Dienstag, 16. April 2024

Archiv

Erbschaftssteuer
Karlsruhe kippt Steuerprivilegien

Die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Gesetzgeber müsse mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin seien die Vorschriften weiter anwendbar.

17.12.2014
    Symbolbild Erbschaftsteuer.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerprivilegien für Firmenerben teilweise gekippt. (picture alliance/dpa/Jens Büttner)
    Die Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben sind weitgehend verfassungswidrig. Es sei unzulässig, Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen, urteilten die Richter in Karlsruhe. Die Regelungen verletzten das Gleichbehandlungsgebot.
    Kleinere Unternehmen weniger betroffen
    Bisher galt: Wenn ein Firmenerbe einen Betrieb fünf Jahre lang fortführt und die Löhne weitgehend stabil hält, bekommt er schrittweise 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Wer das sieben Jahre schafft, muss am Ende gar keine Steuer bezahlen. Laut Bundesverfassungsgericht sind dadurch im Jahr 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden, es wurden aber nur 4,3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer gezahlt.
    Das Bundesverfassungsgericht schränkte aber auch ein, dass kleinere und mittlere Familienunternehmen auch künftig bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden können, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden (Az. 1 BvL 21/12).
    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Im Grundsatz seien die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen anerkannt worden - es gehe lediglich um einzelne Fragen der Abgrenzung. Die geforderten Neuregelungen würden "so zügig wie möglich" umgesetzt.
    Schmid: Geltende Regelungen sind ausgewogen
    Das Bundesfinanzministerium und Wirtschaftsverbände hatten die Vergünstigungen im Vorfeld verteidigt. Sie seien notwendig, um die Finanz- und Investitionskraft insbesondere der Familienunternehmen zu erhalten. Auch der Finanz- und Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Nils Schmid, hatte die bisherigen Regelungen zur Erbschaftssteuer als gerecht verteidigt. Die seit 2009 geltenden Gesetze seien ausgewogen, sagte der SPD-Politiker vor der Urteilsverkündung im Deutschlandfunk. Von den geforderten Neuregelungen werden Schätzungen zufolge rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland betroffen sein.
    (fwa/bor)