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EU-Kommission
Diskriminierung in der Autovermietung

Für uneingeschränkte Mobilität am Urlaubsort buchen viele Touristen im Vorfeld online ein Auto. Doch bieten Autovermieter je nach Herkunftsland mitunter unterschiedliche Tarife für einen Mietwagen an. Die Europäische Kommission hat jetzt ein Ende dieser Praxis gefordert, da diese gegen europäisches Recht verstößt.

Von Annette Riedel | 20.08.2014
    Ein schnell fahrendes Auto
    Ein Auto, aber unterschiedliche Preise für Mieter, die aus verschiedenen Ländern kommen. (picture alliance / dpa - Nicolas Armer)
    Der Binnenmarkt, betont man bei der EU-Kommission, ist für alle da. Nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Konsumenten, in dem speziellen Falle, für diejenigen, die online im Ausland einen Leihwagen mieten.
    "Gerade jetzt in den Sommerferien buchen viele Mietwagen. Sie sollen wissen, was ihre Rechte sind und sie sollen uns mitteilen, wo dagegen verstoßen wird."
    Sagt Chantal Hughes, die Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Barnier. Nicht zuletzt deshalb hat sich die EU-Kommission entschlossen mit Naming und Shaming gerade jetzt gegen grenzübergreifend aktive Autovermieter vorzugehen, die von Kunden bei Online-Buchungen je nach Herkunftsland unterschiedliche Tarife für einen Mietwagen verlangen.
    Brief an sechs große Autovermieter
    Die Kommission hat in der vergangenen Woche den Druck in der Sache erhöht und einen Brief an sechs große Anbieter veröffentlicht, in dem sie ultimativ ein Ende dieser Praxis fordert, die schlicht gegen europäisches Recht verstößt.
    "Es darf keine Diskriminierung aufgrund des Wohnorts geben, wenn man ein Auto mietet - egal, ob man in Berlin, Toulouse oder Madrid wohnt."
    Aus Sicht der EU-Kommission macht das aber bei den Unternehmen Sixt, Enterprise, Hertz, Goldcar, Europcar und Avis eben doch einen Unterschied: Es sind Fälle dokumentiert, bei denen ein Interessent entweder plötzlich gar kein Auto mehr online buchen konnte, oder sich schlagartig die Tarife geändert haben, nachdem der potenzielle Kunde online sein Heimatland eingegeben hat - bzw. sich aus seiner Computeradresse auf sein Heimatland schließen ließ. So hat kürzlich ein Deutscher erleben müssen, dass sich der genannte Preis für einen Mietwagen in England eben mal verdoppelte.
    "Warum wir jetzt an die Öffentlichkeit gehen, hat damit zu tun, dass wir seit Jahren ergebnislos mit den Mietwagenunternehmen verhandeln und den zahllosen Ankündigungen diese Praxis zu beenden, keine Taten folgten. Die grenzübergreifende Autovermietung gehört mit über fünf Prozent aller zu den Bereichen mit den meisten Verbraucher-Beschwerden."
    Reaktionen der Autovermieter
    Sixt hat bereits positiv auf das Ansinnen der EU-Kommission reagiert und den Vorstoß begrüßt. Bei drei von sechs Angeschriebenen steht eine angemessene Reaktion noch aus, so die Sprecherin der EU-Kommission. Angemessen heißt: Solche Diskriminierung dürfe es nicht mehr geben. Bis Ende August haben die Unternehmen Zeit zu reagieren.
    "Es liegt aber auch in der Verantwortung der EU-Länder, in den die betreffenden Unternehmen Sitze oder Niederlassungen haben. Sollte sich an der diskriminierenden Praxis nichts ändern, behalten wir uns das Recht vor, Vertragsverletzungsverfahen gegen betreffende Mitgliedsländer einzuleiten."