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"Es gibt keine schrankenlose Freiheit"

Aus Sorge um die Meinungsfreiheit sollte man nicht die Schranken der Freiheit außer Acht lassen, meint der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hans-Peter Uhl und spricht sich für ein Aufführungsverbot des Anti-Islam-Videos in Deutschland aus. Diese Aufführung würde nämlich den öffentlichen Frieden stören.

Hans-Peter Uhl im Gespräch mit Friedbert Meurer | 17.09.2012
    Friedbert Meurer: Es ist für uns nur schwer nachvollziehbar: Ein Film, den es sogar nur als einen Video-Clip, einen 15-minütigen Video-Clip gibt, auf YouTube im Internet, sorgt für eine Welle antiamerikanischer und antiwestlicher Proteste und Gewaltaktionen. Ob Pakistan, Libanon jetzt auch, Ägypten oder der Jemen – als hätte es nur eines kleinen Anlasses bedurft, bricht sich der Zorn der Islamisten Bahn. Das Ausmaß übertrifft, so scheint es, fast noch die Proteste gegen die Mohammed-Karikaturen aus Dänemark oder die Koran-Verbrennungen in den USA.

    In sieben Wochen wird in den USA ein neuer Präsident gewählt. Also in den USA fallen die heftigen Krawalle und Ausschreitungen genau in den heißen Wahlkampf. Barack Obama hatte mit einer Rede in Kairo – das war zu Beginn seiner Amtszeit – die Hand gegenüber der islamischen Welt ausstrecken wollen. Jetzt stehe er vor dem Scherbenhaufen seiner Politik, wird ihm vorgeworfen.

    Und auch in Deutschland gibt es eine Kontroverse: Die rechtsradikale Partei "Pro Deutschland" will den Film "Innocence of Muslims", die Unschuld der Muslime, öffentlich vorführen, in Berlin im November soll das sein, um Öl ins Feuer zu gießen. Der Bundesinnenminister will die Aufführung verbieten. Andere sehen das anders, glauben, dass es nicht möglich ist, oder raten von diesem Schritt ab.
    Was also tun mit dem Plan von "Pro Deutschland", den Film "Unschuld der Muslime" in Berlin in einer öffentlichen Aufführung zu zeigen? – Darüber will ich reden mit dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl von der CSU. Guten Tag, Herr Uhl.

    Hans-Peter Uhl: Grüß Sie Gott, Herr Meurer!

    Meurer: Sind Sie dafür, die Aufführung des Films zu verbieten?

    Uhl: Es ist eine Gratwanderung. Das haben Sie in Ihrem Beitrag schon dargestellt. Es geht einerseits um die Meinungsfreiheit, möglicherweise sogar Kunstfreiheit, in diesem Falle eher weniger, und auf der anderen Seite geht es um die Verletzung des öffentlichen Friedens – dadurch, dass eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird auf übelste Weise. Insofern haben die von Ihnen zitierten nicht ganz den Kern des Themas getroffen. Es geht nicht nur um die Meinungsfreiheit, sondern es geht darum, dass der öffentliche Friede durch dieses Machwerk gestört werden muss, und das wird er ja in der Tat.

    Meurer: Das heißt, für Sie sollte der Film verboten werden?

    Uhl: Das heißt, man sollte einerseits nach Paragraf 166 Strafgesetzbuch strafrechtlich tätig werden, wenn der Film vorgeführt wird, und präventiv sollte die örtliche Versammlungsbehörde sagen: Dort, wo der Film aufgeführt werden soll, wohl in Nordwestfalen, sollte dieses verboten werden.

    Meurer: Wird das möglich sein, das zu verbieten, oder kann das ein Verein, eine Partei unterlaufen, indem sie sagt, ja, das ist eine Privatveranstaltung, das sind ja nur geladene Gäste und so weiter?

    Uhl: Das kann man natürlich auf diese Weise unterlaufen. Das ist aber nicht im Interesse der Veranstalter. Die Veranstalter wollen ja öffentliche Wirkung erzeugen, weswegen sie eine öffentliche Versammlung, Veranstaltung machen wollen – sei es in geschlossenen Räumen, oder sei es unter freiem Himmel, das ist dann eine Spielart, rechtlich macht das keinen Unterschied. Sie wollen ja eine öffentliche Wirkung erzeugen und damit gerade durch diesen Film den öffentlichen Frieden stören.

    Meurer: Jetzt könnte man mal ein anderes Beispiel nehmen: Jemand will die Karikaturen von Kurt Westergaard, dem dänischen Karikaturisten, der mit dem Leben bedroht wird, zeigen in einer Ausstellung. Ist das auch schon Störung des öffentlichen Friedens?

    Uhl: Das kann dazu führen, muss nicht dazu führen. Wir sind in jedem Einzelfall natürlich dann auch abhängig von der Einschätzung durch das zuständige Gericht und möglicherweise die zweite Instanz darüber. Man sollte aber nicht aus lauter Sorge um die Meinungsfreiheit, die möglicherweise auch ausufert, die Kehrseite jeder Freiheit, nämlich die Schranken, die jeder freiheitlichen Ausübung von Grundrechten gesetzt sind, außer Acht lassen. Es gibt keine schrankenlose Freiheit, es gibt auch andere Werte in unserer Gesellschaft. Deswegen muss der Gang vor Gericht auch beschritten werden und darf nicht von vornherein schon ausgeschlossen werden, dass das nicht geht.

    Meurer: Also ich verstehe Sie richtig, das Zeigen der Karikaturen kann eine Störung des öffentlichen Friedens sein und damit bestraft werden?

    Uhl: Das könnte unter Umständen dazu führen. Das ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt, aber auch dieses könnte man durchaus so werten, wie überhaupt man die rechtlichen Möglichkeiten mehr ausschöpfen sollte. Ich halte es für richtig, dass der Verfasser dieses üblen Produktes "Die Unschuld der Muslime" nicht nach Deutschland einreisen darf. Auch dafür gibt es rechtliche Möglichkeiten. Ich selbst habe in meiner früheren Zeit als Münchener Kreisverwaltungsreferent gegen den David Irving, der den Holocaust permanent geleugnet hat, obwohl er Engländer ist, ein Einreiseverbot nach Deutschland auf Lebenszeit verhängt.

    Meurer: Vor zwei Jahren hat die Kanzlerin eine Laudatio auf Kurt Westergaard gehalten. War das im Nachhinein ein Fehler?

    Uhl: Das müssen Sie Frau Merkel fragen, wie sie diese Äußerung einschätzt. Das kann ich nicht beurteilen.

    Meurer: Ich interpretiere es aber so: Sie sind so ganz glücklich damit nicht gewesen?

    Uhl: Nein. Ich habe das jetzt nicht mehr präsent, was Sie im Detail gesagt hat, das müsste man alles sich noch mal anschauen.

    Meurer: Eine Aussage von ihr war, die Freiheit ist für mich persönlich die glücklichste Erfahrung meines Lebens.

    Uhl: Ja, das kann ich verstehen.

    Meurer: Und dazu zählt sie auch die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit.

    Uhl: Ja natürlich sind das hohe Güter unserer zivilisierten Gesellschaft und daran wollen wir auch festhalten. Auf der anderen Seite gibt es eben keine grenzenlosen Freiheiten, und daran muss man auch immer denken, wenn man solche Vorkommnisse wie jetzt in der deutschen Botschaft in Khartum sich vor Augen führt und andere Provokationen. Ich will das nicht rechtfertigen, was dort passiert ist, ganz im Gegenteil, aber wir sollten auch mehr Rücksicht nehmen gegenüber den Bekenntnissen anderer und uns bewusst machen, dass man den öffentlichen Frieden auch in unserem Land damit erheblich beeinträchtigen und stören kann.

    Meurer: Herr Uhl, zur Störung des öffentlichen Friedens gehören ja sozusagen zwei: einer, der stört, und der andere, der sich gestört fühlt. Nun gibt es, ich sage mal, viele Christen im Land, die tolerieren es, wenn Satire oder Satirezeitschriften, Kabarettisten sich über das Christentum oder über Symbole lustig machen, andere, Islamisten, radikale Islamisten wenden Gewalt an, und dann nur in diesem zweiten Fall ist von einer Störung des öffentlichen Friedens zu reden. Definieren da nicht die Falschen, was öffentlicher Friede ist?

    Uhl: Nein, das ist, glaube ich, falsch, wie Sie da die beiden Lager zusammenfassen. Das eine Lager hat resigniert, und das andere Lager wendet Gewalt an. Beides ist falsch. Ich glaube, selbstverständlich ist es völlig verfehlt, mit Gewalt zu reagieren, wie jetzt aus Kreisen der Islamisten. Das sind ja ihrerseits wieder Extremisten, das kann kein Vorbild sein. Auf der anderen Seite zu resignieren und zu sagen, wir tun so, als hätten wir das nicht gesehen, diese Gotteslästerung, weil wir sonst nur darauf aufmerksam machen, wir gehen schon gar nicht mehr vor Gericht, das ist ja auch eine Form der Resignation gegenüber einem Straftatbestand, der immer wieder in Deutschland gegenüber dem Christentum erfüllt wird, aber nicht verfolgt wird.

    Meurer: Also Sie rufen Christen auf, vor Gericht zu ziehen oder anderweitig ihren Protest kundzutun?

    Uhl: Wenn der Fall dazu geeignet ist, ja, aber wir haben immer wieder Fälle, wo dann die Kirche resigniert oder die Christen resignieren und sagen, wir wollen nicht für noch mehr Popularität sorgen durch einen solchen Prozess.

    Meurer: Ist es eben die Kirche manchmal selbst, die dann letzten Endes genau mit dieser Erwägung zurückzieht, um dem Fall nicht übermäßig Publizität zu verleihen?

    Uhl: Genau so ist es. Das ist in unserer Mediengesellschaft ja andererseits auch wieder verständlich.

    Meurer: Warum verständlich?

    Uhl: Ja, weil möglicherweise doch nur wenige Leute sich mit dem Straftatbestand der Gotteslästerung befasst hätten, und wenn darüber umfangreich berichtet wird unter dem Deckmantel der Gefahr für die Meinungs- und Kunstfreiheit, dann bekommt das Thema eine ganz andere Dimension.

    Meurer: Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, bei uns heute Mittag im Deutschlandfunk zur Frage, wie und mit welchen Begründungen der antimuslimische Film verboten werden kann. Herr Uhl, danke schön und auf Wiederhören!

    Uhl: Bitte schön! Auf Wiederhören.


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