Dienstag, 19. März 2024

Archiv

EU-Kommission
Google kommt eigener Preisvergleich teuer zu stehen

Bei der Suche im Internet landen Verbraucher erstaunlich oft auf dem Preisvergleichsdienst von Google - das stellten EU-Kommissare fest, die dem Internetriesen Missbrauch seiner Marktmacht vorwerfen. Nun drohen dem Konzern Sanktionen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.

Von Jörg Münchenberg | 27.06.2017
    EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager.
    Die illegale Geschäftspraxis von Google müsse sich innerhalb von 90 Tagen ändern, fordert EU-Wettbewerbskommissarin Maragarete Vestager. (imago / Zuma Press)
    Wieder trifft es ein US-Unternehmen und wieder geht es um beträchtliche Summen. Die EU-Kommission wirft dem Suchmaschinenbetreiber Google Missbrauch seiner Marktmacht vor und hat deshalb die bislang höchste Strafe gegen ein Einzelunternehmen verhängt. "Die Strafe von 2,42 Milliarden Euro spiegelt die Schwere des Vergehens wieder und den Verstoß gegen geltende EU-Wettbewerbsregeln. Und die Entscheidung bedeutet auch, dass Google seine illegale Geschäftspraxis innerhalb von 90 Tagen ändern muss", so kommentierte EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager den Entschluss.
    Bewusste Schwächung von Konkurrenten
    Was den US-Konzern am Ende deutlich härter treffen könnte als die finanziellen Folgen der Kommissionsentscheidung. Zumal Vestager heute ankündigte, dass man sich das Verhalten von Google genau anschauen werde. Verweigert der Konzern die Kooperation, drohen zusätzliche Strafen. Gleichzeitig können Konkurrenzunternehmen vor nationalen Gerichten auf Schadensersatz klagen. Konkret wirft Brüssel dem Konzern vor, die Ergebnisse des eigenen Preisvergleichsdienstes bei der Internetsuche systematisch am besten platziert zu haben: "Google hat seine Marktdominanz bei seiner Internetsuchmaschine missbraucht. Die Ergebnisse des eigenen Preisvergleichsdienstes wurden bei der Suche gezielt bevorzugt und die Konkurrenz benachteiligt. Was Google gemacht hat, ist nach den EU-Wettbewerbsregeln verboten."
    Der Konzern hätte davon doppelt profitiert, so Vestager. Zum einen konnte er seine Marktmacht ausbauen und zum anderen wurde die Konkurrenz geschwächt. So hat etwa der Zugriff auf den Preisvergleichsdienst von Google seit 2008 in Großbritannien um das 45-fache zugenommen, in Deutschland um das 35-fache. Doch auch die Verbraucher hatten das Nachsehen, denn die Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Diensten habe sich merklich verschlechtert: "Je mehr die Verbraucher die Preisvergleiche angeklickt haben, desto mehr Geld hat Google verdient. Die Praxis von Google hat dazu geführt, dass Google auf Kosten der Wettbewerber Shopping-Marktanteile gewinnen konnte", erklärt Vestager.
    Weitere Verfahren noch offen
    Google selbst wies die Vorwürfe heute zurück und erklärte, rechtliche Beschlüsse gegen die Entscheidung zu erwägen. Ein solches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könnte sich daraufhin Jahre hinziehen. Im EU-Parlament wurde der Beschluss dagegen parteiübergreifend begrüßt. Der CDU-Binnenmarktexperte Andreas Schwab kritisierte jedoch die lange Verfahrensdauer von sieben Jahren.
    Google droht allerdings weitere Ärger: zwei Verfahren der Kommission beim Betriebssystem Android und bei der Suchmaschinenwerbung sind noch offen. Zudem will sich Vestager noch andere Dienste näher anschauen – etwa den Google-Bilderdienst und den Kartenservice Google-Maps.