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Elektroschrott
Neue Rücknahmeregeln bringen "wesentliche Verbesserung"

Die Rückgabe von Elektroschrott soll sich deutlich vereinfachen. Händler, die über 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Lagerfläche haben, sind nun zur Rücknahme von Kleingeräten generell verpflichtet, beschreibt Christiane Schnepel, Leiterin des Fachgebiets Produktverantwortung beim Umweltbundesamt, im Deutschlandfunk. Und auch für Großgeräte gibt es neue Regeln.

Christiane Schnepel im Gespräch mit Stefan Römermann | 22.07.2016
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    Alte Elektrogeräte auf einem Recyclinghof in einem Behälter für Elektroschrott. (picture alliance/dpa/Daniel Naupold)
    Stefan Römermann: Ob Toaster, Röhrenfernseher, Smartphone oder Laptop, irgendwann macht fast jedes Elektrogerät schlapp. Wenn sich die Reparatur dann nicht mehr lohnt, dann stehen viele Verbraucher allerdings erst einmal vor einem Rätsel: Wohin eigentlich mit dem Elektroschrott? Dass der nicht einfach in den Hausmüll darf, das hat sich immerhin schon herumgesprochen. Doch bisher war es nicht immer ganz so einfach, den Schrott richtig zu entsorgen. Ab Sonntag soll das einfacher werden. Dann gelten neue Regeln.
    - Darüber spreche ich jetzt mit Christiane Schnepel vom Umweltbundesamt. Wie werde ich denn, Frau Schnepel, zukünftig meinen Elektroschrott los?
    Christiane Schnepel: Erst mal danke für die Anfrage. - Sie können wie bisher die Rücknahmestellen der öffentlichen Entsorger nutzen, also in den kommunalen Rückgabestellen ihre Geräte abgeben.
    Römermann: Die Wertstoffhöfe oder so?
    Schnepel: Genau. Oder Sie informieren sich über die Internetseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register über Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte. Und da finden Sie zum Beispiel für Köln, wo Sie sitzen, oder für Dessau, wo ich gerade bin, jede Menge Möglichkeiten, Altgeräte zurückzugeben. Und zwar ein bisschen diffizil. Sie können immer kleine Geräte, 25 Zentimeter Kantenlänge, bei den Händlern abgeben, die groß sind, die üblichen bekannten großen Verkaufsstellen für Elektrogeräte zum Beispiel, oder auch Möbelmärkte oder auch Baumärkte. Mindestgröße ist 400 Quadratmeter Verkaufsfläche. Das ist die kostenlose Rücknahme für kleine Geräte. Und große Geräte werden dann kostenlos zurückgenommen, wenn Sie ein neues kaufen und gleichzeitig ein altes abgeben müssen, was der gleichen Funktion entspricht, also Waschmaschine gegen Waschmaschine. Das wirklich Neue und Lukrative für die Bevölkerung ist: Wenn Sie beim Kauf sagen, Sie möchten, dass es nach Hause geliefert wird, und sagen, dann möchte ich aber gleichzeitig - schon beim Kauf müssen Sie das sagen - mein Altgerät abgeben, meine alte Waschmaschine, dann ist auch dieses kostenlos. Und das ist gegenüber dem Status quo eine wesentliche Verbesserung.
    Römermann: Was ist denn beim Versandhandel? Da ist das ja nicht ganz so einfach, dem das jetzt mitzugeben. Wie läuft das?
    Schnepel: Stiftung Elektro-Altgeräte Register informiert
    Schnepel: Das ist richtig. Da informieren Sie sich auch über die Internetseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register. Oder über Ihren Vertragspartner, den Online-Händler, wie eine Rückgabe des jeweiligen Gerätes erfolgen kann. Vom Grundsatz her sind die Online-Händler, die ebenfalls mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben oder Lagerfläche jetzt in dem Fall, zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet, soweit sie in Deutschland positioniert sind.
    Römermann: Im Zweifelsfall auch da bei meinem Händler sagen, ich möchte mein altes Gerät auch wieder loswerden?
    Schnepel: Genau.
    Römermann: Was passiert denn, wenn ich das dann tatsächlich zurückgegeben habe? Wird das denn dann tatsächlich auch zu 100 Prozent alles recycled? Oder wie ist da der aktuelle Stand?
    Schnepel: Die Recycling-Quote liegt im Schnitt über alle Geräte vielleicht bei 80 Prozent und die Verwertungsquote bei fast 95 Prozent im Schnitt.
    Römermann: Das heißt, 95 Prozent des Materials wird auch tatsächlich wiederverwendet?
    Schnepel: Verwertet. Stoffliches Recycling, Metall zu Metall, wird fast zu 100 Prozent gemacht. Kunststoff zu Kunststoff wird zu wesentlich geringeren Anteilen recycled, stofflich verwertet, weil da oft noch Schadstoffe drin enthalten sind, die wir technologisch ausschleusen und dann in die energetische Verwertung geben lassen, um den Schadstoffinput in die Umwelt insgesamt wieder zu reduzieren. Aber vom Grundsatz her ist es so: Das Gerät, was einer ordentlichen Entsorgung zugeführt ist, in ein getrenntes Erfassungssystem gelangt ist, wird immer ordentlich recycled. Und zwar so, dass man schaut, welche Stoffe sind gut ökologisch und ökonomisch recycelbar. Das sind insbesondere die Metalle, Sondermetalle, Edelmetalle und zum Teil auch Kunststoffe. Das ist der eine Anspruch und der andere Anspruch ist, welche Schadstoffe sind enthalten, Quecksilber, Blei, Kadmium und und und. Die sind zu separieren in der Phase der Behandlung und aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen. Diese beiden Aspekte sind die Kernelemente jeden Recyclings in diesem Bereich.
    Römermann: Ab kommender Woche dürfen Elektrogeräte auch im Handel zurückgegeben werden - danke an Christiane Schnepel für das Gespräch und die Informationen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
    Redaktionelle Anmerkung: Der Artikelvorspann wurde angepasst, weil hier Frau Schnepel eine falsche Funktionsbeschreibung zugeordnet war. Sie ist korrekt die Leiterin des Fachgebiets Produktverantwortung beim Umweltbundesamt.