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Ethik versus Therapiehoffnung

Embryo geklont, Mischzellen aus Mensch und Tier, verjüngte Hautzellen – die Embryonen- und Stammzellforschung sorgt mit einer gewissen Regelmäßigkeit für Schlagzeilen, die auch in Deutschland für Aufsehen sorgen, die aber nur selten aus Deutschland stammen.

Von Volkart Wildermuth | 13.02.2008
    Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz setzen den Forschern zwischen Berlin und Konstanz, zwischen Köln und Dresden enge Grenzen. Ein unhaltbarer Zustand, findet die Deutsche Forschungsgemeinschaft und betreibt seit über einem Jahr fleißig Lobbyarbeit. Mit Erfolg, der Bundestag wird sich am Donnerstag mit mehreren Änderungsanträgen zum Stammzellgesetz befassen. Auch Bundesforschungsministerin Annette Schawan möchte den Forscher mehr Spielraum geben.

    "Die bisherigen Erfolge im Bereich der Alternativen wären nicht denkbar gewesen ohne embryonale Stammzellen und sie sind es auch in Zukunft nicht. Die in Deutschland erlaubten Stammzelllinien sind verschmutzt und alle Forscher sagen, die in diesem Bereich arbeiten, sagen, dass speziell bei den jetzt erfolgversprechend scheinenden Wegen der Reprogrammierung und auch anderer Projekte im Bereich der Medizin, unverschmutzte, qualitativ bessere Stammzelllinien notwendig sind."

    Beim Stichwort "Embryonale Stammzellen" kommen viele Forscher und Politiker ins Schwärmen. Die sogenannten ES-Zellen gelten als Tausendsassa der Biologie. Stammzellforscher James Adjaye vom Berliner Max-Planck-Institut für molekulare Genetik ist jedes Mal begeistert, wenn er durchs Mikroskop sieht.

    "Das ist faszinierend. Wir nehmen diese Zellen und können sie im Labor beliebig vermehren, obwohl sie doch in der normalen Entwicklung schon nach ein zwei Tagen verschwunden sind. Oder wir wandeln sie in allen Zellen des Körpers um, in Niere, Herz, Leber was auch immer. Faszinierend. Und herauszufinden, wie das alles funktioniert ist ebenso faszinierend. Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen muss weitergehen, wie dürfen sie nicht stoppen."

    Den Wissenschaftler treibt der Erkenntnisdrang, die Menschen außerhalb der Laboratorien sind mehr an praktischen Perspektiven interessiert. In Tierversuchen sind ES-Zellen in der Lage, gezielt kranke Organe des Körpers aufzusuchen und dort neues Gewebe aufzubauen, Defekte nicht nur irgendwie zu beheben sondern auch zu heilen. Doch abgesehen davon, dass es von der gesunden Maus bis zum gesunden Patienten ein sehr weiter Weg ist, haben die ES-Zellen ein Imageproblem, sie sind nicht nur strahlende Helfer, sie besitzen auch eine düstere Seite.

    Wie schon der Name sagt, geht jede embryonale Stammzelle letztlich auf einen Embryo zurück, der zerstört wurde, um ihr ein Leben im Labor zu ermöglichen. Die Wissenschaftler verwenden überzählige Embryonen der Reagenzglasbefruchtung. Nach einigen Tagen in der Petrischale ähneln sie einem winzigen Ball aus gut hundert Zellen. In seinem Inneren befinden sich die embryonalen Stammzellen, sie lassen sich heraus präparieren und dann im Labor mit Hilfe spezieller Wachstumsfaktoren weiterzüchten. Der Rest des Embryos ist danach nicht mehr lebensfähig. Was die einen als medizinischen Kollateralschaden abtun, ist für die anderen ein Makel, der durch keinen noch so großen künftigen Erfolg der embryonalen Stammzelle abgewaschen werden kann.

    Eines aber muss hier klar festgehalten werden: Embryonale Stammzellen entstammen zwar einem Embryo, sie selbst sind aber keine Embryonen mehr. Auch wenn sie in die Gebärmutter eine Frau übertragen würden, könnten sie nie zu einem Menschen heranwachsen.

    Diese Tatsache ist juristisch von großer Bedeutung. Denn das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet jeglichen Umgang mit Embryonen, der nicht deren eigenem Lebensinteresse dient. Damit ist die Zerstörung eines Embryos zur Gewinnung von ES-Zellen ebenso verboten wie viele weitere Experimente, die in anderen Ländern erlaubt sind. Das Klonen menschlicher Embryonen oder die Erzeugung von Mischzellen aus menschlicher DNA und tierischen Eizellen sind für deutsche Wissenschaftler Tabu.

    Sobald Forscher im Ausland aus den Embryonen aber ES-Zellen gewonnen haben, fallen diese nicht mehr unter das Embryonenschutzgesetzt. Weil sie sich nicht mehr zu einem Menschen entwickeln können, haben ES-Zellen juristisch den Status einer Sache, nicht den einer Person.

    Als der Hirnforscher Oliver Brüstle im Jahr 2000 solche Zellen importieren wollte, war die Aufregung groß: Darf man in Deutschland Zellen nutzen, deren Herstellung im eigenen Land verboten ist? Die Debatte war gelinde gesagt engagiert. Letztlich einigte sich der Deutsche Bundestag 2002 auf einen Kompromiss, erinnert sich Thomas Rachel, Bundestagsabgeordneter der CDU und Staatsekretär im Bundesforschungsministerium.

    "Das Parlament hat von beiden Seiten etwas abverlangt. Von denen, die vollkommen öffnen wollten und von denen die gar nichts zulassen wollten. Beide haben sich ein Stück aufeinander zu bewegen müssen und wir haben erreicht, dass Grundlagenforschung auf hochrangigem Niveau international vergleichbar stattfinden kann, aber und das ist der entscheidende Punkt, dass kein Anreiz ausgelöst wird zum Verbrauch von Embryonen um neue embryonale Stammzelllinien herzustellen."

    Kernpunkt des Stammzellgesetzes ist der Stichtag erster Januar 2002. Deutsche Forscher dürfen nur mit menschlichen embryonalen Zellen arbeiten, die vor diesem Stichtag im Ausland hergestellt wurden, alle anderen ES-Zellen sind tabu. Damit wird die Forschung in Deutschland von der Produktion neuer ES-Zell-Linien im Ausland abgekoppelt.

    Klare Spielregeln. Gerade hat das Robert Koch Institut den 25. Antrag zum Import menschlicher embryonalen Stammzellen genehmigt. Es kann also auch in Deutschland geforscht werden. Trotzdem wächst der Unmut in den Laboratorien. Der international renommierte Stammzellforscher Hans Schöler, Direktor am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster, machte seinem Ärger auf einer Tagung der Friedrich–Ebert-Stiftung Luft.

    "Die Stichtagsregelung des Stammzellgesetztes ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung, da es das Misstrauen gegenüber Wissenschaftlern auf die Spitze treibt. Viele exzellente junge Stammzellforscher arbeiten daher lieber im Ausland. In der jetzigen Situation kann ich ihnen nur Recht geben. Leider ist Deutschland, und jetzt muss ich wirklich einmal harte Worte wählen, um meinen Standpunkt wirklich klar zu machen, wenn es um humane embryonale Stammzellen geht, kein Land mit wissenschaftlicher Freiheit."

    Es gibt auch ganz praktische Gründe, mit dem Stammzellgesetz unzufrieden zu sein.

    Vor dem Stichtag erster Januar 2002 wurden in verschiedenen Ländern rund 70 menschliche embryonale Stammzell-Linien etabliert. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass nur etwa 20 von ihnen tatsächlich brauchbar sind. Die anderen wachsen schlecht oder haben Mutationen angesammelt. Sie alle wurden auch in engem Kontakt zu Mäusezellen vermehrt und können deshalb Viren enthalten. Für eine künftige Therapie eignen sie sich also kaum.

    Parallel waren die Forscher in anderen Ländern nicht untätig und haben mit verbesserten Methoden weit über 200 neue ES-Zell-Linien hergestellt, die höheren Ansprüchen genügen. In Europa sind die Schweden besonders fleißig. Otti Hovatta vom Karolinska-Insitut.

    "Wir verbessern unsere Methoden ständig. Jetzt wollen wir Zellen in einer Qualität gewinnen, die sich für den Einsatz in der Therapie eignet, wenn der einmal kommt. Dann brauchen wir auch viele Zelllinien, um für jeden Patienten Zellen zu haben, die sein Immunsystem nicht abstößt und wir brauchen frische Zellen, ohne genetische Veränderungen. Deshalb arbeiten wir auf diesem Feld."

    Dass es keine Nachfrage aus Deutschland gibt, spielt dabei keinerlei Rolle. Auch die strengen Regelungen in Polen oder Österreich beeinflussen die internationale Forschung nicht. Die Produktion neuer ES-Zelllinien geht so oder so weiter, in Großbritannien oder Spanien ebenso wie in Schweden. Auch in diesen Ländern hat es eine Debatte um die moralische Dimension der Forschung gegeben, betont Otti Hovatta, letztlich haben Bevölkerung und Politik sich aber zugunsten der Stammzellenforschung entschieden.

    "Natürlich respektieren wir den Embryo, aber wir verwenden nur Embryonen, die sowieso zerstört worden wären. Auf keinen Fall nutzen wir Embryonen, die noch zur Behandlung einer Unfruchtbarkeit eingesetzt werden, aus denen noch Kinder entstehen könnten. Diese Sichtweise ist in Schweden allgemein akzeptiert. Es ist moralisch richtig, diese totgeweihten Zellen zur Behandlung schwerer Krankheiten zu verwenden, die schreckliches Leid verursachen."

    In den Kühltruhen der Befruchtungskliniken in Schweden, Großbritannien oder den USA lagern hunderttausende Embryonen, die niemand mehr haben will, die irgendwann vernichtet werden. Weltweit wurden wenige Tausend zur Erzeugung von Stammzellen verwendet. Mit diesen neuen ES-Zelllinien würde James Adjaye gerne arbeiten. Denn langsam aber sicher koppelt sich die Deutsche Forschung von der internationalen Entwicklung ab.

    "Wir haben einen Artikel eingereicht, für den wir zwei der vor 2001 verwendeten Zelllinien verwendet haben. Ein Gutachter sagte, schöne Arbeit, aber ihr solltet das Experiment an mehr Zelllinien wiederholen. Ich sagte dem Herausgeber, das geht nicht, wir sind aus Deutschland. Aber er meinte, es gibt keine Sonderregelung für Deutschland. So ist die Wissenschaft."

    Dieses Problem sieht auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. 2006 hat sie gefordert, das Stammzellgesetz zu überarbeiten. Jörg Hacker, Vizepräsident der DFG.

    "Nach einer langen Diskussion hat sich die DFG auf den Standpunkt gestellt, es wäre konsequent den Stichtag abzuschaffen, keinen Stichtag zu haben, sondern Linien, die im Ausland angelegt worden sind, auch in Deutschland zu verwenden."

    Die Diskussion war neu eröffnet, es gab Vorschläge und Anhörungen und Auseinandersetzungen. Naturwissenschaftler, Theologen, Ethiker, Soziologen meldeten sich zu Wort. Argumente alleine reichen aber offenbar nicht aus, um einen Konsens zu erzielen.

    Die Kirchen und die großen Parteien sind jeweils gespalten, es finden sich Befürworter und Gegner einer Änderung des Stammzellgesetzes in allen Lagern. Auch in der Bevölkerung gibt es keine klare Mehrheit. In Umfragen schwankt die Zahl der Befürworter und Gegner der Forschung mit embryonalen Stammzellen stark, je nachdem, wie die Frage genau formuliert wurde, und wer die Studie bezahlt hat.

    In dieser Woche will sich nun der Bundestag mit dem Stammzellgesetz befassen. Den Abgeordneten liegen dabei vier ganz unterschiedliche Anträge vor. Die größte Unterstützung findet ein Antrag, den Thomas Rachel mit formuliert hat.

    "Der Vorschlag besteht darin, dass wir weiterhin einen festen in der Vergangenheit liegenden Stichtag auswählen, konkret ist der erste Mai 2007 vorgeschlagen, wodurch wir erreichen, dass die bereits international vorhandenen Stammzelllinien auch von den deutschen Wissenschaftlern genutzt werden können. Und dies hat den großen Vorteil dass sie die Grundlagenforschung weiter machen können, aber durch eine solche Stichtags-Verschiebung überhaupt kein einziger Embryo überhaupt berührt wird."

    185 Parlamentarier aus ganz unterschiedlichen Parteien wollen über die Verschiebung des Stichtags den Wissenschaftlern Zugang zu neuen Zellen verschaffen. Die zweitgrößte Gruppe, 149 Abgeordnete, ist von den Klagen der Forscher nicht überzeugt worden. Sie will das Stammzellgesetz in seiner jetzigen Form belassen. Zwei kleinere Gruppen streben dagegen radikale Änderungen an, allerdings in jeweils entgegengesetzter Richtung. Eine Gruppe um den CDU Abgeordneten Hubert Hüppe votierte schon 2002 gegen die Stichtagsregelung.

    "Ich war ja bei der Debatte dabei und wir haben gesagt, wenn man einmal einen Stichtag einräumt, wenn man die Tür einen Spalt öffnet, wird es bald wieder neue Begründungen geben, warum man die Tür dann ganz weit aufmacht. Und so ist es denn auch gekommen. Im Nachhinein muss man sagen, sind leider diese Befürchtungen eingetreten und deswegen haben wir jetzt ja auch einen Antrag, der sagt, wir wollen keine Embryonenforschung mehr zulassen."

    Und Embryonenforschung, das ist für Hubert Hüppe eben auch die Arbeit mit embryonalen Stammzellen, obwohl die ja genau genommen keine Embryonen sind.

    "Für uns macht es auch keinen Unterschied, ob das ausländische oder inländische Embryonen sind, die getötet werden, und wir halten es auch für doppelzüngig zu sagen, Hauptsache sie sind in Deutschland nicht getötet worden. In der Tat wir wollen den Import verhindern und damit würde es diese Forschung nicht mehr geben."

    Keinerlei Embryonenforschung aus moralischen Gründen. Diese Position kann Ulrike Flach, sie sitzt für die FDP im Bundestag, nicht nachvollziehen.

    "Also ich halte diese Diskussion für recht heuchlerisch. Wir leben in einem Land in dem Abtreibung zulässig ist, in dem die Spirale nach der Empfängnis sozusagen zulässig ist und um die gleiche Zeit handelt es sich auch hier bei den Forschungsembryonen. Ich glaube, dass wir in Wirklichkeit schon einen abgestuften Lebensschutz haben. Und aus diesem Grunde ist es eigentlich heuchlerisch, wenn man sagt, ich muss den gleichen Schutz anwenden."

    Ulrike Flach plädiert in ihrem Antrag für die Abschaffung des Stichtags. Damit könnten deutsche Forscher zwar selbst noch immer keine menschlichen embryonalen Stammzellen herstellen, aber sie könnten die jeweils besten Zellen importieren und sofort nutzen. Alles andere widerspricht in den Augen Ulrike Flachs Artikel fünf des Grundgesetzes, der die Freiheit der Forschung garantiert.

    "Wir haben an dieser Stelle immer gesagt, wir müssen forschen, weil wir die staatliche Pflicht haben, Menschen zu helfen, die an sehr schweren Krankheiten leiden. Und das müssen wir eben auch im Grundlagenforschungsbereich. Das kann eben heißen, dass nicht morgen der Erfolg schon an der Tür steht, sondern dass wir noch eine ganze Weile forschen müssen, aber wir müssen es eben tun."

    Neben dem moralischen führt Hubert Hüppe aber auch ein praktische Argument gegen die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ins Feld. Trotz aller Versprechungen der Wissenschaftler, Leiden - von Alzheimer bis zur Zuckerkrankheit - mit den ES-Zellen zu heilen, habe es bislang noch keinerlei Erfolge gegeben.

    "Wir haben ja noch nichtmals eine klinische Studie, weltweit nicht. Wir haben bei den adulten Stammzellen, die aus unserem eigenen Körper stammen, die aus Nabelschnurblut stammen oder die aus Fruchtwasser stammen, haben wir allein in Amerika 1700 Studien die registriert sind, also da wird heute schon geforscht am Menschen, und es werden ja auch heute schon Menschen gerettet, weil es die adulte Stammzellforschung gibt, bei den embryonalen gibt es gar nichts."

    Allerdings wird schon seit den Sechzigern an adulten Stammzellen geforscht, die menschlichen embryonalen Stammzellen existieren gerade mal zehn Jahre. Die Stammzellen des Erwachsenen lassen sich auch nicht in so großen Mengen gewinnen und so flexibel nutzen, wie die ES-Zellen.

    Welcher Zelltyp für welches medizinische Problem am besten geeignet ist, wird sich erst in etlichen Jahren sagen lassen. Viele Forschungspolitiker und Wissenschaftler betonen auch, dass sich die Arbeiten mit embryonalen und adulten Stammzellen nicht ausschließen. Ganz im Gegenteil meint Thomas Rachel.

    "Viele Stammzellforscher, die nur im Bereich der adulten Stammzellen arbeiten, sagen, sie brauchen die neuen Erkenntnisse über Differenzierungsprozesse bei den embryonalen Stammzelllinien. Um diese Erkenntnisse für die adulte Stammzellforschung nutzen zu können. Also insofern gibt es nicht das entweder oder, sondern das sowohl als auch. Das eine kann nutzbringend für das andere und umgekehrt sein."

    Entscheidend für jeden Fortschritt ist in jedem Fall die internationale Kooperation der Wissenschaftler. Doch, so die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die wird durch das Stammzellgesetz behindert.

    Einige Juristen interpretieren das Stammzellgesetz nämlich so, dass es sich nicht nur auf die Forschung in Deutschland sondern auch auf Kooperationen mit Wissenschaftlern im Ausland bezieht. Danach wäre die Zusammenarbeit mit allen Gruppen untersagt, die ES-Zellen verwenden, die nach dem deutschen Stichtag gewonnen wurden. Und das, obgleich diese Arbeiten nach den Gesetzen der jeweiligen Länder völlig legal sind. James Adjaye hat früher in England gearbeitet und ist unsicher, ob er überhaupt noch mit seinen dortigen Kollegen kooperieren darf. Ulrike Flach will hier für Klarheit sorgen.

    "Ich glaube, da ist auch die größte Einigkeit zwischen den meisten Kollegen. Die Strafbarkeit der Wissenschaftler, wenn sie im Ausland forschen und die Ergebnisse hier im Inland einsetzen wollen, das ist eine Sache, mit der kann man einfach in der internationalen Welt der Forschung nicht leben. Wir verbieten ihnen quasi sich in ihrem Beruf so zu bewegen wie es überall üblich ist. Und das muss weg."

    Auch Thomas Rachel will mit seinem Antrag den Geltungsbereich des Stammzellgesetzes auf Deutschland beschränken. Für diese Änderung zeichnet sich eine Mehrheit ab. Völlig offen ist dagegen, ob der Stichtag erster Januar 2002 in Deutschland Bestand haben wird. Die Diskussion im Parlament dürfte sehr engagiert verlaufen. James Adjaye wird in jedem Fall aufmerksam zuhören.