespräch mit Christoph Heinemann | 06.08.2010
    Christoph Heinemann: Staatssekretäre aus Innen- und Justizministerien der Länder treffen sich heute im Bundesjustizministerium, auf der Tagesordnung steht die Sicherungsverwahrung, vor allem die Abwehr von Gefahren, die von freigelassenen Straftätern ausgehen können. Dass deutsche Politiker sich überhaupt mit diesem Thema beschäftigen müssen, ist das Ergebnis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom vergangenen Dezember. Die Richter entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt wurde, vor allem, wenn dies nachträglich geschah, also nach dem Urteil, während der Haft. Gastgeber der Juristen aus den Innen- und Justizministerien der Länder ist Max Stadler, FDP, der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, mit dem wir vor einer Viertelstunde das folgende Gespräch aufgezeichnet haben. Guten Morgen, Herr Stadler!

    Max Stadler: Guten Morgen!

    Heinemann: Herr Stadler, Ihre Chefin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, möchte die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersatzlos streichen, anders als die Union, die diese Möglichkeit in anderer Form beibehalten möchte. Warum wollen Sie Schwerverbrecher frei herumlaufen lassen?

    Stadler: Der Formulierung, dass das Bundesjustizministerium die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersatzlos streichen möchte, will ich widersprechen: Wir wollen ein neues Konzept der Sicherungsverwahrung vorsehen, und ziehen die Konsequenzen aus der Tatsache, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung sich in der Praxis nicht bewährt hat. In wenigen Fällen ist sie von den Gerichten überhaupt nur anerkannt worden, etwa 15 Fälle gibt es. In über 100 Fällen haben die Gerichte die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, weil es dafür sehr hohe Hürden gibt. Deswegen wollen wir die nachträgliche Sicherung nicht einfach abschaffen, sondern ersetzen dadurch, dass die so genannte primäre, also im Urteil verhängte Sicherungsverwahrung und die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut werden. Bei der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung stellt das Gericht im Strafurteil fest, dass der Täter gefährlich sein könnte, dass man seine Gefährlichkeit aber erst später endgültig beurteilen kann, und dies wird dadurch ermöglicht. Auf diese Weise wird der Schutz der Bevölkerung sichergestellt.

    Heinemann: Und was passiert, wenn ein Richter es versäumt, diese Sicherungsverwahrung in das Urteil einzubauen?

    Stadler: Es gibt eben eine Verpflichtung der Gerichte, zu prüfen, ob über die Verbüßung von Strafhaft hinaus ein Täter weiterhin inhaftiert bleiben soll, und wie gesagt, im Gegensatz zum jetzigen Recht wird es leichter möglich sein als in der Vergangenheit, diese Sicherungsverwahrung für später vorzubehalten, weil die ...

    Heinemann: Gleichwohl, Herr Stadler, Entschuldigung, kann es doch passieren, dass ein Richter es tatsächlich versäumt. Was dann?

    Stadler: Dann sind wir in derselben Situation wie jetzt. Wenn eben ein Richter die Sicherungsverwahrung nicht anordnet, obwohl die Voraussetzungen vorliegen würden, dann wäre es Sache der Staatsanwaltschaft, mit Revision zum Bundesgerichtshof beispielsweise für eine solche Anordnung doch noch zu sorgen.

    Heinemann: Nun argumentiert die Union: In manchen Fällen stellt sich eben erst während der Haft heraus, dass von solchen Straftätern eine dauerhafte Gefahr ausgeht, also man auch die Leute, die Menschen, die Bevölkerung vor ihnen schützen muss. Was passiert dann? Muss dann auch ein neues Verfahren angestrengt werden?

    Stadler: Ja, hier hat eben die Praxis gerade gezeigt, dass das äußerst seltene Fälle sind. Man kann aufgrund der Straftaten schon erkennen, ob jemand auch auf längere Dauer gefährlich ist, und wenn die Prognose noch nicht klar ist, soll eben die Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten bleiben. Das ist auch die systemkonforme Regelung, denn Sicherungsverwahrung schließt an die Begehung von Straftaten an. Wenn nun beispielsweise vom bayrischen Innenminister Herrmann ein neues Institut vorgeschlagen wird, nämlich die Sicherungsunterbringung, die in einem völlig neuen Verfahren nach Verbüßung von Strafhaft eingeführt werden soll, dann wäre das eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, also des Polizeirechts, und dafür sind die Länder zuständig. Deswegen hat das Bundesjustizministerium ja für heute auf der Fachebene nach Berlin eingeladen, um mit den Fachleuten aus den Ländern zu erörtern, was man zusätzlich machen kann. Wir sind also nicht etwa untätig, sondern wir moderieren einen Diskussionsprozess zu einem Punkt, für den die Länder zuständig sind. Alle, die das jetzt vorschlagen, haben die Möglichkeit, in ihren Landtagen solche Gesetzentwürfe einzubringen.

    Heinemann: Mit Joachim Herrmann sprechen wir gleich noch. Eine solche Konzeption der Sicherungsunterbringung widerspräche aber nicht dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs Ihrer Auffassung nach, oder?

    Stadler: Wir müssen zwei Fälle unterscheiden. Für die Zukunft ist eine solche Konzeption möglicherweise machbar, ich will das jetzt nicht endgültig beurteilen, ich sage im Moment nur: Wenn, dann ist es eine Maßnahme des Polizeirechts, der Gefahrenabwehr, und somit nicht die Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums, sondern der Länder. Für die Fälle ...

    Heinemann: Entschuldigung. Besteht denn die Gefahr, dass wir jetzt 16 verschiedene Regelungen bekommen?

    Stadler: Genau deswegen haben wir ja eingeladen ins Bundesjustizministerium, um zu koordinieren, um ein gemeinsames Vorgehen zu erörtern mit den Vertretern der Länder. Dazu gehört übrigens auch der Vorschlag der Bundesjustizministerin, in den Fällen, in denen Personen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, neu die elektronische Aufenthaltsüberwachung einzuführen, um noch ein zusätzliches Mittel zum Schutz der Bevölkerung einzuführen. Aber darf ich vielleicht noch kurz anfügen: Wir müssen uns über eines im Klaren sein: Es gibt eine Zahl von etwa 80 Verurteilten, die in Sicherungsverwahrung sich befinden und bei denen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gesagt hat: Als diese in Sicherheitsverwahrung genommen wurden, galt dafür eine Höchstgrenze von zehn Jahren, das darf nicht nachträglich verlängert werden. Und bei diesem Personenkreis müssen wir uns darauf einstellen, dass die Gerichte jetzt auf Antrag ihre Freilassung anordnen werden. Da hilft auch der neue Vorschlag aus Bayern nichts.

    Heinemann: Herr Stadler, Sie haben die elektronische Fußfessel angesprochen. Mal brutal gefragt - und so argumentieren ja auch die Gegner: Was hat das Opfer etwa eines rückfälligen Sexualstraftäters davon, wenn die Polizei genau weiß, wo es gerade vergewaltigt wird?

    Stadler: Die elektronische Fußfessel soll selbstverständlich gleich eine abschreckende Wirkung entfalten. Wenn jemand aus Sicherungsverwahrung entlassen wird, tritt Führungsaufsicht ein. Diese ist verbunden mit Weisungen, beispielsweise über den Aufenthaltsort, oder auch mit Verboten, bestimmte Orte zu betreten. Mit der elektronischen Fußfessel kann man überwachen, ob eine solche Weisung eingehalten wird, und wenn es einen Verstoß dagegen gibt, ist das für sich gesehen schon eine neue Straftat, kann wiederum zu einer Verurteilung, zu Freiheitsstrafe führen, und davon verspreche ich mir schon eine präventive Wirkung, das heißt: Die elektronische Fußfessel ist natürlich kein Allheilmittel, aber sie ist eine zusätzliche Möglichkeit, die ohnehin notwendige Überwachung solcher Personen zu erleichtern, und kann sogar bei Verstößen gegen Weisungen, die man gerade mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung beweisen kann, dann zu neuer Inhaftierung führen. Also es ist kein Instrument, das ein völlig zahnloser Tiger wäre.

    Heinemann: Das Gespräch mit Justizstaatssekretär Max Stadler, FDP, haben wir um sieben Uhr aufgezeichnet.