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"Es ist Ablass, genau so wie im Mittelalter"

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff ein Angebot gemacht: Gegen Zahlung einer Auflage von 20.000 Euro soll das Verfahren gegen ihn eingestellt werden. Falls er zahlt, wäre das kein Schuldeingeständnis, sagt der Strafrechtler Eberhard Kempf.

Eberhard Kempf im Gespräch mit Friedbert Meurer | 19.03.2013
    Friedbert Meurer: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob vor Gericht und unter welchen Auflagen gedealt werden darf, also Absprachen getroffen werden dürfen, um schneller zur Sache und schneller zum Abschluss, also zum Urteil zu kommen. Ein Deal in diesem ganz engen Sinn ist es also eher nicht, was die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt Ex-Bundespräsident Christian Wulff anbietet, aber doch eine Vorabsprache, ein Deal vor dem Prozess, wie das Verfahren nämlich gegen das einstige Staatsoberhaupt erst gar nicht zustande kommt. Wulff soll 20.000 Euro Geldbuße zahlen, das war’s dann. Der Ex-Bundespräsident muss jetzt abwägen: 20.000 Euro, das würde in der Öffentlichkeit wohl als Schuldeingeständnis interpretiert, was es formal aber nicht wäre.
    Am Telefon begrüße ich Eberhard Kempf, lange Jahre war er Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, also ein erfahrener Strafrechtler. Guten Morgen, Herr Kempf!

    Eberhard Kempf: Guten Morgen, Herr Meurer.

    Meurer: Wie fair ist der Deal vor Prozessbeginn, den die Staatsanwaltschaft Hannover Christian Wulff anbietet?

    Kempf: Fair oder nicht fair, es obliegt allen Beteiligten, einer solchen Vereinbarung zuzustimmen. Wer ihn nicht haben will, der stimmt nicht zu, und dann muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie sie das Verfahren weiterführt, ob sie es einstellt, ohne Geldauflage, oder ob sie anklagt.

    Meurer: Was ist eine Geldauflage, Herr Kempf? Ist das was anderes als eine Geldbuße?

    Kempf: Ja. Ich habe im Vorspann gehört, das sei eine Geldbuße. Das Besondere bei einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage ist, dass nicht gebüßt wird. Es ist keine Sanktion. Es ist schlicht und einfach eine Geldzahlung, gegen die sozusagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung abgekauft wird.

    Meurer: Klingt nach Ablass wie im Mittelalter.

    Kempf: Ja, es ist Ablass, genauso wie im Mittelalter. Die Höhe der Geldzahlung liegt im freien Ermessen der Beteiligten. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, so zum Beispiel, wie es gesetzliche Vorgaben für die Bemessung einer Geldstrafe gibt. Es ist freie Rechtschöpfung.

    Meurer: Einen Ablass im Mittelalter hat aber, glaube ich, bezahlt, wer sich als Sünder fühlte. Bedeutet es für Wulff, dass er damit eine Sünde, ein Vergehen zugäbe?

    Kempf: Nein, gerade nicht. Eine solche Vereinbarung kommt zu einem früheren Stadium zustande als der Ablass im Mittelalter. Sie kommt zustande, um die weitere strafrechtliche Klärung in Richtung Verurteilung oder Freispruch vorwegzunehmen, zu verhindern und das Verfahren vorher abzuschließen.

    Meurer: Gibt es irgendwelche Spielregeln, sogar Kriterien, wonach die Höhe der Geldauflage festgelegt wird, also hier in diesem Fall 20.000 Euro?

    Kempf: Es gibt gewisse Faustregeln je nach agierender Staatsanwaltschaft. Es gibt immer auch den schielenden Blick auf, wie hoch könnte im Verurteilungsfall eine Geldstrafe ausfallen. Aber das sind alles völlig wage, weiche Kriterien, die nirgendwo festgeschrieben sind.

    Meurer: Also das macht der Staatsanwalt Pi mal Daumen?

    Kempf: Er macht es in der Höhe Pi mal Daumen, er macht es auch in der Frage, ob eine solche Zahlung an die Staatskasse geht, oder an eine gemeinnützige Organisation, wiederum Pi mal Daumen.

    Meurer: Spielt eine Rolle, wie viel Geld der in diesem Fall Bundespräsident verdient? Sagt man dann ein Monatsgehalt?

    Kempf: Ja, das ist eine übliche Herangehensweise, sich an diese völlig kriterienfreie Bemessung der Geldauflage heranzurobben. Aber auch das ist unklar.

    Meurer: Wie viele solcher Deals im Vorfeld eines Prozesses haben Sie schon erlebt, Herr Kempf?

    Kempf: Viele! Wir versuchen natürlich immer, in einer solchen Situation die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Selten ist einem Beschuldigten gerade daran gelegen, in öffentlicher Hauptverhandlung zu klären, dass er freizusprechen ist, weil die Mühen, die er auf sich nimmt auf dem langen Weg zur prozessualen Wahrheit, sind viel größer als selbst die 20.000 Euro, die offensichtlich Ex-Bundespräsident Wulff jetzt zahlen soll.

    Meurer: Will also sagen, Herr Kempf, das Übliche oder, sagen wir mal, das verbreitete Verfahren ist, dass die Verteidigung vorschlägt, lasst uns doch eine Geldauflage bezahlen, das war’s dann, dann gibt es kein Verfahren. Das wäre jetzt aber in dem Fall offenbar anders: Die Initiative scheint, von der Staatsanwaltschaft auszugehen?

    Kempf: Ich kenne beide Konstellationen und kann nicht sagen, welche häufiger ist. Ich kenne Konstellationen, in denen die Staatsanwaltschaft bei rechtlicher Unklarheit eher auf die Verteidigung zukommt, ich kenne umgekehrt natürlich auch die Situation, in der die Verteidigung eher eine spätere Verurteilung fürchtet und deshalb auf die Staatsanwaltschaft zugeht. Ich kenne beides. Beides ist keine kommode Situation für die Beteiligten. Aber es ist ja nicht so, dass wir eine solche Verfahrenskonstellation so ganz und gar nicht kennten. Immerhin ist damals Altbundeskanzler Kohl in einer gleichen, vergleichbaren Situation gewesen, als sein Parteispenden-Ermittlungsverfahren gegen damals 300.000 D-Mark eingestellt worden ist.

    Meurer: Das war dann auch eine Auflage, auch wenn jeder hinterher geglaubt hat, das war eine Buße?

    Kempf: Das war keine Buße, das war nur eine Auflage. Sie war nicht etwa mit einem Schuldeingeständnis verbunden.

    Meurer: Wenn man jetzt so ein bisschen versucht, hinter die Kulissen zu blicken – wir haben ja gerade eben gehört, nur ein paar Stunden nach Christian Wulff hat die Presse erfahren über dieses 20.000 Euro Angebot der Staatsanwaltschaft -, soll hier der potenziell Angeklagte weichgeklopft werden?

    Kempf: Das sind die schwierigen Kollateralschäden eines im Wesentlichen in der Öffentlichkeit geführten Ermittlungsverfahrens. Das ist das, was jeder, der an einem solchen Verfahren beteiligt ist, egal auf welcher Seite, befürchtet, weil die öffentlichen Einflüsse machen ein solches Verfahren unbeherrschbar.

    Meurer: Ist es für Sie offensichtlich, dass die Information direkt von der Staatsanwaltschaft an die Presse ging?

    Kempf: Es spricht viel dafür, dass sie von der Seite der Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangt ist, weil es eigentlich das große Interesse des immer noch Beschuldigten sein muss, diese Information gerade für sich zu behalten.

    Meurer: Klingt alles ein bisschen so, Herr Kempf, Sie rechnen damit, dass Wulff das Angebot annehmen wird. Kann er bei den 20.000 Euro noch nachverhandeln?

    Kempf: Es ist schwer, das jetzt nachzuverhandeln, nachdem es so auf dem öffentlichen Tisch liegt, weil die Staatsanwaltschaft alles tun wird, um ein Nachgeben – so wird es ja dann in der Öffentlichkeit angesehen werden – zu vermeiden. Das sind gerade wieder Folgen eines solchen, in der Öffentlichkeit geführten Verfahrens. Jeder Schritt wird begleitet und kommentiert und man muss dann immer die Öffentlichkeitswirkung vor jedem eigenen Schritt vorwegnehmen, um ihn richtig bemessen zu können.

    Meurer: Die Staatsanwaltschaft Hannover schlägt Ex-Bundespräsident Christian Wulff einen Deal vor: 20.000 Euro Geldauflage, dann wird es erst gar kein Verfahren geben. Darüber sprach ich mit Eberhard Kempf, dem langjährigen Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Herr Kempf, danke und auf Wiederhören.

    Kempf: Danke! Auf Wiederhören, Herr Meurer.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.