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Es blieb bei Versprechungen

Es ist gut 12 Jahre her, da gab es in Deutschland noch ein vorsintflutliches Rechtsinstrument: die Entmündigung. Erst 1992 wurde sie abgeschafft.

Von Veronika Neukum | 14.04.2004
    Abgeschafft wurden gerichtliche Hauruck-Verfahren, mit denen reihenweise alte und psychisch kranke Menschen in geschlossene Heime abgeschoben wurden. Abgeschafft werden sollten auch grandiose Bereicherungsmöglichkeiten für Anwälte, die sich die Vermögen ihrer Mündel langsam, aber sicher zu eigen machten.

    Am 1. Januar 1992 trat das neue Gesetz in Kraft. Es versprach viel. Das Zauberwort hieß "Betreuung". Es versprach, Alte und Kranke nicht mehr als Nummern zu verwalten, sondern ihnen als Menschen zu helfen. Das Wohl des Patienten stand ganz oben. Seine Selbstbestimmung und Würde sollten geachtet und gewahrt werden. Ein Richter würde in jedem Einzelfall persönlich entscheiden, ob eine Betreuung erforderlich sei, oder nicht.

    Bei all diesen Versprechungen ist es geblieben. Dem wirklichen Leben haben die hehren Vorsätze nicht standgehalten. René Talbot von der Berliner "Irrenoffensive" und dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener gibt Einblick in den Alltag des Betreuungswesens im Jahr 2004.

    Sie können das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren. Sie können also ins Heim abgeschleppt werden, sie können ihre Wohnung darüber verlieren - reihenweise passiert - mit dramatischen Folgen. Sie können, wenn sie in die Psychiatrie abgeschoben werden zwangsbehandelt werden.. Und natürlich können auch sämtliche Finanzmittel kontrolliert werden und nur noch ein bisschen Taschengeld ausgezahlt. Also eine umfassende Entrechtung und Entmündigung, die genau das erfüllt, was man Objekt staatlichen Handelns nennt, was das Grundgesetz eigentlich schon längst verboten hat.

    12 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes stehen in Deutschland weit über eine Million erwachsene Menschen unter Betreuung. Vor der Reform gab es weniger als die Hälfte - nur 450 000 Vormundschaften. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

    Eine Erklärung dafür ist: Es entwickelte sich ein neuer Berufsstand. Der Beruf des "Betreuers". Und: Die neue Rechtslage eröffnete gute Abrechnungsmöglichkeiten, die natürlich auch ergriffen wurden. René Talbot vom Berliner Landesverband Psychiatrie-Erfahrener hält Betreuungen für gänzlich überflüssig und sähe sie am liebsten abgeschafft:

    Die zweite Nummer ist dabei, dass Leute einfach dran verdienen, ganz einfach - (lacht) - Und wenn eine Million Leute betreut werden, dann gibt's Leute, die da mehr oder weniger Geld mit verdienen und die haben unmittelbares wirtschaftliches Interesse daran. Und damit wird das System mit einer scheinbaren Fürsorglichkeit ein tatsächliches reines Belagerungssystem, was aber wuchert, also immer barocker wird.

    Tatsache ist, dass wir immer älter werden und die Zahl alter und deshalb psychisch kranker oder geistig behinderter Menschen ständig steigt. Tatsache ist aber auch, dass zu schnell und zu häufig Betreuungen eingerichtet werden. Der Gerontopsychiater und Chefarzt der Rheinischen Kliniken in Bonn, Rolf Hirsch, macht dafür die Vormundschaftsrichter verantwortlich. Die kämen ihrer eingehenden Prüfungspflicht nicht nach und diagnostizierten viel zu leichtfertig "Demenz", um Betreuungen anordnen zu können. Dabei seien an die 50 verschiedene Arten solcher mentaler Erkrankungen bekannt, kritisiert Prof. Hirsch.

    Wer kann das überhaupt diagnostizieren? Ich kenne einen Richter, der sagt, ich lasse von 7 zurückzählen, kann er das, ist es gut, kann er es nicht, ist er dement. Das ist etwas Absurdes.

    "Dement" ist ein Wischiwaschi-Begriff. Der kann von einem Minimum, was kaum auffällig ist, bis zu einem Maximum gehen. Der größte Teil der so genannten Demenzkranken kann selbstverständlich seine eigenen Geschäfte übernehmen. Er braucht keinerlei Betreuung.

    Also, dem Richter ist eigentlich völlig gleich. Er hätte am liebsten einen Drei- oder Fünfzeiler: "hirnorganisch verändert - ist schwerst dement - keine Chance auf Heilung - braucht Rundum-Betreuung" - das wäre einem deutschen Richter das Allerliebste. Dann macht er ein Kurzgutachten in seiner Begründung und damit ist es vom Tisch.

    Selten wurde ein Gesetz so hoch gelobt wie die Betreuungsreform von 1992. Selten ist ein Gesetz so grandios gescheitert.

    Zuviel Bürokratie, zu wenig Kontrolle, mangelnder politischer Wille, persönliches Engagement wird nicht honoriert - beste Voraussetzungen also für Frustrationen aller Art und unheilige Allianzen zum Nachteil der Betroffenen. Kein Wunder: 2004 steht das Betreuungsrecht wieder einmal auf dem Prüfstand.

    Die Justizminister des Bundes und der Länder haben einen Änderungsentwurf erarbeitet, der Ende Dezember des vergangenen Jahres im Bundesrat einstimmig angenommen wurde. Alle waren sich einig. Neben den explodierenden Kosten, müsse auch der bürokratische Aufwand auf das Notwendigste reduziert und das Vergütungsrecht reformiert werden.

    Dazu soll die so genannte Vorsorgevollmacht gestärkt und eine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten eingeführt werden. Und schließlich ist zur Entlastung der Länder und Kommunen an eine pauschale Vergütung für Berufsbetreuer gedacht. (Bisher musste nämlich minutiös und bürokratisch aufwändig abgerechnet werden.)

    Die so genannte Vorsorgevollmacht zur privaten Vorsorge wird von allen Beteiligten einhellig begrüßt. Um zu verhindern, dass man im Krankheitsfall vom Gericht einen fremden Betreuer verordnet bekommt, sollte jeder einen Menschen seines Vertrauens zu seinem persönlichen Bevollmächtigten ernennen - im eigenen Interesse und vor allem rechtzeitig. Das kann formlos geschehen, ähnlich wie beim Testament. Der Sozialwissenschaftler Fred Erkens von der Bonner Initiative "Handeln statt Misshandeln" erklärt Vor- und Nachteile:

    Die Vorsorgevollmacht ist an die Geschäftsfähigkeit gebunden. D.h. ich habe niemanden, der den Bevollmächtigten kontrolliert. D.h. ich muss denjenigen selber kontrollieren. Wenn ich's nicht mehr kann, bin ich im Prinzip ausgeliefert und kann mich nur darauf verlassen, dass derjenige, den ich bevollmächtigt habe, anständig arbeitet. Das ist eine Vertrauensperson. Das Problem ist, wenn die Vertrauensperson in meinem Alter ist, was sehr häufig ist - Freunde, Bruder, Schwester, Ehepartner - mit mir dann 85 wird, es nicht mehr kann, dann eine weitere Vollmacht ausstellt, dann kommen schon Leute ins Spiel, die von mir vielleicht gar nicht gewünscht waren.

    Die Vorsorgevollmacht hat also einen entscheidenden Vorteil: Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden, z.B. indem man das Dokument einfach vernichtet oder erklärt, dass man von der Vollmacht keinen Gebrauch mehr machen will. Ein Nachteil allerdings: der Aussteller der Vollmacht muss den von ihm Bevollmächtigten selbst kontrollieren.

    Die persönliche vorsorgliche Absicherung für den Ernstfall wollen Bund und Länder flächendeckend einführen, was auf breite Zustimmung trifft.

    Anders sieht es aus bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pauschalierung der Vergütungen für Betreuer. Um den bürokratischen und finanziellen Aufwand zu reduzieren, sollen Berufsbetreuer künftig ihre Stunden nicht mehr abrechnen, wie sie anfallen, sondern pauschal bezahlt bekommen. Dagegen laufen die Betreuer Sturm. Bei dem vorgeschlagenen System werde keinerlei Rücksicht auf die Schwere der Behinderung genommen bzw. auf den jeweiligen Arbeitsaufwand, protestiert etwa der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer, Klaus Vörter-Fondey.

    Also, es ist so, dass seit 12 Jahren dieses Gesetz besteht und der Gesetzgeber hat sich bisher keine Mühe gemacht, darüber nachzudenken, was eigentlich Inhalt dieser Tätigkeit ist, die da ausgeführt wird, und will dann auf einmal sagen, das ist genug, was die Fallstunden angeht. Und da sind wir nicht mit einverstanden.

    Er schreibt zwei oder dreieinhalb Stunden vor, für einen Monat, für einen Betroffenen und meint, das würde reichen - Und Grundlage ist einfach nur ein statistisches Material, aber keine Kenntnis, von dem was da wirklich passiert. Da liegen ganz andere Beschreibungen vor, und ganz andere Vorstellungen vor, und es hat sich auch in den letzten 10 Jahren ungeheuer viel entwickelt.

    Eine Mischkalkulation soll garantieren, dass berufliche Betreuer trotz Pauschale auch in Zukunft ihr Auskommen haben, d.h. jeder soll schwierigere und leichtere Fälle zugeteilt bekommen, die er untereinander ausgleichen kann. Prof. Rolf Hirsch sieht Missbrauch programmiert.

    Der springende Punkt ist nur, wer sucht das eigentlich aus. Üblich ist auf dem Markt, sich diejenigen zu suchen, die am wenigsten Arbeit machen und wo man das meiste Geld bekommt. Warum soll das hier nicht ähnlich sein. Und so ist es leider in der Realität.

    Die Schwierigkeit ist aber auch, dass im Vorfeld ja eigentlich jemand sein müsste, also theoretisch der Richter, der ja bestimmen kann, wer eine Betreuung übernimmt, der müsste solche Mischkalkulationen vorgeben. Der Richter ist aber der Ungeeignetste, weil er von psychisch Kranken keinerlei Ahnung hat. Ich denke aber auch von alten Menschen - was ich besonders sehe - am allerwenigsten weiß. Dementsprechend kann er ja im Vorfeld gar nicht wissen, was ist schwierig, was ist weniger schwierig.

    Der Sozialrechtler Jörg Tänzer hat im Auftrag des Bundesverbandes der freiberuflichen Betreuer untersucht, wie viel Zeit Berufsbetreuer für die einzelnen Betroffenen brauchen, und kam zu folgendem Ergebnis:

    Psychisch Kranke und suchtabhängige Betreuungsbedürftige haben einen erheblich höheren Zeitaufwand als altersdemente und geistig behinderte Menschen. Und dies muss bei einem Pauschalierungssystem berücksichtigt werden, weil sonst Berufsbetreuer gezwungen sind, unwirtschaftlich zu arbeiten, oder zu wenig Zuwendung diesen Klienten zu geben.

    Zeitpauschalen für kranke Menschen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Vergütungspauschalen für Betreuer würden bedeuten, dass jeder Berufsbetreuer künftig mehr als 50 Fälle übernehmen müsste. Vermeidbare Heimeinweisungen wären die notwendige Folge. Pflegebedürftige oder schwer behinderte Menschen würden noch schneller als bisher stationär untergebracht, anstatt zu Hause von ambulanten Hilfsdiensten versorgt. Ein so wenig differenziertes pauschales Finanzierungssystem, wie es der Bundesrat und die Bundesregierung vorsehen, würde Folgekosten im Gesundheits- und Sozialwesen verursachen, die um ein Vielfaches über den Einsparungen für die Justizkassen lägen, gibt der Sozialrechtler Tänzer zu bedenken und prophezeit einen finanziellen und sozialen Verschiebebahnhof.

    Durch ein undifferenziertes Pauschalierungssystem würden zwar die Länder-Justizkassen entlastet, aber die Sozialleistungsträger - und darunter auch die Länder, als überörtliche Sozialhilfeträger zusätzlich belastet. Wir brauchen eine Verknüpfung der Betreuungskosten und deren Kosten im Sozialhilfebereich, und das leistet dieses Modell nicht.

    Das Modell ist auch unter anderen Gesichtspunkten unzureichend: In der eigenen Wohnung bleiben solange wie möglich, das wünschen sich die meisten Menschen auch dann noch, wenn sie ihr Leben nicht mehr alleine bewältigen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das ist unbestritten die billigste und somit für den Staat interessanteste Lösung. Und weil Kostendämpfung Hochkonjunktur hat, lautet die neue Botschaft an das Volk: "Bleibt in Euren vier Wänden, solange es irgendwie geht und seht zu, dass ihr mit ehrenamtlichen Betreuern aus dem Familien- und Bekanntenkreis zurechtkommt". Soll das etwa heißen, dass jeder sich selbst überlassen ist? Soll in Zukunft auf den qualifizierten Berufsbetreuer weitgehend verzichtet werden?

    "Stückwerk" sei der Bundesratsbeschluss, schimpfen die beruflichen Betreuer, "kurzsichtig", "unausgegoren und indiskutabel". So könne man den Rotstift einfach nicht ansetzen, kritisiert Klaus Vörter-Fondey - vom Bundesverband der Berufsbetreuer.

    Also, wenn sich die soziale Versorgung irgendwo anders verschlechtert, wird es zu mehr Betreuungsfällen kommen. Von daher wird es natürlich eine größere Zahl von Betreuern geben müssen. So, also von daher ist das eine Restgröße, und von daher ist es auch nicht einfach steuerbar, was da passiert. Das, was steuerbar ist, sind die Kosten pro Fall. Und die Kosten pro Fall hängen natürlich ganz viel mit Effizienz zusammen, völlig klar. Und in dem Zusammenhang auch mit Professionalität.

    Erstens, weil es immer so ist, dass mehr Effizienz auch Kosten sparend wirkt und zum anderen eine große Bereitschaft der beruflich tätigen Betreuer da ist, sich selber z.B. weiter zu qualifizieren. Und wenn ein solcher Prozess durch eine solch enge Pauschalierung abgebrochen wird, ist der Staat einfach blöd.

    Von einem Betreuungsrecht, das seinen Namen verdient, würden mehr als eine Million Menschen in Deutschland profitieren - Tendenz steigend. Aber sowohl Städte, als auch Länder ignorieren ihre gesetzlichen Aufgaben. So erhalten etwa die Betreuungsvereine immer weniger Förderung. Die Betreuungsvereine sind aber vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ehrenamtliche Betreuer zu werben und über Vorsorgevollmachten aufzuklären. Die von den Justizkassen erstatteten 31 Euro pro Betreuerstunde reichten bei weitem nicht, um die Unkosten zu decken, rechnet Siglind Scholl vor - sie arbeitet als Referentin für Familien- und Jugendrecht beim Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland:

    Mit 31 Euro pro Stunde kommt keiner unserer Betreuungsvereine über die Runden. Wenn ich mir überlege, dass die KGst - das ist die kommunale Gemeinschaftsstelle für die Verwaltung, die rechnet immer aus, was die Arbeitszeit für einen Angestellten oder für einen Beamten sind, die kommen bei der Berechnung für einen BAT4a oder 4b-Angestellten, die kommen darauf hinaus, dass wir 54 Euro die Stunde ansetzen müssten an Personalkosten.

    Es trifft halt Betreuungsvereine, weil die Betreuungsvereine dicht machen müssen, auf gut Deutsch. Also wir als freie Träger schießen schon zu. Sehr viele unserer Träger müssen über die Runden helfen durch Eigenmittel, Kirchensteuermittel. Aber das geht ein Jahr, das geht kein zweites Jahr. Und das Sterben beginnt.

    Ein weiterer wunder Punkt im Gesetzentwurf, ist die geplante Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten und nahe Angehörige in Vermögensangelegenheiten.

    Aber warum eine generelle - also für alle gültige - gesetzliche Vertretungsmacht einführen, wenn laut Statistik nur 13 % betroffen sind, denn nur 13 % der Betreuten sind verheiratet? Wenn Eheleute darauf verzichten, einander eine Vollmacht über ihre Konten zu erteilen, haben sie sicher Gründe dafür. Die sollten auch dann respektiert werden, wenn sie nicht mehr selbstständig entscheiden können.

    Die stellvertretende Vorsitzende des Vormundschaftsgerichtstages, Brunhild Ackermann, steht der Betreuungsbehörde der Stadt Kassel vor. In ihren Augen kann die Ehegattenvertretungsmacht, nicht nur Ehen belasten oder gefährden, sondern auch die jahrelange erfolgreiche Arbeit von Betreuungsvereinen zunichte machen:

    Wir haben immer wieder der Bevölkerung gesagt, macht eine Vorsorgevollmacht. Euer Ehepartner - auch nach der goldenen Hochzeit - kann Euch nicht vertreten. Mittlerweile haben alle Betreuungsvereine und -Behörden, die diese Aufklärung betrieben haben, Erfolge. Man sieht, die Betreutenzahlen stagnieren. Ich schiebe es auch auf die Vorsorgevollmacht und auf die Erteilung dieser Vollmachten. Und jetzt verunsichern wir die Bevölkerung, indem wir sagen, jetzt gibt es doch ein Angehörigenvertretungsrecht.

    Wenn ich mir vorstelle, ich gehe mit meinem Partner zum Standesamt, erkläre ihm aber auf der anderen Seite, vertreten möchte ich mich von dir nicht lassen, so beeinträchtigt das natürlich die gesamte Ehe. Es kann ja durchaus sein, dass ich ihn aus anderen Gründen geheiratet habe, aber vorsichtig bin, wenn es z.B. um die Vermögensverwaltung geht, weil er da besondere Vorbelastungen hat, und wenn ich dann sage, du darfst mich aber nicht vertreten, dann kann ich diese Ehe auch abschreiben.

    Siglind Scholl vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland sieht sich gar an die graue Vorzeit vor der Eherechtsreform erinnert und lehnt das Ansinnen der Bundesländer vehement ab:

    Das erinnert mich ganz fatal daran, dass wir jetzt ein Rollback haben. Wir haben 1976 die Reform des Eherechts gehabt - seinerzeit, wenn ich daran erinnern darf, war es noch so geregelt, dass die Ehefrau verpflichtet war zur Hausarbeit und wenn der Ehemann der Auffassung war, sie kommt ihren Hausfrauenpflichten nicht so richtig nach, durfte er den Vertrag kündigen.
    Und so mutet es mich heutzutage an, wenn ich urplötzlich quasi eine gesetzliche Vertretung einführe für einen Großteil der Bevölkerung.


    Aber damit nicht genug - auf Betreiben der Bayerischen Staatsregierung sollten psychisch kranke Menschen künftig zu einer ambulanten psychiatrischen Behandlung gezwungen werden können - notfalls mit Polizeigewalt aus ihren Wohnungen geholt werden. Fesseln und Spritzen mit Depot-Neuroleptika wären dann wieder psychiatrischer Alltag geworden.

    Bayern wollte damit - wie es heißt - eine Gesetzeslücke schließen und dem so genannten "Drehtüreffekt" in der psychiatrischen Praxis entgegenwirken - also verhindern, dass Patienten immer wieder stationär eingewiesen werden müssen, weil sie die ambulante Behandlung verweigern.

    Auch diesem gravierenden Angriff auf die Menschenwürde hatte der Bundesrat im Dezember einstimmig zugestimmt.

    Und erst nachdem der Freiburger Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker - beauftragt von der Berliner "Irrenoffensive" und den organisierten Psychiatrie-Erfahrenen - in seinem Gutachten die verfassungsrechtliche Unhaltbarkeit des bayerischen Vorstoßes nachgewiesen hatte, gingen die Fraktionen im Bundestag auf Distanz.

    Auch das Bundesjustizministerium scheint inzwischen bemerkt zu haben, dass diese Gesetzesänderung wie ein Bumerang vom Verfassungsgericht zurückkäme und plädiert inzwischen für die Streichung dieses Paragraphen.

    Man solle sich aber nichts vormachen, bremst Thomas Saschenbrecker die Erleichterung der Betroffenen-Lobby. Mit der Einführung ambulanter Zwangsmaßnahmen wäre die ohnehin gängige Praxis nur noch legalisiert worden. Das was in Alten- und Pflegeheimen trauriger Alltag sei, wäre auf Psychiatrie-Patienten und psychisch mehr oder weniger Kranke ausgeweitet worden.

    Konkret ist es ja auch dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dieses Dämpfen und das nicht mehr sich selbst sein - durch diese Medikamente - die oft auch sehr schlecht vertragen werden. Gerade diese Depot-Medikamente, die als einzige in Betracht kämen, werden in aller Regel sehr schlecht vertragen, die führen zu Deskinesen bei den Betroffenen, d.h. die Betroffenen zittern, können überhaupt nicht mehr klar denken und sind nur noch beeinträchtigt.
    Es trifft auch für ältere Patienten zu, weil natürlich im Zuge dessen auch in Heimeinrichtungen, betreuten Wohneinrichtungen, sicherlich diese Zwangsmedikation dann an Betroffenen vorgenommen würde, was allerdings derzeit schon gängige Praxis ist. Ganz einfach teilweise, um die Pflege zu erleichtern, dass man da nicht den hohen Pflegeaufwand dem Heimbewohner zukommen lassen möchte und mit Medikamenten dann ganz einfach dämmt, damit die alten Leute schlichtweg ruhig gestellt werden. Dann auch nicht so auffällig werden, nicht durchs Haus laufen nachts usw. Das ist gängige Praxis in Alten- und Pflegeheimen.