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EU-Medienminister einigen sich auf neue Fernsehrichtlinie

Die Neufassung der Fernsehrichtlinie enthält unter anderem eine verstärkte Förderung der Medienkompetenz in den Mitgliedsländern, einen verbesserten Zugang für Seh- und Hörgeschädigte zu den Europäischen Programmen und das so genannte "Herkunftslandprinzip": Dieses regelt, dass auch künftig nur ein Mitgliedsstaat die Rechtsaufsicht für einen Fernsehveranstalter hat.

Von Michael Meyer | 17.02.2007
    Umstritten ist nach wie vor das Thema der Produktplatzierung: Das Europäische Parlament hat in einer Stellungnahme eine teilweise Erlaubnis für so genanntes "Product Placement" favorisiert. Auch die EU-Kommission und der EU-Rat halten Produktplatzierungen für möglich, wenn sie am Ende und am Anfang einer Sendung genannt werden. Strittig ist noch der Punkt, ob darüber hinaus Einblendungen alle 20 Minuten ins laufende Programm vorgeschrieben werden, sagte die EU-Kommissarin Viviane Reding in Berlin. Reding betonte:

    "Schleichwerbung ist und bleibt verboten, Produktplatzierung - wie machen wir das jetzt am besten, um die Ausschließung der Produktplatzierung etwa bei Kindersendungen umzusetzen, oder Informationssendungen, Nachrichtensendungen, gleichzeitig aber Produktplatzierungen zu ermöglichen, etwa zur Finanzierung von Filmen - weil die ja im Wettbewerb sind im Binnenmarkt mit Produkten, die von außerhalb kommen."

    Sollte die Medienrichtlinie so umgesetzt werden, wäre es künftig möglich, in fiktionalen Programmen wie Filmen und Serien, aber auch bei Sportübertragungen Produktnamen zu platzieren. Diese Regelung gälte dann auch für ARD und ZDF.

    Auf Ablehnung stieß die Vereinbarung bei Verbraucherzentralen und Zeitungsverlegern. Edda Müller, Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, nannte die geplante Kennzeichnungspflicht am Anfang und am Ende einer Sendung wirklichkeitsfremd, denn im Zeitalter des Zappings sehe sich kein Fernsehzuschauer den Vor- oder Abspann an. Die Vereinbarung ermögliche eine Art "legalisierte Schleichwerbung".

    Der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte, auch er wäre im Grunde für ein völliges Verbot von "Product Placement", sehe aber die Notwendigkeit einer Liberalisierung. Neumann wünscht sich in dieser Frage künftig mehr Zurückhaltung von den öffentlich-rechtlichen Sender:
    "Nicht nach dem Motto: Reuige Sünder - es wird ja keiner gezwungen, Produktplatzierung zu machen. Und ich fordere die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf, auch was die Ausnahmen angeht, wir reden ja nur über die Ausnahmen, aber auch dort, wo es möglich wird, darauf zu verzichten, es könnte ja ein Markenzeichen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein."