Freitag, 19. April 2024

Archiv


EU-Vorschriften verhindern Sortenvielfalt

Wer in der EU Saatgut für Pflanzen verkaufen möchte, braucht dafür eine Zulassung. Diese zu bekommen, ist ein bürokratisch aufwendiges Verfahren. Viele seltene, teilweise vom Aussterben bedrohte Pflanzensorten werden deswegen nicht angebaut. Biologen und Hobbygärtner hoffen auf eine Neuregelung.

Von Mirjam Stöckel | 19.04.2013
    Thomas Gladis packt gerade Saatgut ein. Ganz vorsichtig, wenige Samen pro Tütchen. Der Biologe steht vor einem Tisch, darauf Gläser mit den unterschiedlichsten Samen.

    "Wir haben hier hinten den Mais stehen, hier vorne die Leguminosen, hier sind diverse Getreide, Einkorn, Spelz, Dinkel, Rauweizen. Dann haben wir hier noch mal Bohnen in großer Vielfalt: Buschbohnen, Stangenbohnen. Und da hinten in den Tüten sind diverse Tomaten und diverse andere Gemüse – das gesamte Spektrum eben."

    Eine unglaubliche Vielfalt, gut 900 Sorten insgesamt. Gladis arbeitet für die Stiftung "Kaiserstühler Garten". Die will regionale Nahrungspflanzen erhalten und hat deshalb eine Saatgut-Bank eingerichtet. Das Ziel: Die Pflanzen sollen vor dem Aussterben bewahrt werden. Dazu muss das Saatgut raus aus den Gläsern und rein in die Gärten.

    Doch genau hier wird es heikel. Das EU-Saatgutrecht nämlich schreibt für jede einzelne Sorte vor: Nur wer eine offizielle Zulassung hat, darf Saatgut abgeben. Diese Zulassung aber kostet nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit für Papierkram, sagt Jörgen Beckmann, Mitglied im Stiftungsvorstand:

    "Wenn man wenige Sorten hat, kann man das machen, aber für unser Sortiment von über ein paar Hundert, da ist das viel zu aufwendig, zu arbeitsintensiv. Die Zeit hätten wir nicht und auch die Kosten, die da dranhängen, können wir nicht tragen."

    So muss die Stiftung ihr seltenes Saatgut also ohne offizielle Zulassung abgeben. Gegen eine Aufwandsentschädigung, in winzigen Mengen nur und ausschließlich für den Eigengebrauch. Und dennoch: Juristisch ist das eine Grauzone.

    "Wir haben keine Rechtssicherheit. Wir können natürlich sagen: Wir geben an Privatpersonen ab, zu nichtkommerziellen Zwecken. Aber wir bewegen uns nicht auf einem Raum, wo wir klare Richtlinien haben, was ist erlaubt und was nicht."

    Wie dem Kaiserstühler Garten geht es in Deutschland einigen Vielfalts-Initiativen. Auch kleine Saatgutzüchter, oft Ein-Mann-Unternehmen, können sich Zulassungen häufig finanziell und zeitlich nicht leisten. Manche nehmen Spenden an, andere erklären ihr Saatgut kurzerhand zum Sammlerobjekt – alles, um sich irgendwie mit der rechtlichen Grauzone zu arrangieren.

    Susanne Gura hat vor Kurzem ein Saatgutfestival in Bonn organisiert. Sie arbeitet für den Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt und findet: Es muss sich endlich etwas ändern an den strengen Vorschriften. Denn egal, ob zugelassen oder nicht – deutsche Hobbygärtner wollen Vielfalt und seltenes Saatgut.

    "Es wird uns aus den Händen gerissen. Die Leute wollen nicht irgendwelche Zulassungsunterlagen sehen, sondern die wollen das Saatgut und unsere Beratung dazu. Und dem muss der Gesetzgeber auch Rechnung tragen."

    Tatsächlich könnte sich die schwierige Lage der kleinen Saatgutanbieter ändern: Gerade arbeitet die EU-Kommission in Brüssel an einem Gesetzesvorschlag, der den Handel mit Saatgut neu regeln soll. Gura hat Mitarbeitern der Behörde selbst schon erklärt, dass die Zulassungspflicht für seltene Sorten nicht machbar ist.

    "Man hat schon den Eindruck, dass die Kommission versucht, unseren Standpunkt zu verstehen. Ob sie tatsächlich zu einer Regelung kommt, die uns hilft – das ist eine andere Frage. Denn da sind ganz starke Interessen der Saatgutindustrie im Spiel."

    Tatsächlich haben die großen Saatguthersteller kein Problem mit der Zulassungspflicht – im Gegenteil. Denn sie hält unliebsame Konkurrenz vom Markt fern.

    Susanne Gura und die kleinen Züchter dagegen hoffen, dass die EU-Kommission die Zulassungspflicht für seltene Sorten endlich streicht. Immerhin hat die Behörde mehrfach betont, wie wichtig ihr die biologische Vielfalt sei. Mit den neuen Saatgut-Vorschriften könnte sie jetzt dafür sorgen, dass seltene und alte Tomaten-, Paprika- oder Bohnen-Sorten frei und legal unter die Hobbygärtner dürfen – und vor allem: in die Erde.