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EU-Kommission
Rüffel für belgische Steuerpolitik

Steuerversprechen locken in der Regel internationale Großkonzerne ins Land. Belgien ging dabei aber offensichtlich ein Stück zu weit. Dafür gab es nun einen Rüffel aus Brüssel.

Von Jörg Münchenberg | 11.01.2016
    EU-Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik
    EU-Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik (Laurent Dubrule/dpa)
    Es ist ein harscher Rüffel und es geht um viel Geld: Nach Einschätzung der EU-Kommission wurden multinationale Konzerne durch das belgische Steuerrecht einseitig bevorzugt. Deshalb, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager heute, müssten die belgischen Behörden rund 700 Millionen Euro an gewährten Steuernachlässen von 35 Unternehmen zurückfordern:
    "Nationale Steuerbehörden können nicht einzelnen Unternehmen, wie mächtig und groß sie auch sein mögen, unfaire Wettbewerbsvorteile gewähren. Das heißt: Nationale Steuerbehörden können also nicht ein Steuerregeln erlassen, von denen nur eine ausgewählte Gruppe von Unternehmen profitiert. In diesem Fall multinationale Konzerne."
    Konkret wurden den vorwiegend europäischen Unternehmen Steuervorbescheide ausgestellt, wonach sich die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Körperschaftssteuer um 50 bis zu 90 Prozent verringerte. Die Regelung gilt seit dem Jahr 2005. Entscheidend waren dabei sogenannte Gewinnüberschüsse.
    "Dieser Gewinnüberschuss wurde nirgendwo besteuert"
    So wurde der tatsächliche erzielte Gewinn eines Multis mit einem hypothetischen durchschnittlichen Gewinn verglichen, den eine eigenständige Firma erzielt hätte. Diese Differenz wurde dann von den belgischen Steuerbehörden als "Gewinnüberschuss" eingestuft und führte zur Verringerung der Steuerschuld. Das Argument der Behörden, so eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, ließ Vestager nicht gelten:
    "Dieser Gewinnüberschuss wurde nirgendwo besteuert. Die Unternehmen mussten eine mögliche Doppelbesteuerung nicht nachweisen, nicht einmal die mögliche Gefahr einer Doppelbesteuerung. Das war also ein Freifahrtschein für eine Doppelnichtbesteuerung."
    Konzernnamen nannte die Kommission heute nicht, laut "Financial Times" handelt es sich bei den betroffenen Unternehmen aber unter anderem um den Tabakkonzern British American Tobacco sowie die Brauerei InBev.
    Der belgische Finanzminister Johan Van Overtfeldt erklärte, bereits seit Februar 2015 würden keine Steuerbescheide nach der umstrittenen Regelung mehr ausgestellt. Steuerrückforderungen seien allerdings schwierig umzusetzen und belasteten die Unternehmen. Deshalb könne er auch einen Einspruch gegen die Kommissionsentscheidung nicht ausschließen.